14449/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.03.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Folgeanfrage: neue Enthüllungen in der Causa WKO-Luxuspensionen
Causa WKO-Luxuspensionen: Was bisher geschah
Am 17. Jänner 2023 wurde durch die
Sachverhaltsdarstellung von RA Dr. Arbacher-Stöger bekannt, dass die
Wirtschaftskammer Österreich auf Basis einer Sonderpensionsregelung
für ihren Generalsekretär mehr als 250.000 Euro (EUR 66.000 p.a. plus
jährliche Valorisierung plus Versicherungssteuer) in eine Pensionskasse
eingezahlt hat. Die Argumentation der Kammer in der Causa Luxuspensionen war
von Beginn an verdächtig. Zuerst wurde mit einem "technischen
Problem in der Umsetzung" (1) argumentiert, tatsächlich
wurde die sechsstellige Zahlung absichtlich an der Personalverrechnung vorbei
durchgeführt. Das schlechte Gewissen der Verantwortlichen dürfte
irgendwann ein erhebliches Ausmaß angenommen haben. Wie RA
Arbacher-Stöger in seiner Sachverhaltsdarstellung ausführt, sollen
die Verantwortlichen eine Anweisung an die IT der WKO gegeben haben, die
Unterlagen zur gegenständlichen Pensionskassenvereinbarung zu vernichten.
Zur rechtlichen Zulässigkeit dieser Sonderpension habe die WKO eine
Rechtsauskunft der Verfassungsdienstes - eine Organisationseinheit, die der
Bundesregierung zuzurechnen ist und nicht zur Beratung von Kammern berufen ist
- eingeholt, wird behauptet. Jedenfalls hat die Kammer in weiterer Folge die
Zahlung an die Pensionskasse rückabwickeln lassen, weil die
Pensionskassenzahlungen gegen das Bezügebegrenzungsgesetz verstoßen haben.
Die Ausübung der Aufsicht des Wirtschaftsministers, der über jeden
Skandal hinwegsieht, entspricht eher einer Schutzmantelmadonna als einem
Aufseher. Vom Wahlbetrug in der WK Burgenland über Selbstbedienung von
Funktionären in der WK Steiermark bis zu Parteimitgliedschaften als
Voraussetzung für die Bezirksstellenleitung in der WK NÖ findet der
Minister alles gut und problemlos. Offen ist noch die Beantwortung der
parlamentarische Anfrage 13789/J an Bundesminister Kocher, die erhellen soll,
mit welchen Maßnahmen das zuständige Wirtschaftsministerium die
"Causa Luxuspensionen" und zu den Umgehungsspielchen in der Kammer
unterbindet (2).
WKO-Präsident Harald Mahrer hielt zu alledem fest: "Es gibt keine Causa Luxuspensionen in der Wirtschaftskammer."(3)
Neue Enthüllungen: Versicherungsmathematische Beratungsleistungen im Jänner 2023, obwohl laut WKO-Präsident Harald Mahrer es "keine Cause Luxuspensionen" gibt
All die Dementi aus der Kammer passen aber nicht mit der Realität zusammen. Denn eine nunmehr bekannt gewordene Honorarnote (4) vom 13. Februar 2023 belegt, dass die WKO auch nach dem Auffliegen der Causa Luxuspensionen am 17. Jänner 2023 noch Berechnungen zu Pensionskassenzahlungen erstellen hat lassen.
Die erbrachte Leistung, die mit dieser Rechnung verrechnet wird, lautet: "versicherungsmathematische Beratungsleistung - Pensionskasse - Berechnung Sonderzusage". Das wirft weitere Fragen auf. Es sieht danach aus, dass sich die WKO wegen eines Skandals über neue Möglichkeiten beraten lässt, ihre Führungskräfte mit großzügigen Sonderpensionen auf Kosten der Zwangsbeitragszahler zu belohnen. In jedem Fall erscheint das laute Schweigen des Kontrollorgans, Wirtschaftsminister Kocher, unangebracht. Die Aufsichtspflicht des Wirtschaftsministers nach § 136 Abs. 2 WKG soll die gesetzmäßige Führung der Geschäfte und Aufrechterhaltung des ordnungsmäßigen Ganges der Verwaltung innerhalb der WKO sicherstellen. Ob die Inanspruchnahme von Leistungen rund um gesetzwidrige Sonderpensionen darunter fällt, erscheint höchst zweifelhaft. Weiterhin sind keine Schritte vonseiten des Bundesministers in Sicht, die die anhaltende Verschwendung der Kammerbeträge aufhalten soll.
Quellen
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende