14379/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.03.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abg. Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Förderungen: Verdacht gegen Kindergarten und grüne Bezirksrätin Mahsa Abdolzadeh

Folgender Medienbericht wurde am 10. Februar 2023 auf „wien.orf.at“ veröffentlicht:

Förderungen: Verdacht gegen Kindergarten

Gegen den Wiener Kindergartenverein Philo Kids gibt es nun einen Verdacht wegen Missbrauchs von Förderungen. Tonbandaufnahmen sollen belegen, dass der Betreiber ganztägige Betreuung für Kinder angegeben hat, obwohl sie nur halbtags dort waren.

Der 2019 eröffnete Kindergarten sollte laut ursprünglichem Konzept ein Vorzeigekindergarten sein: genderneutral, religionsneutral, Biolebensmittel, ein erhöhter Betreuungsschlüssel. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.

In einer Sachverhaltsdarstellung, die „Wien heute“ vorliegt, heißt es etwa, dass der Kindergarten gegenüber der Stadt mehr Kinder angegeben haben soll, als tatsächlich in Betreuung waren. Die Obfrau und Gründerin des Vereins ist Mahsa Abdolzadeh, auch Umweltbezirksrätin für die Grünen in Döbling.

FPÖ fordert mehr Kontrollen

„Was wir schon seit Jahren befürchtet haben, ist, dass sich Kindergartenvereine durch Falschabrechnungen von Kindern, durch Falschabrechnungen von Personal hier ein Zusatzgeld machen und sich an den Kosten der Kinder bereichern“, meinte Dominik Nepp, Obmann der FPÖ Wien, in „Wien heute“.

„Alle Vorwürfe sind lückenlos zu prüfen. Dafür gibt es unsere volle Unterstützung. Parteipolitische Zurufe sind dabei völlig fehl am Platz, die zuständigen Stellen sollen in Ruhe arbeiten. Bei der betreffenden Person handelt es sich um kein grünes Parteimitglied mehr“, hieß es dazu von den Grünen.

Nepp fordert dagegen, dass die Kontrollen „massiv aufgestockt“ werden: „Das heißt nicht nur immer die pädagogischen Konzepte, sondern auch die Abrechnungen. Ob auch die Kinder da sind, die angegeben werden. Ob auch das Personal da ist, das angegeben wurde. Das ist das Wichtige.“

Schließung mit November 2022 angeordnet

Pro Monat sind es im Schnitt 40.000 Euro Förderung, die der Verein kassiert hat, für angeblich 52 betreute Kinder. Die monatlich ausbezahlten Summen konnten aufgrund der tatsächlichen Kinderanzahl nicht nachvollzogen werden, heißt es in der Sachverhaltsdarstellung.

Laut MA 10 war der Verein Philo Kids bis September 2022 gefördert worden. „Ab Oktober 2022 hat die Trägerorganisation aufgrund der Insolvenzgefahr einen Förderstopp erhalten, (…) am 4.11.2022 wurde die Schließung des Unternehmens angeordnet“, hieß es in einer Stellungnahme. Die MA 10 hat die Staatsanwaltschaft um Übermittlung der genannten Sachverhaltsdarstellung ersucht, um dem Vorwurf von Fördermissbrauch nachgehen zu können.

https://wien.orf.at/stories/3194270/

 

Das Bundesministerium für Justiz veröffentlichte in seiner „Ediktskartei“ unter der Aktenzahl HG Wien (007), Aktenzeichen 3 S 153/22b folgende Veröffentlichung:

 

Philo Kids, Verein zur Förderung inklusiver Pädagogik
Mariahilferstraße 199
1150 Wien
FN und Gebdat: keine Angaben

Masseverwalter:

FREIMÜLLER Georg Dr.
Kleeblattgasse 13/11a
1010 Wien
Tel.: 361 90 10, Fax: 361 90 10 99
E-Mail: freimueller@law.wien

Masseverwalterstellvertreter:

TSCHIDERER Michaela MMag.
Tuchlauben 15/Kleeblattgasse 13/11A
1010 Wien
Tel.: 361 90 10, Fax: 361 90 10 99
E-Mail: tschiderer@law.wien

Eröffnung:

Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 29.10.2022
Anmeldungsfrist: 05.12.2022

Eigenverwaltung:

Keine Eigenverwaltung des Schuldners.

Text:

"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."

Tagsatzung:

Datum: 19.12.2022
um: 10.00 Uhr
Ort: Zi 1711, 17. Stock
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung

Zustellung:

Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.

Hauptverfahren:

Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.

Beschluss vom 28. Oktober 2022


Bekannt gemacht am 4. November 2022

Unternehmen:

Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.

Beschluss vom 4. November 2022


Bekannt gemacht am 22. Dezember 2022

Tagsatzung:

Datum: 21.02.2023
um: 10.30 Uhr
Ort: Zi 1711, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Beschluss vom 22. Dezember 2022

 

https://edikte.justiz.gv.at

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1)    Hat der Verein „Philo Kids, Verein zur Förderung inklusiver Pädagogik“ zu irgendeinem Zeitpunkt BMSGPK-Förderungen bezogen?

2)    Wenn ja, welche BMSGPK-Förderungen, wann, in welcher Höhe und auf welcher rechtlichen Grundlage?

3)    Wurden BMSGPK-Förderungen für den Verein Philo Kids, Verein zur Förderung inklusiver Pädagogik“ wieder zurückgefordert?

4)    Wenn ja, in welcher Höhe bei?

5)    Wenn ja, in welcher Höhe waren diese BMSGPK-Förderungen wieder einbringbar?

6)    Wie stellt sich der aktuelle Verfahrensstand in diesem Zusammenhang für das BMSGPK dar?