14479/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.03.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Migrations- und Mobilitätsabkommenzwischen Österreich und Indien
Am 2. Januar 2023 wurde im Rahmen eines Treffens zwischen Außenminister Alexander Schallenberg und seinem indischen Amtskollegen Subrahmanyam Jaishankar ein sogenanntes Migrations- und Mobilitätsabkommen geschlossen. Das Abkommen soll der rasche Rückführung von abgelehnten Asylwerber:innen dienen. Laut Asylstatistik des Innenministeriums haben mit Stand November 2022 16.800 indische Staatsangehörige in Österreich einen Asylantrag gestellt - verzeichnet sind 3.664 rechtskräftig negative Entscheidungen (36%) und 6.530 sonstige Entscheidungen (64%). Viele indische Staatsangehörige dürften daher weitergereist oder zurückgekehrt sein.1 Medienberichten zufolge beziehen auch nur 240 indische Staatsangehörige die Grundversorgung. Weitere 300 indische Staatsangehörige sollen 2022 bereits außer Landes gebracht worden sein.2
Gleichzeitig soll das Abkommen die Möglichkeit schaffen, hoch qualifizierte indische Arbeitskräfte im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte nach Österreich zu bringen. Laut Schallenberg sei das Abkommen von strategischer Bedeutung für Österreich. Die Migrations- und Mobilitätspartnerschaft muss aber in beiden Ländern noch abgesegnet werden. Die Unterzeichnung soll voraussichtlich noch im ersten Quartal dieses Jahres stattfinden. In Kraft treten könne das Abkommen dann wenige Wochen später.3
Der indische Außenminister Subrahmanyam Jaishankar, antwortete jedoch in der ZiB2 des 2.1.23 auf die Frage, ob zur Wiederaufnahme von indischen Staatsangehörigen ein Zeitrahmen ausgemacht wurde: "Diese Diskussion haben wir gar nicht geführt". Dafür seien nämlich die "Einwanderungsbehörden zuständig". Indien und Österreich haben seinen Angaben nach lediglich eine Vereinbarung über Mobilität getroffen und sich nicht mit "Details" wie der Rückübernahme befasst, das sei seinen Aussagen nach auch "die Aufgabe von anderen Personen". Fragwürdig ist, dass es vonseiten Indiens und Österreichs zu verschiedenen Auffassungen der Inhalte des Abkommens gekommen ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, wann, mit welchem Inhalt und Ergebnis?
i. Wenn ja, in welchem Ausmaß?