14421/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.03.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Erwin Angerer
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Schutzmaskenlieferung an das österreichische Bundesheer
Als zu Beginn der Corona-Pandemie eine große Nachfrage und teilweise auch großer Engpass an Mund-Nasen-Masken herrschte, übernahm die Heeresbekleidungsanstalt die Herstellung von Masken, die zu diesem Zeitpunkt (April 2020) flächendeckend an die jeweiligen Militärkommanden verteilt wurden.[1] Infolge, und insbesondere durch die Einführung der FFP2-Maskenpflicht, wurde die Bundesbeschaffungs GmbH (BBG) mit der Maskenlieferung für das Bundesheer betraut.

Abbildung 1: Auszug aus Minderheitsbericht gemäß § 42 Abs. 4 GOG (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/1024/fnameorig_987486.html)
Die Zuständigkeit für die Beschaffung der Masken für das Bundesheer oblag somit ab Vertragsende mit dem ÖRK (30.06.2020) der BBG. Geschaffen wurde die BBG 2001 durch Ermächtigung des Bundesministers für Finanzen und steht zu 100% im Eigentum des Bundes. Die BBG ist somit seit über 20 Jahren als Einkaufsdienstleister der öffentlichen Hand tätig.
Der unterfertigte Abgeordnete stellt an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage
1. Wie viele Schutzmasken hat das Bundesheer über die BBG von welchen Lieferanten wann bestellt?
2. Wer hat die Masken hergestellt?
3. Um welchen Preis wurden die Masken jeweils erworben?
4. Wie viele dieser Masken wurden an die Einheiten des Bundesheeres verteilt?
5. Gab es bei diesen Masken etwaige Mängel (nicht Einhaltung von Mindeststandards)?
5a. Wenn ja, welche und wie wurde darauf reagiert?
6. Hat das Bundesheer seit der Pandemie FFP2-Schutzmasken – ohne Einbeziehung des BBG – bestellt und wenn ja, über wen?