14461/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.03.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten David Stögmüller, Faika El-Nagashi, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Fall von mutmaßlicher Tierquälerei und Wilderei in der Krobatin Kaserne in Salzburg
Laut einem Bericht des ORF Salzburg vom 17.2.2023 kam es in der KROBATIN Kaserne in St. Johann zu einem Fall mutmaßlicher Tierquälerei.[1] Ein Dachs fiel in den Graben einer Bundesheer-Hindernisbahn. Scheinbar wurde der Auftrag, den Dachs mittels eines Brettes zu befreien, missachtet; stattdessen rief der angeklagte 57-jährige Soldat einen Jäger, der insgesamt sieben (!) Mal auf das Tier schoss. Selbst diese brutale Umgangsweise reichte jedoch offenbar nicht: Das in seiner eigenen Blutlache liegende Tier blieb schwerverletzt liegen und wurde erst am nächsten Tag, anscheinend vom selben Soldaten, durch Erschlagen von seinem Leiden befreit. Die Anfragesteller:innen lässt dieses Schauspiel fassungslos zurück, denn ein derartiges Vorgehen ist inhuman und dem Bundesheer absolut unwürdig.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Welchen Dienstrang hat der angeklagte 57-jährige Soldat inne?
2. Gab es einen Befehl, den Dachs lebend zu befreien?
a. Wenn ja, wer erteilte den Befehl?
b. Wenn ja, wurde die Missachtung des Befehls disziplinar geahndet?
3. Traf der Soldat die Entscheidung, den Jäger zu rufen, selbst?
4. War nur dieser eine Soldat mit der „Beseitigung“ des Tieres betraut oder mehrere?
5. Gibt es ein Protokoll für Tiere, die auf Kasernengrund gefunden werden? Ist es üblich, ungefährliche Tiere zu töten?
6. Wurde derselbe Jäger schon einmal in einem vergleichbaren Fall in die Kaserne gerufen?
7. Welche Protokolle sind für das Hereintragen einer externen Schusswaffe in eine Kaserne des österreichischen Bundesheeres relevant?
a. Wurden diese im Fall des Jägers befolgt?
b. Braucht es in einer solchen Situation eine Zutrittsbewilligung? Wenn ja, wer stellte diese dem Jäger aus?
c. Wurde ein:e Vorgesetzte:r über die Entscheidung, das Tier zu töten, im Vorhinein informiert, beziehungsweise in die Entscheidung eingebunden?
d. Wurde ein:e Vorgesetzte:r über die Entscheidung, einen Jäger mit eigener Schusswaffe und Munition in die Kaserne zu bringen, im Vorhinein informiert, beziehungsweise in die Entscheidung eingebunden?
e. Wurde gegen den Jäger ein Betretungsverbot der Kaserne ausgesprochen?
8. Schoss nur der Jäger oder wurden auch von einem Mitglied des österreichischen Bundesheeres Schüsse auf das Tier abgegeben?
a. Wenn ja, von wem und mit welcher Waffe?
9. Wie viel Zeit verging zwischen dem letzten Schuss und dem Erschlagen des Tieres?
10. Auf welcher Grundlage wurde der Zustand des Tieres bewertet und von wem?
11. Warum wurde zu keinem Zeitpunkt ein Tierarzt gerufen?
12. Wurde der Soldat im Nachhinein psychologisch evaluiert? Wenn ja, was war das Resultat der Untersuchung? Wenn nein, warum nicht?
13. Auf welcher Grundlage wurde die vom Angeklagten zu zahlende Disziplinar-Geldstrafe von EUR 400 berechnet?
a. Wie viele Fälle der Tierquälerei wurden auf derselben Grundlage bereits disziplinar behandelt?
14. Was sind die Konsequenzen, die aus dieser Causa und dem Umgang mit Wildtieren gezogen werden?
15. Wurden bereits Dienstvorschriften ergänzt bzw. abgeändert?
a. Wenn ja, inwiefern und führen Sie bitte diese konkret hier an.
[1] ORF Salzburg. „Prozess nach Dachs-Quälerei in Kaserne“, 17.2.2023. https://salzburg.orf.at/stories/3195110/