14470/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.03.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen

an den Vizekanzler und Bundesminister für Kunst‚ Kultur‚ öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Vertrag Volksoper Omer Meir Wellber

 

Der Dirigent Omer Meir Wellber ist seit 2022 Musikdirektor der Volksoper in Wien. Ende Februar 2023 wurde bekanntgegeben, dass er - trotz aufrechten Vertrages bis August 2027 - ab September 2025 auch Generalmusikdirektor der Staatsoper Hamburg wird. Somit hat der Dirigent zwei Jahre parallel zwei Vollzeitstellen – dies kann nicht im Sinne der Volksoper sein und wirft Fragen auf, wie sowas vertraglich möglich sein kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wer hat für die Volksoper den Vertrag mit Omer Meir Wellber abgeschlossen?
  2. Ist im Vertrag die Möglichkeit von Nebenbeschäftigungen geregelt?
    1. Wenn ja, wie genau?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Ist im Vertrag ein Konkurrenzverbot enthalten?
    1. Wenn ja, wie lautet dieses genau?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wann wurden Sie über den zweiten Vertrag in Hamburg informiert?
  2. Haben Sie Schritte gesetzt, diese doppelte Verpflichtung des Dirigenten zu unterbinden?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Gibt es die Möglichkeit, aufgrund des zeitgleichen Vertrages mit Hamburg ab 2025, den Vertrag von Seiten der Volksoper zu kündigen?
    1. Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
    2. Wenn nein, warum nicht?