14468/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.03.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Urheberrecht und Nutzungsrecht gemeinfreier historischer Dokumente
In österreichischen Bibliotheken und Sammlungen befinden sich mehrere 100.000 historische Dokumente (Briefe, Drucke, Verträge, Protokolle, Akten, etc.). Zu diesen Sammlungen und Archiven zählen unter anderem die ÖNB, Staats-, Landes- und Stadtarchive, Landes- und Stadtbibliotheken, kirchliche Archive und eine Vielzahl von privaten Archiven. Historische Dokumente werden laut Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des/der Urheber:in gemeinfrei (=Public Domain), da das Urheberrecht erlischt. Leider wird dies gerade bei digitalen Archivalien (=Digitalisaten) oftmals in der gelebten Praxis nicht richtig angewendet und führt zu einer eingeschränkten Nutzung dieser Digitalisaten für Bildung und Forschung. Zum Beispiel verlangt das österreichische Staatsarchiv für die Nutzung von auf eigene Kosten hergestellter Scans eine „Veröffentlichungs-Gebühr“ von 30 Euro pro Seite für grundsätzlich gemeinfreie historische Dokumente.
Das zweite Problem ist, dass das österreichische Urheberrecht die Nutzung von Digitalisaten gemeinfreier Dokumente nicht berücksichtigt. Die Lösung wäre, das Urheberrecht aufgrund einer EU-Empfehlung anzupassen. Die Empfehlung lautet: „Für einen breiten Zugang zu gemeinfreien Inhalten und deren breite Nutzung muss gewährleistet werden, dass gemeinfreie Inhalte auch nach ihrer Digitalisierung gemeinfrei bleiben.“ (siehe EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 27.10.2011 zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung Absatz (13) https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST%2016291%202011%20INIT/DE/pdf )
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende