14471/J XXVII. GP
Eingelangt am 02.03.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Wann wird das Grundversorgungssystem effizient aufgestellt?
Die Grundversorgungsvereinbarung gem. Art. 15a B-VG regelt die Zuständigkeit zwischen dem Bund und den Ländern hinsichtlich der Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden. Demnach leistet der Bund im Wesentlichen die Grundversorgung für Asylwerber:innen in der ersten Phase des Asylverfahrens, dem sogenannten Zulassungsverfahren. In dieser Zeit werden die Asylwerber:innen grundsätzlich in Bundesbetreuungseinrichtungen untergebracht und versorgt. Nach der Zulassung zum Verfahren sollten Asylwerber:innen in die Grundversorgung der Länder übernommen werden. Die Kosten der Grundversorgung werden zwischen Bund und Ländern grundsätzlich in einem Schlüssel von 60:40 geteilt. Die Bundesländer haben sich in der Grundversorgungsvereinbarung selbst dazu verpflichtet, eine bestimmte, nach Bevölkerungszensus festgelegte Quote an Asylwerber:innen, zu versorgen.
Grundprinzip der Aufgabenverteilung ist, dass Asylwerbende nur kurzfristig in der Betreuung des Bundes verbleiben und möglichst zeitnah und gleichmäßig auf die Länder verteilt werden. Dies ergibt auch in finanzieller Hinsicht Sinn, da die Grundversorgung des Bundes teurer ist als die der Länder. Die Bundesbetreuung erfolgt zweckmäßig in größeren Einheiten und in Vollversorgung, zumal es hier etwa eigene Küchen und medizinische Versorgung samt Personal braucht. In den Ländern erfolgt die Unterbringung in kleineren Einheiten und (Teil-)Selbstversorgung. Jedoch funktioniert der Verteilungsschlüssel seit Jahren nicht und nur wenige Bundesländer erfüllen ihre Quoten. Dementsprechend verbleiben zahlreiche Asylwerber:innen, die bereits zum Asylverfahren zugelassen sind, entgegen anderslautender Grundversorgungsvereinbarung viel länger als die vereinbarten maximalen 2 Wochen ab Zulassung des Verfahrens in den zum Teil überbelegten Bundesbetreuungseinrichtungen. Mit Stand 21.11.2022 befanden sich 5.209 zum Verfahren zugelassene Asylwerber:innen noch in der Bundesbetreuung. Aufgrund der Nichtübernahme von bereits zum Verfahren zugelassenen Asylwerber:innen in die Landesgrundversorgung fielen für die BBU allein im ersten Halbjahr 2022 rund 3,78 Mio. Euro Mehrkosten pro Monat an - Mehrkosten, die schlussendlich von den Steuerzahler:innen getragen werden (siehe Beantwortung 11630/AB zur NEOS-Anfrage 11922/J). Hochgerechnet ergibt dies für das Jahr 2022 einen Schaden für die Steuerzahler:innen in Höhe von knapp 50 Millionen Euro – mit denen kein einziger zusätzlicher Platz oder zusätzliche Unterbringungsqualität geschaffen wurde.
Dieser Missstand ist nicht nur kostenintensiv, da der Bund bei Engpässen kurzfristig neue Kapazitäten schaffen muss, sondern führt auch zu erheblichem Leid für Betroffene. Im Herbst 2022 wurden zahlreiche Asylwerber:innen in Zelten untergebracht und erlebten dementsprechend menschenunwürdige Zustände. An der slowenischen Grenze in Spielfeld warteten Asylwerber:innen mangels Länderquartieren tage- bis wochenlang in der sogenannten "Wartezone" auf einen Transfer. Hilfsorganisationen berichteten von Kälte und mangelnder Versorgung.
Ähnliche Zustände herrschten bereits in den Jahren 2015 und 2016. Spätestens ab diesem Zeitpunkt wurde offensichtlich, dass das Grundversorgungssystem defizient und reformbedürftig ist. Wir NEOS haben mittels parlamentarischer Anträge schon viele konstruktive Vorschläge zur Verbesserung des Grundversorgungssystem gemacht, z.B.:
Leider wurde diesen Vorschlägen vonseiten der Regierung keine Folge geleistet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wann jeweils?
ii. Mit welchem Ergebnis jeweils?
iii. Falls keine Maßnahmen gesetzt worden sind, ist dies geplant?
1. Wenn ja, wann?
2. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wie hoch waren die dementsprechenden finanziellen Einsparungen?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, wann jeweils?
ii. Wenn ja, welche Positionen wurden jeweils vertreten
1. seitens Ihres Ressorts?
2. seitens des Ressorts des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft?
iii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis jeweils?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn nein, warum nicht?