14478/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.03.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, , Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Auskunft Kontenregister 2022

 

Staatsanwaltschaften und Strafgerichte haben seit 1. Oktober 2016 die Möglichkeit, Einschau in das Kontenregister zu nehmen. Zugriffe von Behörden auf Kontodaten stellen einen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger und Bürgerinnen dar. Derartige Maßnahmen sind daher mit großer Sorgfalt einzusetzen, da sonst das berechtigte Interesse am Schutz privater Daten auf der Strecke bleibt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wie oft wurden im Jahr 2022 den Staatsanwaltschaften für strafrechtliche Zwecke gem § 4 Abs 1 Z 1 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?
  2. Wie oft wurden im Jahr 2022 den Strafgerichten für strafrechtliche Zwecke gem § 4 Abs 1 Z 1 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?