14497/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.03.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend "Solidaritätsprämienmodell": Warum fördert das AMS in Zeiten des akuten Arbeitskräftemangels weiterhin Teilzeit?

 

AMS fördert in Zeiten akuten Arbeitskräftemangels Teilzeit

Im Rahmen des Solidaritätsprämienmodells (§13 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)) (1) wird mit AMS-Beihilfen Teilzeit gefördert (§ 37a Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG)) (2, 3), was in Zeiten des akuten Arbeitskräftemangels wenig nachvollziehbar ist. Grundsätzlich ist das Solidaritätsprämienmodell für Rahmenbedingungen entwickelt worden, in denen hohe Arbeitslosigkeit herrscht. Damals wollte man Betriebe und Beschäftigte in Branchen mit hoher Arbeitslosigkeit mittels Förderungen dazu bewegen, die Wochenarbeitszeit ein zu reduzieren, um Arbeitsuchenden eine Jobchance zu eröffnen, indem diese die Stundenreduktion der bestehenden Belegschaft kompensieren.

Teilzeitförderung nicht mehr zeitgemäß

Konkret setzen setzen Betriebe mit dem Solidaritätsprämienmodell idR per Betriebsvereinbarung die Normalarbeitszeit herab und stellen parallel dazu Ersatzarbeitskräfte ein (1). Damit soll bei einem Überhang von Arbeitskräften die Arbeit auf mehr Köpfe verteilt werden. Aber gerade in Zeiten des Arbeitskräftemangels, in denen zahlreiche Unternehmen in weiten Teilen Österreichs nach Arbeitskräften aller Qualifikationsstufen suchen, stellt sich die Frage, ob und wie viel Geld das AMS für die Förderung solcher Solidaritätsprämienmodelle ausgibt und wie zeitgemäß dieses Instrument ist (3). Immerhin ist die österreichische Arbeitslosenversicherung mit einem Beitragssatz von 6,0% mehr als doppelt so teuer wie die deutsche Arbeitslosenversicherung (2,6%). Dieser Unterschied lässt sich nicht allein damit erklären, dass Österreich die Notstandshilfe ad infinitum gewährt.

 

Quellen:

(1)https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/459/P13/NOR12112675

(2)https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008905&Artikel=&Paragraf=37a&Anlage=&Uebergangsrecht=

(3)https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/foerderungen/solidaritaetspraemien-modell

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Welchen Beitrag leistet das Solidaritätsprämienmodell (AMS-Teilzeitförderung) zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels?
    1. Welche Ziele verfolgt der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft mit diesem Modell in der aktuellen Wirtschaftsphase?
    2. Gibt es Überlegungen seitens Arbeitsministers in Absprache mit dem Finanzminister, die Zustimmung Beihilfen für das Solidaritätsprämienmodell gem. § 37a (3) AMSG nicht mehr zu erteilen?
  1. Wie hoch waren die Aufwendungen für AMS-Beihilfen für Solidaritätsprämienmodelle in den Jahren 2021 und 2022?
  2. Wie viele Erwerbstätige waren in den Jahren 2021 und 2022 Teil von Solidaritätsprämienmodellen?
    1. Wie viele davon haben ihre Arbeitszeit reduziert?
    2. Wie viele davon waren "Ersatzarbeitskräfte"?
    3. Wie hoch ist der Anteil der Ersatzarbeitskräfte, die

                                          i.    zuvor langzeitarbeitslos

                                        ii.    älter als 45 Jahre

                                       iii.    Menschen mit Behinderung iSd BehEinstG waren?

  1. Wie lange war die durchschnittliche Dauer der geförderten Solidaritätsprämienmodelle?