14422/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.03.2023
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Scheinfirmen und Beitragsrückstände bei der Finanz

 

 

Gemäß § 8 des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG) ist das Bundesministerium für Finanzen verpflichtet, eine Liste der rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen im Internet zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung auf der BMF-Homepage dient als Informationsquelle für Unternehmen und soll diese vor möglichen Haftungen für Entgelte im Sinne des § 9 SBBG schützen.

 

Nach § 9 SBBG haftet die/der Auftrag gebende Unternehmer/in ab der rechtskräftigen Feststellung des Scheinunternehmens zusätzlich zum Scheinunternehmen als Bürgin/Bürge und Zahler/in nach § 1357 ABGB, wenn sie/er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder wissen musste, dass es sich beim Auftrag nehmenden Unternehmen um ein Scheinunternehmen nach § 8 SBBG handelt. Das Auftrag gebende Unternehmen haftet diesfalls für Ansprüche auf das gesetzliche, durch Verordnung festgelegte oder kollektivvertragliche Entgelt für Arbeitsleistungen im Rahmen der Beauftragung der beim Scheinunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer/innen.

 

Mit 6. Februar 2023 waren insgesamt 620 Scheinfirmen beim Bundesministerium für Finanzen registriert.[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche dieser mit Stichtag 6. Februar 2023 beim Bundesministerium für Finanzen registrierten 620 Scheinfirmen haben bzw. hatten Beitragsrückstände bei der Finanz (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Zölle usw.)?

2.    Wie hoch sind bzw. waren diese Beitragsrückstände (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Zölle usw.) bei den mit Stichtag 6. Februar 2023 beim Bundesministerium für Finanzen registrierten 620 Scheinfirmen?

3.    Wie hoch sind bzw. waren die bereits eingetriebenen Beitragsrückstände (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Zölle usw.) bei den mit Stichtag 6. Februar 2023 beim Bundesministerium für Finanzen registrierten 620 Scheinfirmen?

4.    Welche Beitragsrückstände (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Zölle usw.) sind weiterhin offen und wurden nicht eingetrieben bzw. konnten nicht eingetrieben werden?

 



[1] https://service.bmf.gv.at/service/allg/lsu/