14497/J XXVII. GP
Eingelangt am 10.03.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend "Solidaritätsprämienmodell": Warum fördert das AMS in Zeiten des akuten Arbeitskräftemangels weiterhin Teilzeit?
AMS fördert in Zeiten akuten Arbeitskräftemangels Teilzeit
Im Rahmen des Solidaritätsprämienmodells (§13 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)) (1) wird mit AMS-Beihilfen Teilzeit gefördert (§ 37a Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG)) (2, 3), was in Zeiten des akuten Arbeitskräftemangels wenig nachvollziehbar ist. Grundsätzlich ist das Solidaritätsprämienmodell für Rahmenbedingungen entwickelt worden, in denen hohe Arbeitslosigkeit herrscht. Damals wollte man Betriebe und Beschäftigte in Branchen mit hoher Arbeitslosigkeit mittels Förderungen dazu bewegen, die Wochenarbeitszeit ein zu reduzieren, um Arbeitsuchenden eine Jobchance zu eröffnen, indem diese die Stundenreduktion der bestehenden Belegschaft kompensieren.
Teilzeitförderung nicht mehr zeitgemäß
Konkret setzen setzen Betriebe mit dem Solidaritätsprämienmodell idR per Betriebsvereinbarung die Normalarbeitszeit herab und stellen parallel dazu Ersatzarbeitskräfte ein (1). Damit soll bei einem Überhang von Arbeitskräften die Arbeit auf mehr Köpfe verteilt werden. Aber gerade in Zeiten des Arbeitskräftemangels, in denen zahlreiche Unternehmen in weiten Teilen Österreichs nach Arbeitskräften aller Qualifikationsstufen suchen, stellt sich die Frage, ob und wie viel Geld das AMS für die Förderung solcher Solidaritätsprämienmodelle ausgibt und wie zeitgemäß dieses Instrument ist (3). Immerhin ist die österreichische Arbeitslosenversicherung mit einem Beitragssatz von 6,0% mehr als doppelt so teuer wie die deutsche Arbeitslosenversicherung (2,6%). Dieser Unterschied lässt sich nicht allein damit erklären, dass Österreich die Notstandshilfe ad infinitum gewährt.
Quellen:
(1)https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/459/P13/NOR12112675
(2)https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008905&Artikel=&Paragraf=37a&Anlage=&Uebergangsrecht=
(3)https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/foerderungen/solidaritaetspraemien-modell
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. zuvor langzeitarbeitslos
ii. älter als 45 Jahre
iii. Menschen mit Behinderung iSd BehEinstG waren?