14427/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.03.2023
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Veranlagungsstrategie der Austrian Wirtschaftsservice GmbH unter den türkisen Wirtschaftsministern Schramböck und Kocher
In der Anfragebeantwortung 8860/AB zu 8982/J betreffend „Kürzung der Mittel für den Insolvenzentgeltfonds in Krisenzeiten“ hat der damalige Arbeitsminister und aktuelle Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher zum Thema Geldmarktveranlagungen des Insolvenzentgeltfonds auszugweise folgende Antworten übermittelt:[1]
-
Erlaubte Instrumente sind ausschließlich
Geldmarktveranlagungen
(Termineinlagen) und Anleihen.
- Sehr kurze maximale (Rest)-Laufzeit von 18 Monaten.
- Zulässige Partner sind in Österreich tätige Banken und österreichische Anleihe-Emittenten mit Rating im Investmentgrade-Bereich.
- Je Emittent sind – abhängig vom Rating und den Kundeneinlagen – maximal € 100 Mio. an Gesamtveranlagungsvolumen festgelegt. Bei einem einzelnen Emittenten dürfen nicht mehr als 25 % der vorhandenen Gesamtmittel des IEF veranlagt werden.
- Anleihen dürfen maximal 25 % Anteil am Veranlagungsportfolio haben.
- Zinssätze sind im Vorhinein als Fix-Zinssatz oder als variable Verzinsung auf Basis eines offiziellen Geldmarktreferenzsatzes (z.B. 3-Monats-EURIBOR) zu vereinbaren.
Derzeit sind etwa 98 % des Veranlagungsportfolios des IEF in Geldmarktveranlagungen und rund 2 % in Anleihen veranlagt. Maximal rund 11 % der Gesamtliquidität liegen aktuell bei einem Bankinstitut. Sämtliche Veranlagungslimits sind und wurden bis dato richtlinienkonform eingehalten.
In den Jahren 2020 und 2021 hat die IEF-Service GmbH bei nachstehenden Bank- und Finanzinstituten finanzielle Veranlagungen getätigt:
- Austrian ANADI Bank
- BAWAG
- BKS Bank AG
- BTV
- Bank Burgenland AG
- Hypo Niederösterreich
- Hypo Tirol
- Hypo Vorarlberg
- Kommunalkredit Austria AG
- RBI AG
- RLB NÖ-Wien
- RLB OÖ
- RLB Tirol
- Schellhammer & Schattera
- Sparkasse Kärnten
- UniCredit Bank Austria AG
- Volksbank Wien AG
Bis März 2021 konnte die IEF-Service GmbH durch effizientes Veranlagungsmanagement Negativzinszahlungen und/oder Verwahrentgelte vermeiden. Ab April 2021 fiel aber auf dem Zahlungsverkehrskonto bei der BAWAG ein Verwahrentgelt iHv minus 0,5 % mit einem Freibetrag von € 7 Mio. an. Analog dazu konnten ab diesem Zeitpunkt Neuveranlagungen infolge des bestehenden Marktumfeldes (z.B. Leitzinssatz der EZB bei 0,0 %, Einlagenzinssatz für Banken bei der EZB minus 0,5 %, negative Euribor-Referenzzinssätze bereits seit 2015) nicht mehr zu positiven Zinssätzen platziert werden, wenngleich die Veranlagungszinssätze teilweise erheblich besser ausfielen als das Verwahrentgelt auf dem Zahlungsverkehrskonto bei der BAWAG.
Im Jahr 2021 fielen bis einschließlich drittem Quartal folgende Verwahrentgelte
bzw. Negativzinsen (Zinsaufwände) an:
Institut Art Betrag in €
BAWAG Verwahrentgelt
Zahlungsverkehrskonto 251.001,03
BKS negative
Verzinsung für Veranlagung 5.710,66
BTV negative
Verzinsung für Veranlagung 1.736,11
Hypo NÖ Verwahrentgelt
für Veranlagung 271,97
RLB OÖ Verwahrentgelt
für Veranlagung 55.451,80
Unicredit Bank Austria Verwahrentgelt für Veranlagung 307.249,14
Summe 621.420,71
Daher richten die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende
Anfrage
1. Mit welchen Bank- und Finanzinstituten wurden in den Jahren 2020, 2021 und 2022 Veranlagungsgeschäfte durch die Förderbank des Bundes Austrian Wirtschaftsservice GmbH (AWS) eingegangen?
2. Gab es hier Vorgaben durch den Aufsichtsrat der AWS bzw. den Eigentümer Republik Österreich?
3. Gab es hier Vorgaben durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) bzw. Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)?
4. Wie hoch waren die Summen der bei den einzelnen Bank- und Finanzinstituten jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 in Veranlagungsgeschäfte durch die Förderbank des Bundes Austrian Wirtschaftsservice GmbH (AWS) veranlagten Gelder?
5. Wie haben sich hier insbesondere die sogenannten Verwahrungsentgelte bzw. „Negativzinsen“ für die Jahre 2020, 2021 und 2022 entwickelt?
6. Gab bzw. gibt es Vorgaben durch den Aufsichtsrat der AWS bzw. den Eigentümer Republik Österreich gegenüber der AWS-Geschäftsführung?
a. Wenn ja, wie sind diese Vorgaben durch den Aufsichtsrat der AWS bzw. den Eigentümer Republik Österreich gegenüber der AWS-Geschäftsführung inhaltlich gestaltet?
b. Wenn ja, wann wurden diese Vorgaben durch den Aufsichtsrat der AWS bzw. den Eigentümer Republik Österreich gegenüber der AWS-Geschäftsführung zuletzt novelliert bzw. adaptiert und auf den neuesten Stand internationaler und österreichischer Richtlinien gemacht?
7. Gab bzw. gibt es Vorgaben des BMDW bzw. BMAW für Veranlagungsgeschäfte gegenüber der AWS-Geschäftsführung?
a. Wenn ja, wie sind diese Vorgaben des BMDW bzw. BMAW für Veranlagungsgeschäfte gegenüber der AWS-Geschäftsführung inhaltlich gestaltet?
b. Wenn ja, wann wurden diese Vorgaben des BMDW bzw. BMAW für Veranlagungsgeschäfte gegenüber der AWS-Geschäftsführung zuletzt novelliert bzw. adaptiert und auf den neuesten Stand internationaler und österreichischer Richtlinien gemacht?
8. Welche Organisationseinheiten waren im BMDW in diese Vorgaben für Veranlagungsgeschäfte eingebunden?
9. Wie gestaltete sich hier insbesondere die Rolle von Kabinettschefin und Generalsekretärin Mag. Eva Landrichtinger (ÖVP) bei den Vorgaben des BMAW für Veranlagungsgeschäfte gegenüber der AWS-Geschäftsführung?
10. Welche Aktenläufe, mündlichen bzw. schriftlichen Weisungen wurden von Kabinettschefin und Generalsekretärin Mag. Eva Landrichtinger (ÖVP) hier im BMAW für Veranlagungsgeschäfte gegenüber der AWS-Geschäftsführung initiiert bzw. an welchen war sie im Zusammenhang beteiligt?
11. Ist bzw. wird die Gebarung der Veranlagungsgeschäfte des AMS aktuell bzw. zukünftig auch Gegenstand der Prüfungen der Internen Revision „Bereich Wirtschaft “ im BMAW sein?
a. Wenn ja, wann?