Eingelangt am 03.03.2023
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textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus
Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Auskunft aus Kontenregister 2022
Abgabenbehörden haben seit 1. Oktober
2016 die Möglichkeit, Einschau in das Kontenregister und in Bankkonten zu
nehmen. In besonderen Fällen, wenn also begründete Zweifel an der
Richtigkeit der Angaben des Steuerpflichtigen bestehen, kann der
Abgabenbehörde mit Genehmigung durch eine_n Einzelrichter_in beim
Bundesfinanzgericht auch Einschau in die Konten/Depots bei Kreditinstituten
gewährt werden. Dies beispielsweise dann, wenn relevante Bankbelege trotz
Aufforderung durch die Abgabenbehörde nicht vorgelegt werden. Die Einschau
muss vorab angekündigt werden, wobei dem/der Steuerpflichtigen Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben ist. Außerdem muss das Auskunftsverlangen der
Abgabenbehörde zusammen mit der Niederschrift über die Anhörung
des/der Steuerpflichtigen und einer Begründung dem Bundesfinanzgericht
vorgelegt werden. Dieses entscheidet darüber binnen drei Tagen mit Beschluss.
Zugriffe von Behörden auf Kontodaten stellen einen Eingriff in die
Privatsphäre der Bürger_innen dar. Derartige Maßnahmen sind
daher mit großer Sorgfalt einzusetzen, da sonst das berechtigte Interesse
am Schutz privater Daten auf der Strecke bleibt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie oft wurden im Jahr 2022 den
Staatsanwaltschaften für strafrechtliche Zwecke gem § 4 Abs 1 Z
1 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?
- Wie oft wurden im Jahr 2022 den
Strafgerichten für strafrechtliche Zwecke gem § 4 Abs 1 Z 1
KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?
- Wie oft wurden im Jahr 2022 den
Finanzstrafbehörden für finanzstrafrechtliche Zwecke gem §
4 Abs 1 Z 2 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?
- Wie oft wurden im Jahr 2022 dem
Bundesfinanzgericht für finanzstrafrechtliche Zwecke gem § 4 Abs
1 Z 2 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?
- Wie oft wurden im Jahr 2022 den
Abgabenbehörden des Bundes für abgabenrechtliche Zwecke gem
§ 4 Abs 1 Z 3 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?
- Wie oft wurden im Jahr 2022 dem
Bundesfinanzgericht für abgabenrechtliche Zwecke gem § 4 Abs 1 Z
3 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?
- Wie oft wurden im Jahr 2022 den
Abgabenhörden in Verfahren zur Veranlagung der Einkommensteuer, der
Körperschaftsteuer oder der Umsatzsteuer gem § 4 Abs 5 KontRegG
Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?
- Wie oft wurde im Jahr 2022 von
Abgabepflichtigen die Gelegenheit zur Stellungnahme gem § 4 Abs 5
KontRegG ergriffen?
- Wie oft wurde im Jahr 2022 von den
Abgabenbehörden gem § 9 KontRegG beim Bundesfinanzgericht um
Bewilligungen von Auskunftsverlangen (§ 8 KontRegG) angesucht?
- Wie oft wurde die Bewilligung erteilt?
- Welche Behörde war jeweils
Antragsteller?
- Wie oft wurde im Jahr 2022 von den
Abgabenhörden gem § 9 KontRegG beim Bundesfinanzgericht in
Verfahren zur Veranlagung der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer
oder der Umsatzsteuer um Bewilligungen von Auskunftsverlangen (§ 8
Abs 3 KontRegG) angesucht?