14449/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.03.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Folgeanfrage: neue Enthüllungen in der Causa WKO-Luxuspensionen

 

Causa WKO-Luxuspensionen: Was bisher geschah

Am 17. Jänner 2023 wurde durch die Sachverhaltsdarstellung von RA Dr. Arbacher-Stöger bekannt, dass die Wirtschaftskammer Österreich auf Basis einer Sonderpensionsregelung für ihren Generalsekretär mehr als 250.000 Euro (EUR 66.000 p.a. plus jährliche Valorisierung plus Versicherungssteuer) in eine Pensionskasse eingezahlt hat. Die Argumentation der Kammer in der Causa Luxuspensionen war von Beginn an verdächtig. Zuerst wurde mit einem "technischen Problem in der Umsetzung" (1) argumentiert, tatsächlich wurde die sechsstellige Zahlung absichtlich an der Personalverrechnung vorbei durchgeführt. Das schlechte Gewissen der Verantwortlichen dürfte irgendwann ein erhebliches Ausmaß angenommen haben. Wie RA Arbacher-Stöger in seiner Sachverhaltsdarstellung ausführt, sollen die Verantwortlichen eine Anweisung an die IT der WKO gegeben haben, die Unterlagen zur gegenständlichen Pensionskassenvereinbarung zu vernichten. Zur rechtlichen Zulässigkeit dieser Sonderpension habe die WKO eine Rechtsauskunft der Verfassungsdienstes - eine Organisationseinheit, die der Bundesregierung zuzurechnen ist und nicht zur Beratung von Kammern berufen ist - eingeholt, wird behauptet. Jedenfalls hat die Kammer in weiterer Folge die Zahlung an die Pensionskasse rückabwickeln lassen, weil die Pensionskassenzahlungen gegen das Bezügebegrenzungsgesetz verstoßen haben.
Die Ausübung der Aufsicht des Wirtschaftsministers, der über jeden Skandal hinwegsieht, entspricht eher einer Schutzmantelmadonna als einem Aufseher. Vom Wahlbetrug in der WK Burgenland über Selbstbedienung von Funktionären in der WK Steiermark bis zu Parteimitgliedschaften als Voraussetzung für die Bezirksstellenleitung in der WK NÖ findet der Minister alles gut und problemlos. Offen ist noch die Beantwortung der parlamentarische Anfrage 13789/J an Bundesminister Kocher, die erhellen soll, mit welchen Maßnahmen das zuständige Wirtschaftsministerium die "Causa Luxuspensionen" und zu den Umgehungsspielchen in der Kammer unterbindet (2).

WKO-Präsident Harald Mahrer hielt zu alledem fest: "Es gibt keine Causa Luxuspensionen in der Wirtschaftskammer."(3)

 

Neue Enthüllungen: Versicherungsmathematische Beratungsleistungen im Jänner 2023, obwohl laut WKO-Präsident Harald Mahrer es "keine Cause Luxuspensionen" gibt

All die Dementi aus der Kammer passen aber nicht mit der Realität zusammen. Denn eine nunmehr bekannt gewordene Honorarnote (4) vom 13. Februar 2023 belegt, dass die WKO auch nach dem Auffliegen der Causa Luxuspensionen am 17. Jänner 2023 noch Berechnungen zu Pensionskassenzahlungen erstellen hat lassen.

 

 

Die erbrachte Leistung, die mit dieser Rechnung verrechnet wird, lautet: "versicherungsmathematische Beratungsleistung - Pensionskasse - Berechnung Sonderzusage". Das wirft weitere Fragen auf. Es sieht danach aus, dass sich die WKO wegen eines Skandals über neue Möglichkeiten beraten lässt, ihre Führungskräfte mit großzügigen Sonderpensionen auf Kosten der Zwangsbeitragszahler zu belohnen. In jedem Fall erscheint das laute Schweigen des Kontrollorgans, Wirtschaftsminister Kocher, unangebracht. Die Aufsichtspflicht des Wirtschaftsministers nach § 136 Abs. 2 WKG soll die gesetzmäßige Führung der Geschäfte und Aufrechterhaltung des ordnungsmäßigen Ganges der Verwaltung innerhalb der WKO sicherstellen. Ob die Inanspruchnahme von Leistungen rund um gesetzwidrige Sonderpensionen darunter fällt, erscheint höchst zweifelhaft. Weiterhin sind keine Schritte vonseiten des Bundesministers in Sicht, die die anhaltende Verschwendung der Kammerbeträge aufhalten soll.

 

Quellen

  1. https://www.krone.at/2912028 
  2. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/13789
  3. https://kurier.at/wirtschaft/wko-praesident-mahrer-gibt-keine-causa-luxuspensionen-in-der-wirtschaftskammer/402302990
  4. https://www.krone.at/2942026

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wann und wie wurde dem BMAW bekannt, dass die WKO die gegenständlichen Beratungsleistungen in Anspruch genommen hat?
  2. Welche Schritte wurden vom BMAW nach Inanspruchnahme der gegenständlichen Beratungsleistungen gegenüber der WKO vorgenommen?
  3. Wurde die WKO zur Stellungnahme aufgefordert, welchem konkreten Zweck die gegenständlichen Beratungsleistungen in Anspruch genommen wurde?
  4. Wurde die WKO zur Stellungnahme aufgefordert, ob durch die gegenständlichen Beratungsleistungen neue Sonderpensionen für Spitzenkräfte in der WKO berechnet wurden?
  5. Inwiefern handelt es sich um eine gesetzeskonforme Verwendung von Kammerbeiträgen iSd Wirtschaftskammergesetzes, wenn Beratungsleistungen für gesetzeswidrige Zusagen zu Sonderpensionen in Anspruch genommen werden?
  6. Inwiefern ist das BMAW im gegenständlichen Fall (Verstoß gegen das Bezügebegrenzungsgesetz) seiner Aufsichtspflicht nach § 136 Abs. 2 WKG nachgekommen, die die gesetzmäßige Führung der Geschäfte und Aufrechterhaltung des ordnungsmäßigen Ganges der Verwaltung innerhalb der WKO sicherstellen soll?
  7. Welche Maßnahmen setzen Sie, um zu verhindern, dass die WKO weiterhin Beratungsleistungen für gesetzwidrige Zusagen von Sonderpensionen in Anspruch nimmt?
  8. Welche Maßnahmen setzen Sie, um zu verhindern, dass durch die von RA Dr. Arbacher-Stöger in der Sachverhaltsdarstellung aufgezeigten Löschungen Beweise für Malversationen vernichtet werden?