1446/J XXVII. GP
Eingelangt am 07.04.2020
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Anfrage
des Abgeordneten Lausch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Bewerbungs- und Auswahlverfahren in Justizanstalten
In einem Wahrnehmungsbericht vom 11.9.2019 von Dr. Jabloner ist folgendes zu lesen:
„Das Personal ist der wesentliche Erfolgsfaktor im Strafvollzug. Die sehr anspruchsvolle Leistungserbringung muss im Rahmen starrer Strukturen unter ständig steigenden Qualitätsanforderungen ohne nennenswert ausgleichende Faktoren erbracht werden. Dies führt zu nicht wünschenswerten Phänomenen wie z.B. Überalterung, jahrelangen Krankenständen, die in vielen Fällen in vorzeitigen Ruhestandsversetzungen enden.
Mit Stand 1. September 2019 gab es 3.422 systemisierte Exekutivdienstplanstellen, wovon 3.209,425 Planstellen (Besetzungsgrad: 93,79 %) besetzt waren. Ziel ist es, bis Ende 2020 einen Besetzungsgrad von 98,5 % zu erreichen.“
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wie viele Planstellen gibt es in den Justizanstalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach ausgeschriebenen Stellen bzw. Ausbildung und nach Justizanstalten in ganz Österreich)
2. Wie viele Krankenstände von mehr als einmonatiger Dauer – zusammenhängend sowie im Jahr insgesamt – gab es unter den Bediensteten in Jahren 2015 – 2019? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Justizanstalten gesamt Österreich)
3. Gibt es derzeit ausgeschriebene freie Planstellen im Justizbereich?
a. Wenn ja, wie viele? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten in ganz Österreich)
b. Wenn nein, warum nicht?
4. Gibt es derzeit Bewerber für diese Planstellen?
a. Wenn ja, wie viele? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten in ganz Österreich)
5. Wie viele Bewerber sind in den Jahren 2015 – 2019 zum Aufnahmetest angetreten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Justizanstalten in ganz Österreich)
6. Wie viele Bewerber haben in den Jahren 2015 – 2019 den Aufnahmetest positiv, d.h. mit der erforderlichen Mindestanzahl an „Punkten“ oder dergleichen abgeschlossen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Justizanstalten in ganz Österreich)
7. Wie viele Bewerber sind in den Jahren 2015 – 2019 auch eingestellt worden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Justizanstalten in ganz Österreich)
8. Welchen Anteil am gesamten Aufnahmeverfahren nimmt die psychologische Testung bzw. Bewertung ein?
9. Haben die an der Auswahl beteiligten Psychologinnen und Psychologen ein „Vetorecht“ im Aufnahmeverfahren?
a. Wenn nein, Wie viele Personen wurden in den Jahren 2015 – 2019 aufgenommen, bei denen durch die beteiligten Psychologinnen und Psychologen eine negative Stellungnahme abgegeben wurde?
10. Welche Zusatzqualifikationen (über den Abschluss ihres Diplomstudiums hinaus) müssen Psychologinnen und Psychologen aufweisen, um am Aufnahmeverfahren mitwirken zu können und wo sind diese einheitlich geregelt?
11. Haben Aufnahmewerber volle Einsicht in die Ergebnisse ihrer psychologischen Testung bzw. Bewertung? (Hinweis: Damit sind ausdrücklich keine beschränkten „(Kurz-)Mitteilungen des Ergebnisses in geeigneter Form“ udgl. gemeint)?
12. Sind derzeit Bedienstete in Ausbildung? (Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl der Bediensteten und nach Beendigung der Ausbildung)
13. Werden bis Jahresende 2021 mehr Bedienstete für die Justizanstalten aufgenommen, d.h. hat die Ressortleitung bereits erforderliche Maßnahmen ergriffen, die einen Personalzuwachs über die aktuell ausgewiesenen Planstellen hinaus erwarten lassen?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn ja, wie viele? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten in ganz Österreich)
c. Wenn nein, warum nicht?
d. Wenn nein, liegt dies daran, dass es der Ressortleitung nicht gelungen ist, durch das Finanzressort eine entsprechende finanzielle Bedeckung zu erwirken?
14. Ist es schwerer für das BMJ Personal für die Justizanstalten anzuwerben als beispielsweise für das BMI Personal für die Polizei?
a. Wenn ja, warum?
15. Was wurde bis dato getan um das Berufsbild des Justizwachebeamten attraktiver zu machen?
16. Waren diese Maßnahmen ausreichend?
a. Wenn nein, warum nicht?
17. Gab es in den Jahren 2015 – 2019 Fälle, wo es zu nochmaligen Ausschreibungen der Stellen bzw. Einladung zur Ausbildung kam? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, ausgeschriebene Stellen bzw. Ausbildung)
a. Wenn ja, warum?
18. Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich zwischen Ausschreibung einer Stelle und ihrer Besetzung, wenn keine weitere Ausschreibung durchgeführt wird?
19. Aus welchen Kriterien setzt sich der Stellenplan zusammen?
20. Werden die Mehrbelastungen der Justizwachebeamten im Stellenplan berücksichtigt?
21. Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich zwischen Ausschreibung einer Stelle und ihrer Besetzung, wenn eine weitere Ausschreibung durchgeführt wird?
22. Im oben genannten Bericht ist es Ziel bis Ende 2020 den Besetzungsgrad auf 98,5 zu steigern, wird dieses Ziel erreicht werden?
a. Wenn nein, warum nicht?
23. Wer war für das Besetzungsverfahren der Leiterin des Rechtsbüros der Justizanstalt Wien-Simmering in diese Funktion verantwortlich?
24. Besteht zwischen dieser Person bzw. diesen Personen und der Leiterin des Rechtsbüros ein persönliches Naheverhältnis, welches Befangenheit vermuten lässt?
25. Besteht zwischen dem Leiter der Personalabteilung / der Dienstbehörde und der Leiterin des Rechtsbüros ein persönliches Naheverhältnis, welches Befangenheit vermuten lässt?
a. Wenn ja, hat der Leiter der Personalabteilung / der Dienstbehörde dieses persönliche Naheverhältnis dem vormaligen Leiter der Generaldirektion vor, während oder erst nach der Durchführung des Aufnahmeverfahrens zur Kenntnis gebracht?
b. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden daraufhin vom Leiter der Generaldirektion ergriffen?
c. Wenn ja, wurden noch weitere Personen, insbesondere Juristen, in Justizanstalten oder der Zentralstelle aufgenommen, bei denen ein persönliches Naheverhältnis zum Leiter der Personalabteilung / der Dienstbehörde vorliegt, welches Befangenheit vermuten lässt?
26. Wurde die Leiterin des Rechtsbüros der Justizanstalt von der Verpflichtung zur Absolvierung der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe V1/A1 befreit?
a. Wenn ja, wer hat diese Entscheidung getroffen?
b. Wenn ja, in wie vielen Fällen wurden seit der Einrichtung der nunmehrigen Dienstbehörde in der Generaldirektion noch solche Befreiungen von der Verpflichtung zur Absolvierung der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe V1/A1 ausgesprochen?
c. Wenn nein, wann erfolgt(e) die Absolvierung dieser Grundausbildung?
27. Hat ein Fachreferent im Kabinett der vormaligen Minister Brandstetter und Moser an der Versetzung seines Trauzeugen aus einem anderen Ressort in die Generaldirektion mitgewirkt?
a. Wenn ja, in welcher Form? (persönliche Fürsprache in der Präsidialsektion etc.)
28. Mit welcher Funktion wurde dieser Trauzeuge in der Generaldirektion betraut? Welche zusätzlichen Funktionen (bspw. Sicherheitsbeauftragter der Zentralstelle) nahm und nimmt er wahr und welche finanziellen Zulagen wurden ihm zuerkannt?
29. Unterliegt die Ausübung diese Funktion der Dienst- u/o Fachaufsicht der nunmehrigen Funktion dieses ehemaligen Fachreferenten?
30. Wie viele letztlich finanziell abgegoltenen Mehrdienstleitungen hat dieser Trauzeuge seit seiner Versetzung in die Generaldirektion pro Monat geleistet und wie hoch fiel die finanzielle Abgeltung jeweils aus? Aus welchen objektivierbaren Gründen (bspw. einer vergleichsweise außergewöhnlich hohen Anzahl an zu bearbeitenden Akten etc.) ergibt sich diese allfällige Mehrbelastung?