14479/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.03.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Migrations- und Mobilitätsabkommenzwischen Österreich und Indien

 

Am 2. Januar 2023 wurde im Rahmen eines Treffens zwischen Außenminister Alexander Schallenberg und seinem indischen Amtskollegen Subrahmanyam Jaishankar ein sogenanntes Migrations- und Mobilitätsabkommen geschlossen. Das Abkommen soll der rasche Rückführung von abgelehnten Asylwerber:innen dienen. Laut Asylstatistik des Innenministeriums haben mit Stand November 2022 16.800 indische Staatsangehörige in Österreich einen Asylantrag gestellt - verzeichnet sind 3.664 rechtskräftig negative Entscheidungen (36%) und 6.530 sonstige Entscheidungen (64%). Viele indische Staatsangehörige dürften daher weitergereist oder zurückgekehrt sein.1 Medienberichten zufolge beziehen auch nur 240 indische Staatsangehörige die Grundversorgung. Weitere 300 indische Staatsangehörige sollen 2022 bereits außer Landes gebracht worden sein.2

Gleichzeitig soll das Abkommen die Möglichkeit schaffen, hoch qualifizierte indische Arbeitskräfte im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte nach Österreich zu bringen. Laut Schallenberg sei das Abkommen von strategischer Bedeutung für Österreich. Die Migrations- und Mobilitätspartnerschaft muss aber in beiden Ländern noch abgesegnet werden. Die Unterzeichnung soll voraussichtlich noch im ersten Quartal dieses Jahres stattfinden. In Kraft treten könne das Abkommen dann wenige Wochen später.3

Der indische Außenminister Subrahmanyam Jaishankar, antwortete jedoch in der ZiB2 des 2.1.23 auf die Frage, ob zur Wiederaufnahme von indischen Staatsangehörigen ein Zeitrahmen ausgemacht wurde: "Diese Diskussion haben wir gar nicht geführt". Dafür seien nämlich die "Einwanderungsbehörden zuständig". Indien und Österreich haben seinen Angaben nach lediglich eine Vereinbarung über Mobilität getroffen und sich nicht mit "Details" wie der Rückübernahme befasst, das sei seinen Aussagen nach auch "die Aufgabe von anderen Personen". Fragwürdig ist, dass es vonseiten Indiens und Österreichs zu verschiedenen Auffassungen der Inhalte des Abkommens gekommen ist.

 

  1. https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2173466-Ein-Abkommen-mit-Fragezeichen.html
  2. https://www.bmi.gv.at/301/Statistiken/files/2022/Asylstatistik_November_2022.pdf
  3. https://www.derstandard.at/story/2000142245141/oesterreich-vereinbart-migrations-und-mobilitaetsabkommen-mit-indien

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Was beinhaltet das Abkommen konkret? Bitte um Übermittlung des Abkommens.
  2. Worauf hat man sich hinsichtlich der Rückführungen konkret geeinigt?
    1. Waren Sie bzw. Ihr Ressort diesbezüglich in Kontakt mit dem zuständigen indischen Ministerium bzw. der zuständigen indischen Behörde?

                                          i.    Wenn ja, wann, mit welchem Inhalt und Ergebnis?

  1. Was bring das Abkommen für konkrete Veränderungen bis wann?
  2. Wann wird mit der Unterzeichnung des Abkommens gerechnet?
  3. Wird dieses Abkommen vor Unterzeichnung dem Nationalrat vorgelegt werden?
  4. Mit welchen Ergebnissen rechnet Ihr Ministerium nach Unterzeichnung des Abkommens?
    1. Wird mit einem Anstieg der Anzahl an Rückführungen gerechnet?

                                          i.    Wenn ja, in welchem Ausmaß?

  1. Wer bzw. welche Stelle Ihres Ressorts war in den Prozess des Abschlusses bzw. der Ausarbeitung der Inhalte des Migrations- und Mobilitätsabkommen eingebunden?
  2. Gab es hinsichtlich der Inhalte des Migrations- und Mobilitätsabkommens bzw. des Abschlusses des Abkommens einen Austausch auf europäischer Ebene?
    1. Wenn ja, wann, in welchen Gremien und mit welchem Ergebnis?