14482/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.03.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nina Tomaselli, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Übernahme der Sberbank durch die RBI in der Zuständigkeit des Verfassungsschutzes

BEGRÜNDUNG

 

Die Raiffeisen Bank International (kurz: RBI) hegt laut Recherchen des FALTERs die Absicht den letzten Rest der russischen Sberbank Europe zu übernehmen[1]. Der Sberbank mit Sitz in Österreich wurde auf Geheiß der EZB nur wenige Wochen nach der russischen Invasion in der Ukraine die Bankenkonzession entzogen. Die RBI hat sich bereits in der Vergangenheit aufgrund der regimetreuen Geschäftstätigkeit der russischen Tochter den Vorwurf des "Kriegshelfers" durch die ukrainische Regierung eingeholt.[2] Seit Kriegsbeginn hat das Geschäftemachen der RBI mit Russland sogar zugenommen.[3] Das Bild, das damit in der internationalen Gemeinschaft vermittelt wird, die auf Sanktionen und Beendigungen der Geschäftemacherei mit Russland setzt, ist verheerend. Dieses Bild wird dadurch verstärkt, dass die Kaufpläne für die Sberbank angeblich rund um den Jahrestag des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine geschmiedet wurden und der Kauf klammheimlich über die Bühne gehen sollte.

Eine derartige Übernahme könnte aufgrund möglicher Sanktionen gegen die RBI maßgebliche Konsequenzen für unseren heimischen Banken- und Finanzmarkt mit sich bringen. Unklar ist weiters, wie ein Kauf der russischen Staatsbank Sberbank überhaupt abwickelbar wäre. Der Geldempfänger ist letztlich der mit Sanktionen belegte russische Staat.

Zuständig für diesen möglichen Kauf ist laut FMA nicht die Bankenaufsicht, sondern die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst und damit das Innenministerium.[4] Der Verfassungsschutz ist seit Monaten zuständig für die Umsetzung der Sanktionen gegenüber Russland.

Angesichts der potentiellen Risiken hinsichtlich Reputation und Finanzmarktsicherheit stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1.    Aufgrund welcher Rechtsgrundlage ist die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst für den potentiellen Kauf der russischen Sberbank durch die RBI zuständig?

 

2.    Welche Kompetenzen stehen ihr in diesem Zusammenhang zu? Ist die Unterbindung der Übernahme eine Denkmöglichkeit?

 

3.    Ergibt sich die Zuständigkeit für die DSN aufgrund der internationalen Sanktionen gegenüber Russland?

 

4.    Wurde die interministerielle Task Force bestehend u.a. aus DSN und Finanzministerium mit dem potentiellen Kauf befasst?

4.1.        Falls ja, mit welchem Ergebnis?

4.2.        Falls nein, warum nicht?

 

5.    Welche Art der Zusammenarbeit gibt es in dieser Angelegenheit zwischen Innenministerium, Finanzmarkt und Bankenaufsicht?

 

6.    Gab es einen Austausch zwischen der RBI und der DSN?

6.1.        Falls ja, mit welchem Inhalt?

 

7.    Gab es einen Austausch zwischen der Sberbank Europe und der DSN?

7.1.        Falls ja, mit welchem Inhalt?

 

8.    Gab es einen Austausch zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und der DSN? Wenn ja, was wurde besprochen?

8.1.        Falls ja, mit welchem Inhalt?

 

9.    Gibt es nachrichtendienstliche Ermittlungen gegenüber der Sberbank Europe, der Raiffeisen Bank International oder deren Organen?

 

10.  Gibt es dokumentierte Geldwäscheverdachtsfällte oder Verstöße gegen die Geldwäschebestimmungen und die Sanktionsvorgaben der Sberbank Europe, der Raiffeisenbank International oder deren Organen?

10.1.     Falls ja, welche?

 

11. Welche anderen Bankenübernahmen beschäftigten in der Vergangenheit die DSN (bzw. das BVT)?



[1] https://www.falter.at/zeitung/20230228/jagd-auf-roter-vogel

[2] https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/russland-geschaeft-von-rbi-und-unicredit-bereitet-sorgen-18677668.html

[3] https://www.ft.com/content/1cea1f08-83ac-4471-9fa4-1cdfcc86fcb0

[4] https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/6258061/RussenKredite_Politik-kritisiert-RBIInteresse-an-SberbankTochter