14487/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.03.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Schengen-Veto und österreichische Säumnisse

 

Am 8. Dezember 2022 stimmten die EU-Innenminister:innen über die Schengen-Erweiterung ab. Der Weg für den Beitritt Kroatiens zum Schengen-Raum ohne Grenzkontrollen wurde frei - doch die Schengen-Aufnahme von Bulgarien und Rumänien wurde vor allem von Österreich blockiert. Mit seinem Veto steht Österreich in der EU weitgehend alleine da und wird seitdem stark kritisiert, sowohl von den betroffenen Ländern als auch international.

Das Schengen-Veto hat der Partnerschaft zwischen Österreich und Rumänien geschadet. Im Laufe einer Aussprache mit Mitgliedern des Außenpolitischen Ausschusses des rumänischen Senats am 28. Februar 2023 wurde vonseiten Vertreter:innen Rumäniens verkündet, dass Österreich im Jahr 2022 mehr als zwanzig Mal im bi- und multilateralem Austausch seine Unterstützung für Rumäniens Schengen-Beitritt bekräftigte. So habe man vor allem die fehlende Vorhersehbarkeit der Entscheidung Österreichs nicht nachvollziehen können. 

Dass die Entscheidung des Schengen-Vetos auf Basis von Evidenz erging, ist schwer zu bezweifeln. Erstens ist an sich nicht logisch, dass die österreichische Schengen-Blockade allein anhand der hohen Zahl an Asylanträgen argumentiert wird - das europäische Asylsystem kann mit dem Schengensystem nämlich nicht vollinhaltlich gleichgestellt werden. Seitens der Regierung heißt es stets, das "System" sei "dysfunktional", wobei unklar bleibt, auf welches System konkret gemeint wird. 

Des Weiteren sollen laut der Schätzungen des Innenministeriums insgesamt rund 55.000 Personen über eins der beiden Länder oder beide Länder nach Österreich gekommen sein. Das würde insgesamt ca. 55% der Asylanträge des Jahres 2022 darstellen. Diese Zahlen sind aber sehr umstritten. So sind nach Angaben der Migrationsforscherin Judith Kohlenberger lediglich 3% der Asylwerber:innen über Rumänien gekommen,also deutlich weniger als das BMI schätzt. Auch Frontex war über die Zahlen des Innenministeriums verwundert. In der letzten Aussendung von Frontex wurde angegeben, dass die aktivste Migrationsroute die Westbalkanroute ist (also die Route über den inneren Balkan, von Griechenland über Nordmazedonien und Serbien) - Rumänien und Bulgarien werden zunächst nicht erwähnt. Weiters hieß es, die meisten Grenzübertritte bzw. Grenzübertrittsversuche sollen auf Personen zurückzuführen sein, die sich bereits in der Region aufhielten bzw. über die serbischen Visafreiheit einreisten.3 

Schlussendlich konnte das Innenministerium die Sachlichkeit der Schengen-Entscheidung auch in der Beantwortung 13065/AB zur NEOS-Anfrage 13433/J nicht belegen. So war anhand der erhaltenen Antworten weder nachvollziehbar, wie Dunkelziffern zu irregulärer Migration geschätzt werden, noch stimmten die Daten zu Eurodac-Treffern oder Erstbefragungen mit denen der Schätzungen überein.4 

Weiters stellte der Rat der EU zuletzt im Rahmen einer Schengen-Evaluierung im Dezember 2022 Mängel bei Österreich fest.5 Es ergingen folgende Empfehlungen: Österreich sollte 

Rückkehrverfahren

1. in allen Rückkehrentscheidungen, die gegen irregulär aufhältige Drittstaatsangehörige ergangen sind, gemäß Artikel 3 Nummern 3 und 4 der Richtlinie 2008/115/EG die Verpflichtung zur Ausreise aus dem Hoheitsgebiet aller Staaten des Schengen-Raums, um in einen bestimmten Drittstaat zu gelangen, feststellen; Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass der Grundsatz der Nichtzurückweisung eingehalten wird, wenn der Bestimmungsdrittstaat in der Rückkehrentscheidung nicht angegeben wurde, da gemäß den nationalen Rechtsvorschriften oder der nationalen Rechtspraxis kein solcher festgestellt werden konnte;

2. sein nationales Recht anpassen, um Artikel 3 Nummer 3 der Richtlinie 2008/115/EG ordnungsgemäß umzusetzen;

Verfahrensgarantien

3. sein nationales Recht anpassen, um sicherzustellen, dass Rechtsbehelfe gegen Rückkehrentscheidungen, bei denen die Entscheidung den Drittstaatsangehörigen tatsächlich der Gefahr einer gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention oder Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstoßenden Behandlung aussetzen würde, zumindest so lange aufschiebende Wirkung haben, bis das Gericht entschieden hat, dem Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung zuzuerkennen oder nicht;

Einreiseverbote

4. sein nationales Recht in Bezug auf die Dauer von Einreiseverboten anpassen, um diese mit den Bestimmungen der Richtlinie 2008/115/EG in Einklang zu bringen;

5. sein nationales Recht anpassen, um sicherzustellen, dass Einreiseverbote im Einklang mit Artikel 11 Absatz 1 der Richtlinie 2008/115/EG erlassen werden;

6. Maßnahmen ergreifen, um die Haftbedingungen in den Haftzentren zu verbessern und insbesondere sicherstellen, dass die Hafteinrichtungen von ihrer Konzeption her den verwaltungsrechtlichen Charakter der Haft widerspiegeln, dass Drittstaatsangehörige grundsätzlich offenen Vollzug genießen, dass mehr Freizeitaktivitäten angeboten und diese häufiger organisiert werden und dass alle Räume und Gemeinschaftsbereiche angemessen möbliert und in guten Zustand sind;

7. die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um zu ermöglichen, dass Besuche im Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände und im Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel in einer Umgebung stattfinden, in der das Recht auf Schutz der Privatsphäre und des Familienlebens gewahrt ist;

8. sicherstellen, dass inhaftierte Minderjährige ausnahmslos von nichtverwandten Erwachsenen getrennt untergebracht werden, die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften dahingehend ändern, dass die Verpflichtung zur Bereitstellung altersgerechter Unterkunft und Versorgung auch für Minderjährige über 16 Jahren gilt und seine Praxis diesbezüglich anpassen;

9. sicherstellen, dass die Entscheidung, eine Leibesvisitation durchzuführen, nur nach einer Einzelfallprüfung getroffen wird, und die Anwendung weniger einschneidender Methoden in Erwägung ziehen;

Rückführung

10. Maßnahmen ergreifen, um das System für die Überwachung von Rückführungen wirksamer zu gestalten, indem insbesondere auch per Linienflug durchgeführte Rückführungen überwacht werden und die Überwachungstätigkeit auf alle Phasen der Rückführungsaktion ausgedehnt wird.

 

Daher stellt sich ebenfalls die Frage, inwiefern die österreichische Regierung daran arbeitet, die eigenen Säumnisse zu beheben.

 

  1. https://www.derstandard.at/story/2000141630718/kroatien-tritt-2023-dem-schengen-raum-ohne-grenzkontrollen-bei
  2. https://www.puls24.at/news/politik/kroatien-ab-jaenner-im-schengen-raum-rumaenien-und-bulgarien-blockiert/283216
  3. https://frontex.europa.eu/media-centre/news/news-release/eu-external-borders-in-november-western-balkans-route-most-active-ULSsa7 
  4. https://orf.at/stories/3305661/
  5. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15833-2022-INIT/de/pdf

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Schengen-Veto: Welches System wurde seitens Ihres Ministeriums im Rahmen der Entscheidung bezüglich des Schengen-Vetos aufgrund welcher Sach- und Datenlage als dysfunktional befunden - das europäische Asylsystem oder das Schengensystem? 
    1. Inwiefern durch welche wann stattfindende Analyse?
    2. Mit welchem wann durch wen erarbeiteten Ergebnis? 
  2. Wurden seitens Ihres Ministeriums andere Kriterien herangezogen als "illegale Migration", wohl gemeint irreguläre Migration, um die Entscheidung zum Schengen-Veto zu treffen? 
    1. Wenn ja, welche wann?
    2. Wenn ja, mit welcher Begründung jeweils? 
    3. Wenn ja, inwiefern durch welche wann stattfindende Analyse?
    4. Wenn ja, mit welchem wann durch wen erarbeiteten Ergebnis? 
  1. In der Beantwortung 13065/AB führten Sie an: "Alle Statistiken des BMI basieren auf Rohdaten und sind auf der Homepage des BMI öffentlich abrufbar": Wo sind die Rohdaten seit wann abrufbar, auf denen die Schätzungen des BMI zu den Flucht- und Migrationsrouten über Rumänien und Bulgarien basieren? Bitte um genaue Angabe. 
    1. Welche Rohdaten zu Flucht- und Migrationsrouten wurden wann veröffentlicht, welche dem BMI weiters vorhandenen Daten nicht und aus welchen Gründen jeweils?  
    2. Können Sie alle Rohdaten aus der Integrierten Fremdenadministrations-Datenbank (IFA) aus dem Jahr 2022 übermitteln? 

                                          i.    Wenn nein, warum nicht? 

  1. In der Beantwortung 13065/AB führten Sie hinsichtlich der Auswertungen von Mobiltelefonen an, dass man feststellen könne, welche Flucht- und Migrationsrouten aktiv sind, jedoch keine Statistiken dazu geführt werden: Welche Daten werden hinsichtlich der Auswertungen von Mobiltelefonen erhoben bzw. auf welcher Daten- und Faktenlage basieren die diesbezüglichen Aussagen?  
    1. Wie stellt Ihr Ministerium per Auswertungen von Mobiltelefonen fest, dass eine Flucht- bzw. eine Migrationsroute aktiv ist, wenn hierzu keine Daten erhoben werden?
  1. Wie viele Eurodac-Treffer von Personen, die in Österreich in den Jahren 2020 bis 2022 einen Asylantrag stellten, wurden jeweils von welchen Ländern registriert? Bitte um Aufgliederung nach Jahr und Staatsangehörigkeit. 
  2. Wie viele der Personen, die in Österreich in den Jahren 2020 bis 2022 ein Asylantrag stellten, gaben in ihrer Erstbefragung jeweils welches Land als erstbetretenes Land in Europa an? Bitte um Aufgliederung nach Jahr, Staatsangehörigkeit und erstbetretenen Land. 
  3. Wie viele der Personen, die in Österreich in den Jahren 2020 bis 2022 ein Asylantrag stellten, gaben in ihrer Erstbefragung jeweils welche Länder als Teil ihrer Migrationsroute in Europa an? Bitte um Aufgliederung nach Jahr, Staatsangehörigkeit und Land. 
  4. Wie viele der Personen, die in Österreich in den Jahren 2020 bis 2022 ein Asylantrag stellten, gaben in ihrer Erstbefragung jeweils welches Land als letztbetretenes Land vor der Einreise nach Österreich an? Bitte um Aufgliederung nach Jahr, Staatsangehörigkeit und letztbetretenen Land. 
  5. Wann haben Sie bzw. Vertreter:innen Ihres Ministerium im Jahr 2022 in bi- und multilateralen Treffen gegenüber Vertreter:innen Rumänien verkündet, dass der Beitritt Rumäniens zum Schengenraum unterstützt werden würde? Bitte um chronologische Auflistung der Treffen und der Teilnehmer:innen auf österreichischer und rumänischer Seite.
  6. Wann haben Sie bzw. Vertreter:innen Ihres Ministerium im Jahr 2022 in bi- und multilateralen Treffen gegenüber Vertreter:innen Rumänien Bedenken bezüglich des Schengen-Beitritts Rumäniens geäußert? Bitte um chronologische Auflistung der Treffen und der Teilnehmer:innen auf österreichischer und rumänischer Seite.
    1. Welche Bedenken wurden bei welchem dieser Treffen jeweils durch wen geäußert? 
    2. Welche entsprechenden Ziele wurden an die rumänische Seite formuliert?
  1. Warum gab es seitens Ihres Ministeriums vor der Veto-Entscheidung keine Vorwarnung an Vertreter:innen Rumäniens?
  2. Welche weiteren bi- und multilateralen Treffen gab es im Jahr 2022 mit Vertreter:innen Rumäniens, in denen keine Bedenken bezüglich des Schengen-Beitritts Rumäniens geäußert wurden und damit unterlassen wurde, diese den Vertreter:innen Rumäniens bekannt zu machen? Bitte um chronologische Auflistung der Treffen und der Teilnehmer:innen auf österreichischer und rumänischer Seite.
  3. Welche Bedingungen bzw. Kriterien wurden wann von Ihnen bzw. wem in Ihrem Ministerium Vertreter:innen Rumäniens dafür kommuniziert, dass das österreichische Schengen-Veto beendet wird?
  4. Welche Bemühungen bzw. Schritte haben Sie bzw. Ihr Ministerium gesetzt, um nach dem Veto am 8. Dezember 2022 an Rumänien heranzutreten bzw. die Gespräche bezüglich Rumäniens Schengen-Beitritts wiederherzustellen? 

a.    Wann jeweils und mit welchem Ergebnis? 

  1. Schengen-Evaluierung, Empfehlung Nr. 1: "in allen Rückkehrentscheidungen, die gegen irregulär aufhältige Drittstaatsangehörige ergangen sind, gemäß Artikel 3 Nummern 3 und 4 der Richtlinie 2008/115/EG die Verpflichtung zur Ausreise aus dem Hoheitsgebiet aller Staaten des Schengen-Raums, um in einen bestimmten Drittstaat zu gelangen, feststellen; Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass der Grundsatz der Nichtzurückweisung eingehalten wird, wenn der Bestimmungsdrittstaat in der Rückkehrentscheidung nicht angegeben wurde, da gemäß den nationalen Rechtsvorschriften oder der nationalen Rechtspraxis kein solcher festgestellt werden konnte". Wurde diese Empfehlung umgesetzt? 
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 

d.    Wenn nein, durch welche Maßnahmen ist eine Umsetzung der Empfehlung wann geplant? 

  1. Empfehlung Nr. 2: "sein nationales Recht anpassen, um Artikel 3 Nummer 3 der Richtlinie 2008/115/EG ordnungsgemäß umzusetzen." Wurde diese Empfehlung umgesetzt? 
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 

d.    Wenn nein, durch welche Maßnahmen ist eine Umsetzung der Empfehlung wann geplant? 

  1. Empfehlung Nr. 3: "sein nationales Recht anpassen, um sicherzustellen, dass Rechtsbehelfe gegen Rückkehrentscheidungen, bei denen die Entscheidung den Drittstaatsangehörigen tatsächlich der Gefahr einer gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention oder Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstoßenden Behandlung aussetzen würde, zumindest so lange aufschiebende Wirkung haben, bis das Gericht entschieden hat, dem Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung zuzuerkennen oder nicht." Wurde diese Empfehlung umgesetzt? 
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 
    4. Wenn nein, durch welche Maßnahmen ist eine Umsetzung der Empfehlung wann geplant? 
  1. Empfehlung Nr. 4: "sein nationales Recht in Bezug auf die Dauer von Einreiseverboten anpassen, um diese mit den Bestimmungen der Richtlinie 2008/115/EG in Einklang zu bringen." Wurde diese Empfehlung umgesetzt? 
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 

d.    Wenn nein, durch welche Maßnahmen ist eine Umsetzung der Empfehlung wann geplant? 

  1. Empfehlung Nr. 5: "sein nationales Recht anpassen, um sicherzustellen, dass Einreiseverbote im Einklang mit Artikel 11 Absatz 1 der Richtlinie 2008/115/EG erlassen werden." Wurde diese Empfehlung umgesetzt? 
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 

d.    Wenn nein, durch welche Maßnahmen ist eine Umsetzung der Empfehlung wann geplant? 

  1. Empfehlung Nr. 6: "Maßnahmen ergreifen, um die Haftbedingungen in den Haftzentren zu verbessern und insbesondere sicherstellen, dass die Hafteinrichtungen von ihrer Konzeption her den verwaltungsrechtlichen Charakter der Haft widerspiegeln, dass Drittstaatsangehörige grundsätzlich offenen Vollzug genießen, dass mehr Freizeitaktivitäten angeboten und diese häufiger organisiert werden und dass alle Räume und Gemeinschaftsbereiche angemessen möbliert und in guten Zustand sind." Wurde diese Empfehlung umgesetzt? 
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 

d.    Wenn nein, durch welche Maßnahmen ist eine Umsetzung der Empfehlung wann geplant?

  1. Empfehlung Nr. 7: "die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um zu ermöglichen, dass Besuche im Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände und im Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel in einer Umgebung stattfinden, in der das Recht auf Schutz der Privatsphäre und des Familienlebens gewahrt ist." Wurde diese Empfehlung umgesetzt? 
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 

d.    Wenn nein, durch welche Maßnahmen ist eine Umsetzung der Empfehlung wann geplant? 

  1. Empfehlung Nr. 8: "sicherstellen, dass inhaftierte Minderjährige ausnahmslos von nichtverwandten Erwachsenen getrennt untergebracht werden, die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften dahingehend ändern, dass die Verpflichtung zur Bereitstellung altersgerechter Unterkunft und Versorgung auch für Minderjährige über 16 Jahren gilt und seine Praxis diesbezüglich anpassen." Wurde diese Empfehlung umgesetzt? 
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 

d.    Wenn nein, durch welche Maßnahmen ist eine Umsetzung der Empfehlung wann geplant? 

  1. Empfehlung Nr. 9: "sicherstellen, dass die Entscheidung, eine Leibesvisitation durchzuführen, nur nach einer Einzelfallprüfung getroffen wird, und die Anwendung weniger einschneidender Methoden in Erwägung ziehen." Wurde diese Empfehlung umgesetzt? 
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 

d.    Wenn nein, durch welche Maßnahmen ist eine Umsetzung der Empfehlung wann geplant? 

  1. Empfehlung Nr. 10: "Maßnahmen ergreifen, um das System für die Überwachung von Rückführungen wirksamer zu gestalten, indem insbesondere auch per Linienflug durchgeführte Rückführungen überwacht werden und die Überwachungstätigkeit auf alle Phasen der Rückführungsaktion ausgedehnt wird." Wurde diese Empfehlung umgesetzt? 
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 
    4. Wenn nein, durch welche Maßnahmen ist eine Umsetzung der Empfehlung wann geplant? 
  1. In 11252/AB führt Ihr Ministerium "das Bestreben, eine verfassungskonforme Neuregelung zum Einsatz von Kennzeichenerkennungsgeräten“ zur erneuten Anbindung des Erkennungssystems an das Schengener Informationssystem, an. Wurde diese Empfehlung mittlerweile umgesetzt? 
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 
    4. Wenn nein, durch welche Maßnahmen ist eine Umsetzung der Empfehlung wann geplant?