14399/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.03.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Wolfgang Zanger
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Bäderhygiene in den öffentlichen und privaten Steiermärkischen Bädern
Der Information über Bäderhygiene auf der Webseite des BMSGPK ist zu entnehmen:
Bäderhygiene
Bei nicht ordnungsgemäßem Betrieb von Hallen- und Freibädern, Whirl-Pools, Saunaanlagen und Kleinbadeteichen kann die menschliche Gesundheit beeinträchtigt werden. Die bäderhygienerechtlichen Vorschriften enthalten u.a. verbindliche Angaben zur Aufbereitungstechnik, dem erlaubten Einsatz von Chemikalien und der Informationspflicht der BetreiberInnen, um die Badenden präventiv vor Krankheitsübertragungen zu schützen.
Dem Anwendungsbereich der bäderhygienerechtlichen Vorschriften unterliegen:
Die Hygienebestimmungen der bäderhygienerechtlichen Vorschriften finden Anwendung auf die oben angeführten Einrichtungen samt Nebeneinrichtungen:
Ausnahmen
Auch wenn die fachlichen Grundlagen dieselben sind, unterliegen Bäder (Hallenbäder, künstliche Freibäder und Warmsprudelbäder), Warmsprudelwannen, Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbäder und Kleinbadeteiche, die im Rahmen einer Wohnanlage mit weniger als sechs Wohneinheiten gemeinschaftlich betrieben werden, nicht den bäderhygienerechtlichen Vorschriften. Dies gilt auch für derartige Einrichtungen im privaten Bereich.
Grundgedanke für diese Ausnahmen war, die lediglich für den privaten Gebrauch eines kleinen Personenkreises bestimmten Einrichtungen, wie Swimmingpools bei Einfamilienhäusern oder Bäder im Rahmen von kleineren Wohnanlagen, auszunehmen, da hier die BenützerInnen selbst in der Lage sind, auf die hygienische Beschaffenheit ihrer Einrichtungen Einfluss zu nehmen bzw. sich hierüber entsprechend zu informieren.
https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Wasser/Baederhygiene.html
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1) Haben in öffentlichen und privaten Badeanstalten im Bundesland Steiermark Verstöße gegen die Bäderhygiene stattgefunden?
2) Wenn ja, wann und in welchen öffentlichen und privaten Badeanstalten?
3) Wenn ja, gegen welche bäderhygienischen Bestimmungen?
4) Welche Konsequenzen hatten diese Verstöße gegen bäderhygienische Bestimmungen?
5) Bedarf es auf der Grundlage dieser Verstöße einer Adaptierung des Bäderhygienegesetzes oder der Bäderhygieneverordnung?
6) Wenn nein, warum nicht?