Eingelangt am 08.03.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr.
Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister
für Inneres
betreffend
Schengen-Veto und österreichische Säumnisse
Am 8. Dezember 2022 stimmten die
EU-Innenminister:innen über die Schengen-Erweiterung ab. Der Weg
für den Beitritt Kroatiens zum Schengen-Raum ohne Grenzkontrollen wurde
frei - doch die Schengen-Aufnahme von Bulgarien und Rumänien wurde vor
allem von Österreich blockiert. Mit seinem Veto steht
Österreich in der EU weitgehend alleine da und wird seitdem stark
kritisiert, sowohl von den betroffenen Ländern als auch international.
Das Schengen-Veto hat der Partnerschaft zwischen
Österreich und Rumänien geschadet. Im Laufe einer Aussprache mit
Mitgliedern des Außenpolitischen Ausschusses des rumänischen Senats
am 28. Februar 2023 wurde vonseiten Vertreter:innen Rumäniens verkündet,
dass Österreich im Jahr 2022 mehr als zwanzig Mal im bi- und
multilateralem Austausch seine Unterstützung für Rumäniens
Schengen-Beitritt bekräftigte. So habe man vor allem die fehlende
Vorhersehbarkeit der Entscheidung Österreichs nicht nachvollziehen
können.
Dass die Entscheidung des Schengen-Vetos auf Basis
von Evidenz erging, ist schwer zu bezweifeln. Erstens ist an sich nicht
logisch, dass die österreichische Schengen-Blockade allein anhand der
hohen Zahl an Asylanträgen argumentiert wird - das europäische
Asylsystem kann mit dem Schengensystem nämlich nicht vollinhaltlich
gleichgestellt werden. Seitens der Regierung heißt es stets, das
"System" sei "dysfunktional", wobei unklar bleibt, auf
welches System konkret gemeint wird.
Des Weiteren sollen laut der
Schätzungen des Innenministeriums insgesamt rund 55.000 Personen
über eins der beiden Länder oder beide Länder nach
Österreich gekommen sein. Das würde insgesamt ca. 55% der Asylanträge
des Jahres 2022 darstellen. Diese Zahlen sind aber sehr umstritten. So
sind nach Angaben der Migrationsforscherin Judith Kohlenberger lediglich 3% der
Asylwerber:innen über Rumänien gekommen,2 also
deutlich weniger als das BMI schätzt. Auch Frontex war über die
Zahlen des Innenministeriums verwundert. In der letzten Aussendung
von Frontex wurde angegeben, dass die aktivste Migrationsroute die
Westbalkanroute ist (also die Route über den inneren Balkan, von
Griechenland über Nordmazedonien und Serbien) - Rumänien und
Bulgarien werden zunächst nicht erwähnt. Weiters hieß es, die
meisten Grenzübertritte bzw. Grenzübertrittsversuche sollen auf
Personen zurückzuführen sein, die sich bereits in der Region
aufhielten bzw. über die serbischen Visafreiheit einreisten.3
Schlussendlich konnte das Innenministerium die
Sachlichkeit der Schengen-Entscheidung auch in der Beantwortung
13065/AB zur NEOS-Anfrage 13433/J nicht belegen. So war anhand der
erhaltenen Antworten weder nachvollziehbar, wie Dunkelziffern zu
irregulärer Migration geschätzt werden, noch stimmten die Daten zu
Eurodac-Treffern oder Erstbefragungen mit denen der Schätzungen
überein.4
Weiters stellte der Rat der EU zuletzt im Rahmen
einer Schengen-Evaluierung im Dezember 2022 Mängel bei Österreich
fest.5 Es ergingen folgende Empfehlungen: Österreich
sollte
Rückkehrverfahren
1. in allen
Rückkehrentscheidungen, die gegen irregulär aufhältige
Drittstaatsangehörige ergangen sind, gemäß Artikel 3 Nummern 3
und 4 der Richtlinie 2008/115/EG die Verpflichtung zur Ausreise aus dem
Hoheitsgebiet aller Staaten des Schengen-Raums, um in einen bestimmten
Drittstaat zu gelangen, feststellen; Maßnahmen ergreifen, um zu
gewährleisten, dass der Grundsatz der Nichtzurückweisung eingehalten
wird, wenn der Bestimmungsdrittstaat in der Rückkehrentscheidung nicht
angegeben wurde, da gemäß den nationalen Rechtsvorschriften oder der
nationalen Rechtspraxis kein solcher festgestellt werden konnte;
2. sein nationales Recht
anpassen, um Artikel 3 Nummer 3 der Richtlinie 2008/115/EG
ordnungsgemäß umzusetzen;
Verfahrensgarantien
3. sein nationales Recht
anpassen, um sicherzustellen, dass Rechtsbehelfe gegen
Rückkehrentscheidungen, bei denen die Entscheidung den
Drittstaatsangehörigen tatsächlich der Gefahr einer gegen Artikel 3
der Europäischen Menschenrechtskonvention oder Artikel 4 der Charta der
Grundrechte der Europäischen Union verstoßenden Behandlung aussetzen
würde, zumindest so lange aufschiebende Wirkung haben, bis das Gericht
entschieden hat, dem Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung zuzuerkennen oder nicht;
Einreiseverbote
4. sein nationales Recht
in Bezug auf die Dauer von Einreiseverboten anpassen, um diese mit den
Bestimmungen der Richtlinie 2008/115/EG in Einklang zu bringen;
5. sein nationales Recht
anpassen, um sicherzustellen, dass Einreiseverbote im Einklang mit Artikel 11
Absatz 1 der Richtlinie 2008/115/EG erlassen werden;
6. Maßnahmen
ergreifen, um die Haftbedingungen in den Haftzentren zu verbessern und
insbesondere sicherstellen, dass die Hafteinrichtungen von ihrer Konzeption her
den verwaltungsrechtlichen Charakter der Haft widerspiegeln, dass
Drittstaatsangehörige grundsätzlich offenen Vollzug genießen,
dass mehr Freizeitaktivitäten angeboten und diese häufiger
organisiert werden und dass alle Räume und Gemeinschaftsbereiche
angemessen möbliert und in guten Zustand sind;
7. die erforderlichen
Maßnahmen ergreifen, um zu ermöglichen, dass Besuche im
Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände und im Polizeianhaltezentrum
Hernalser Gürtel in einer Umgebung stattfinden, in der das Recht auf
Schutz der Privatsphäre und des Familienlebens gewahrt ist;
8. sicherstellen, dass
inhaftierte Minderjährige ausnahmslos von nichtverwandten Erwachsenen
getrennt untergebracht werden, die einschlägigen nationalen
Rechtsvorschriften dahingehend ändern, dass die Verpflichtung zur
Bereitstellung altersgerechter Unterkunft und Versorgung auch für
Minderjährige über 16 Jahren gilt und seine Praxis diesbezüglich
anpassen;
9. sicherstellen, dass
die Entscheidung, eine Leibesvisitation durchzuführen, nur nach einer
Einzelfallprüfung getroffen wird, und die Anwendung weniger
einschneidender Methoden in Erwägung ziehen;
Rückführung
10. Maßnahmen
ergreifen, um das System für die Überwachung von
Rückführungen wirksamer zu gestalten, indem insbesondere auch per
Linienflug durchgeführte Rückführungen überwacht werden und
die Überwachungstätigkeit auf alle Phasen der
Rückführungsaktion ausgedehnt wird.
Daher stellt sich ebenfalls die Frage, inwiefern
die österreichische Regierung daran arbeitet, die eigenen Säumnisse
zu beheben.
- https://www.derstandard.at/story/2000141630718/kroatien-tritt-2023-dem-schengen-raum-ohne-grenzkontrollen-bei
- https://www.puls24.at/news/politik/kroatien-ab-jaenner-im-schengen-raum-rumaenien-und-bulgarien-blockiert/283216
- https://frontex.europa.eu/media-centre/news/news-release/eu-external-borders-in-november-western-balkans-route-most-active-ULSsa7
- https://orf.at/stories/3305661/;
- https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15833-2022-INIT/de/pdf
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Schengen-Veto: Welches
System wurde seitens Ihres Ministeriums im Rahmen der Entscheidung
bezüglich des Schengen-Vetos aufgrund welcher Sach- und Datenlage als
dysfunktional befunden - das europäische Asylsystem oder das
Schengensystem?
- Inwiefern durch welche wann stattfindende
Analyse?
- Mit welchem wann durch wen erarbeiteten
Ergebnis?
- Wurden seitens Ihres Ministeriums
andere Kriterien herangezogen als "illegale Migration",
wohl gemeint irreguläre Migration, um die Entscheidung zum Schengen-Veto
zu treffen?
- Wenn ja, welche wann?
- Wenn ja, mit welcher Begründung
jeweils?
- Wenn ja, inwiefern durch welche wann
stattfindende Analyse?
- Wenn ja, mit welchem wann durch wen
erarbeiteten Ergebnis?
- In der Beantwortung 13065/AB führten
Sie an: "Alle Statistiken des BMI basieren auf Rohdaten und sind auf
der Homepage des BMI öffentlich abrufbar": Wo sind die
Rohdaten seit wann abrufbar, auf denen die Schätzungen des
BMI zu den Flucht- und Migrationsrouten über Rumänien und Bulgarien basieren?
Bitte um genaue Angabe.
- Welche Rohdaten zu Flucht- und
Migrationsrouten wurden wann veröffentlicht, welche dem BMI
weiters vorhandenen Daten nicht und aus welchen Gründen jeweils?
- Können Sie alle Rohdaten aus
der Integrierten Fremdenadministrations-Datenbank (IFA) aus dem Jahr
2022 übermitteln?
i. Wenn nein, warum nicht?
- In der Beantwortung 13065/AB führten
Sie hinsichtlich der Auswertungen von Mobiltelefonen an, dass man
feststellen könne, welche Flucht- und Migrationsrouten aktiv
sind, jedoch keine Statistiken dazu geführt werden: Welche Daten
werden hinsichtlich der Auswertungen von Mobiltelefonen erhoben bzw.
auf welcher Daten- und Faktenlage basieren die diesbezüglichen
Aussagen?
- Wie stellt Ihr
Ministerium per Auswertungen von Mobiltelefonen fest, dass eine Flucht-
bzw. eine Migrationsroute aktiv ist, wenn hierzu keine Daten erhoben
werden?
- Wie viele Eurodac-Treffer von Personen, die
in Österreich in den Jahren 2020 bis 2022 einen Asylantrag stellten,
wurden jeweils von welchen Ländern registriert? Bitte um
Aufgliederung nach Jahr und Staatsangehörigkeit.
- Wie viele der Personen, die in
Österreich in den Jahren 2020 bis 2022 ein Asylantrag stellten, gaben
in ihrer Erstbefragung jeweils welches Land als erstbetretenes Land
in Europa an? Bitte um Aufgliederung nach Jahr,
Staatsangehörigkeit und erstbetretenen Land.
- Wie viele der Personen, die in
Österreich in den Jahren 2020 bis 2022 ein Asylantrag stellten, gaben
in ihrer Erstbefragung jeweils welche Länder als Teil ihrer Migrationsroute in Europa
an? Bitte um Aufgliederung nach Jahr, Staatsangehörigkeit
und Land.
- Wie viele der Personen, die in
Österreich in den Jahren 2020 bis 2022 ein Asylantrag stellten, gaben
in ihrer Erstbefragung jeweils welches Land als letztbetretenes Land
vor der Einreise nach Österreich an? Bitte um Aufgliederung nach
Jahr, Staatsangehörigkeit und letztbetretenen Land.
- Wann haben Sie bzw. Vertreter:innen Ihres
Ministerium im Jahr 2022 in bi- und multilateralen Treffen gegenüber
Vertreter:innen Rumänien verkündet, dass der Beitritt
Rumäniens zum Schengenraum unterstützt werden würde? Bitte
um chronologische Auflistung der Treffen und der Teilnehmer:innen auf
österreichischer und rumänischer Seite.
- Wann haben Sie bzw. Vertreter:innen Ihres
Ministerium im Jahr 2022 in bi- und multilateralen Treffen gegenüber
Vertreter:innen Rumänien Bedenken bezüglich des
Schengen-Beitritts Rumäniens geäußert? Bitte um
chronologische Auflistung der Treffen und der Teilnehmer:innen auf
österreichischer und rumänischer Seite.
- Welche Bedenken wurden bei welchem dieser
Treffen jeweils durch wen geäußert?
- Welche
entsprechenden Ziele wurden an die rumänische Seite formuliert?
- Warum gab es seitens Ihres Ministeriums vor
der Veto-Entscheidung keine Vorwarnung an Vertreter:innen Rumäniens?
- Welche weiteren bi- und multilateralen
Treffen gab es im Jahr 2022 mit Vertreter:innen Rumäniens, in denen
keine Bedenken bezüglich des Schengen-Beitritts
Rumäniens geäußert wurden und damit unterlassen
wurde, diese den Vertreter:innen Rumäniens bekannt zu machen? Bitte
um chronologische Auflistung der Treffen und der Teilnehmer:innen auf
österreichischer und rumänischer Seite.
- Welche Bedingungen bzw. Kriterien wurden
wann von Ihnen bzw. wem in Ihrem Ministerium Vertreter:innen
Rumäniens dafür kommuniziert, dass das österreichische
Schengen-Veto beendet wird?
- Welche Bemühungen bzw. Schritte haben
Sie bzw. Ihr Ministerium gesetzt, um nach dem Veto am 8. Dezember 2022 an
Rumänien heranzutreten bzw. die Gespräche bezüglich
Rumäniens Schengen-Beitritts wiederherzustellen?
a. Wann jeweils und mit welchem Ergebnis?
- Schengen-Evaluierung, Empfehlung Nr. 1: "in allen
Rückkehrentscheidungen, die gegen irregulär aufhältige
Drittstaatsangehörige ergangen sind, gemäß Artikel 3
Nummern 3 und 4 der Richtlinie 2008/115/EG die Verpflichtung zur Ausreise
aus dem Hoheitsgebiet aller Staaten des Schengen-Raums, um in einen
bestimmten Drittstaat zu gelangen, feststellen; Maßnahmen ergreifen,
um zu gewährleisten, dass der Grundsatz der Nichtzurückweisung
eingehalten wird, wenn der Bestimmungsdrittstaat in der
Rückkehrentscheidung nicht angegeben wurde, da gemäß den
nationalen Rechtsvorschriften oder der nationalen Rechtspraxis kein
solcher festgestellt werden konnte". Wurde diese Empfehlung
umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
d. Wenn nein, durch welche Maßnahmen ist eine Umsetzung der
Empfehlung wann geplant?
- Empfehlung Nr. 2:
"sein nationales Recht anpassen, um Artikel 3 Nummer 3 der
Richtlinie 2008/115/EG ordnungsgemäß umzusetzen." Wurde
diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche konkreten
Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
d. Wenn nein, durch welche Maßnahmen ist eine Umsetzung der
Empfehlung wann geplant?
- Empfehlung Nr. 3: "sein nationales Recht anpassen, um sicherzustellen, dass
Rechtsbehelfe gegen Rückkehrentscheidungen, bei denen die
Entscheidung den Drittstaatsangehörigen tatsächlich der Gefahr
einer gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention oder
Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
verstoßenden Behandlung aussetzen würde, zumindest so lange
aufschiebende Wirkung haben, bis das Gericht entschieden hat, dem
Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung zuzuerkennen oder nicht." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche konkreten
Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, durch welche Maßnahmen ist
eine Umsetzung der Empfehlung wann geplant?
- Empfehlung Nr. 4: "sein nationales Recht in Bezug auf die Dauer von
Einreiseverboten anpassen, um diese mit den Bestimmungen der Richtlinie
2008/115/EG in Einklang zu bringen." Wurde
diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche konkreten
Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
d. Wenn nein, durch welche Maßnahmen ist eine Umsetzung der
Empfehlung wann geplant?
- Empfehlung Nr. 5: "sein nationales Recht anpassen, um sicherzustellen, dass
Einreiseverbote im Einklang mit Artikel 11 Absatz 1 der Richtlinie
2008/115/EG erlassen werden." Wurde
diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche konkreten
Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
d. Wenn nein, durch welche Maßnahmen ist eine Umsetzung der
Empfehlung wann geplant?
- Empfehlung Nr. 6: "Maßnahmen ergreifen, um die Haftbedingungen in den
Haftzentren zu verbessern und insbesondere sicherstellen, dass die
Hafteinrichtungen von ihrer Konzeption her den verwaltungsrechtlichen
Charakter der Haft widerspiegeln, dass Drittstaatsangehörige
grundsätzlich offenen Vollzug genießen, dass mehr
Freizeitaktivitäten angeboten und diese häufiger organisiert werden
und dass alle Räume und Gemeinschaftsbereiche angemessen
möbliert und in guten Zustand sind." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche konkreten
Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
d. Wenn nein, durch welche Maßnahmen ist eine Umsetzung der
Empfehlung wann geplant?
- Empfehlung Nr. 7: "die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um zu
ermöglichen, dass Besuche im Polizeianhaltezentrum Rossauer
Lände und im Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel in einer
Umgebung stattfinden, in der das Recht auf Schutz der Privatsphäre
und des Familienlebens gewahrt ist." Wurde
diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche konkreten
Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
d. Wenn nein, durch welche Maßnahmen ist eine Umsetzung der Empfehlung
wann geplant?
- Empfehlung Nr. 8: "sicherstellen, dass inhaftierte Minderjährige
ausnahmslos von nichtverwandten Erwachsenen getrennt untergebracht werden,
die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften dahingehend
ändern, dass die Verpflichtung zur Bereitstellung altersgerechter
Unterkunft und Versorgung auch für Minderjährige über 16
Jahren gilt und seine Praxis diesbezüglich anpassen." Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche konkreten
Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
d. Wenn nein, durch welche Maßnahmen ist eine Umsetzung der
Empfehlung wann geplant?
- Empfehlung Nr. 9: "sicherstellen, dass die Entscheidung, eine
Leibesvisitation durchzuführen, nur nach einer Einzelfallprüfung
getroffen wird, und die Anwendung weniger einschneidender Methoden in
Erwägung ziehen." Wurde diese
Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche konkreten
Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
d. Wenn nein, durch welche Maßnahmen ist eine Umsetzung der
Empfehlung wann geplant?
- Empfehlung Nr. 10: "Maßnahmen ergreifen, um das System für die
Überwachung von Rückführungen wirksamer zu gestalten, indem
insbesondere auch per Linienflug durchgeführte
Rückführungen überwacht werden und die Überwachungstätigkeit
auf alle Phasen der Rückführungsaktion ausgedehnt
wird." Wurde diese Empfehlung
umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche konkreten
Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, durch welche Maßnahmen ist
eine Umsetzung der Empfehlung wann geplant?
- In 11252/AB führt Ihr Ministerium
"das Bestreben, eine verfassungskonforme Neuregelung zum Einsatz von
Kennzeichenerkennungsgeräten“ zur erneuten Anbindung des
Erkennungssystems an das Schengener Informationssystem,
an. Wurde diese Empfehlung mittlerweile umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, durch welche konkreten
Maßnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, durch welche Maßnahmen ist
eine Umsetzung der Empfehlung wann geplant?