14477/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.03.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Auskunft aus Kontenregister 2022

 

Abgabenbehörden haben seit 1. Oktober 2016 die Möglichkeit, Einschau in das Kontenregister und in Bankkonten zu nehmen. In besonderen Fällen, wenn also begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Steuerpflichtigen bestehen, kann der Abgabenbehörde mit Genehmigung durch eine_n Einzelrichter_in beim Bundesfinanzgericht auch Einschau in die Konten/Depots bei Kreditinstituten gewährt werden. Dies beispielsweise dann, wenn relevante Bankbelege trotz Aufforderung durch die Abgabenbehörde nicht vorgelegt werden. Die Einschau muss vorab angekündigt werden, wobei dem/der Steuerpflichtigen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist. Außerdem muss das Auskunftsverlangen der Abgabenbehörde zusammen mit der Niederschrift über die Anhörung des/der Steuerpflichtigen und einer Begründung dem Bundesfinanzgericht vorgelegt werden. Dieses entscheidet darüber binnen drei Tagen mit Beschluss. Zugriffe von Behörden auf Kontodaten stellen einen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger_innen dar. Derartige Maßnahmen sind daher mit großer Sorgfalt einzusetzen, da sonst das berechtigte Interesse am Schutz privater Daten auf der Strecke bleibt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wie oft wurden im Jahr 2022 den Staatsanwaltschaften für strafrechtliche Zwecke gem § 4 Abs 1 Z 1 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?
  2. Wie oft wurden im Jahr 2022 den Strafgerichten für strafrechtliche Zwecke gem § 4 Abs 1 Z 1 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?
  3. Wie oft wurden im Jahr 2022 den Finanzstrafbehörden für finanzstrafrechtliche Zwecke gem § 4 Abs 1 Z 2 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?
  4. Wie oft wurden im Jahr 2022 dem Bundesfinanzgericht für finanzstrafrechtliche Zwecke gem § 4 Abs 1 Z 2 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?
  5. Wie oft wurden im Jahr 2022 den Abgabenbehörden des Bundes für abgabenrechtliche Zwecke gem § 4 Abs 1 Z 3 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?
  6. Wie oft wurden im Jahr 2022 dem Bundesfinanzgericht für abgabenrechtliche Zwecke gem § 4 Abs 1 Z 3 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?
  7. Wie oft wurden im Jahr 2022 den Abgabenhörden in Verfahren zur Veranlagung der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer oder der Umsatzsteuer gem § 4 Abs 5 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?
  8. Wie oft wurde im Jahr 2022 von Abgabepflichtigen die Gelegenheit zur Stellungnahme gem § 4 Abs 5 KontRegG ergriffen?
  9. Wie oft wurde im Jahr 2022 von den Abgabenbehörden gem § 9 KontRegG beim Bundesfinanzgericht um Bewilligungen von Auskunftsverlangen (§ 8 KontRegG) angesucht?
  1. Wie oft wurde die Bewilligung erteilt?
  2. Welche Behörde war jeweils Antragsteller?