14514/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.03.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Julia Herr,
Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

 

betreffend: Wo bleibt die angekündigte Verkehrsarbeitsstiftung?

 

Bereits im Juli 2021 gab es durch Sie und die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie einen Ministerratsvortrag betreffend Umwelt- und Verkehrsarbeitsstiftung, der folgende Beschluss im Ministerrat wurde auch medial präsentiert.

In diesem wird zurecht auf den enormen Fachkräftebedarf im öffentlichen Verkehr und die spezifische Ausbildungssituation eingegangen. Doch seit Sommer 2021 sind mehr als eineinhalb Jahre vergangen und es hat sich in dem Bereich wenig geändert, der Fachkräftemangel ist nach wie vor akut, doch um die Verkehrsarbeitsstiftung ist es seither ruhig geworden.

Schon seit Beginn scheinen Umsetzungsprobleme diese wichtige Maßnahme zu begleiten. In der Anfragebeantwortung 9503/AB vom 8. April 2022 ist bereits von „identifizierten Umsetzungsschwierigkeiten“ die Rede, eine weitere Anfragebeantwortung 10744/AB vom 15.7.2022 erwähnt außerdem, dasseine Arbeitsstiftung gemäß § 18 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) von den Sozialpartnern als nicht ausreichend erachtet“ wird und „geeignetere Programm- und Förderansätze“ versucht werden zu entwickeln. Laut Beantwortung werden derzeit zudem „ministeriumsintern der konkret abzudeckende Bedarf erhoben sowie die Umsetzbarkeit eines Alternativmodells geprüft“. Aufgrund der „Umsetzungsprobleme“
konnte ihr Ministerium keinen fixen Programmstart in der 10744/AB vom 15.7.2022 angeben.

Mit dem vermehrten Nutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln treten nun auch häufiger Probleme auf: Im Öffentlichen Verkehr kommt es zu Kapazitätsproblemen und steigende Treibstoffpreise machen das Autofahren immer teurer. Zugleich ist noch viel zu tun: Allein für den Erhalt des Status Quo herrscht großer Bedarf nach ausgebildetem Personal, der notwendige Ausbau des öffentlichen Verkehrs wird diesen noch deutlich erhöhen. Die Zeit für eine funktionierende Verkehrsarbeitsstiftung bzw. entsprechende Ausbildungsprogramme ist also längst gekommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende  

 

Anfrage

 

1)    Was ist der aktuelle Stand betreffend Umsetzung einer Verkehrsarbeitsstiftung?

 

2)    Ist die Umsetzung einer Verkehrsarbeitsstiftung als Arbeitsstiftung gänzlich vom Tisch oder nach wie vor eine Option?

 

3)    Sie schreiben in der 10744/AB vom 15.7.2022 von einem Prüf- und Abstimmungsprozess, um entsprechend dem Ausbildungsbedarf geeignetere Programm- und Förderansätze zu entwickeln und nach Möglichkeit auch zu implementieren. Wer ist in diesem Prüf- und Abstimmungsprozess eingebunden?

 

a.    Was ist der aktuelle Stand dieses Prüf- und Abstimmungsprozesses?

b.    Zu welchen Ergebnissen kam dieser bereits?

c.    Gibt es schon Programm- und Förderansätze, die bereits vorgeschlagen oder entwickelt wurden? Wenn ja, welche?

 

4)    Bis wann soll dieser Prüf- und Abstimmungsprozess fertig sein?

 

5)    Gibt es von Seiten der Sozialpartner präferierte Programm- und Förderansätze, die statt der Verkehrsarbeitsstiftung implementiert werden sollen? Wenn ja, welche und von wem?

 

6)    Sie schreiben in der 10744/AB vom 15.7.2022, dass im „Bereich des Schienenverkehrs [der] feststellbare Qualifizierungsbedarf nicht im Rahmen einer klassischen Arbeitsstiftung gelöst werden soll“. Wie hoch ist dieser feststellbare Qualifizierungsbedarf in diesem Bereich?

 

7)    Sie erwähnen außerdem ein Treffen am 29.6.2022 zwischen dem Bundesministerium für Arbeit (Beamtenebene) und betroffenen Sozialpartnern, bei dem eine Vorgangsweise zur Auslotung alternativer Lösungsansätze vereinbart wurde. Wie sieht diese Vorgangsweise aus?

 

a.    Bis wann soll es Ergebnisse geben?

 

8)    „Die Ausbildungen im Öffentlichen Verkehr haben für Auszubildenden derzeit einen großen Vorteil: sie finden in weiten Teilen direkt im Verkehrsunternehmen – also in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis statt. Verkehrsarbeitsstiftungen und die damit verbundenen Vorgaben des AMS zielen allerdings auf die Qualifizierung von Personen in Arbeitslosigkeit ab. D.h. eine Verkehrsarbeitsstiftung im engeren Sinne wäre eine Schlechterstellung der Auszubildenden im Vergleich zum Status Quo.“ Dieses Problem ist Ihnen laut Fragen 10 und 11 in der Anfragebeantwortung vom 15.7.2022 bekannt. Sie stellten damals eine Suche nach Alternativen in Aussicht. Wurden solche Alternativen bereits gefunden?

 

a.    Wenn ja, wie sehen diese aus?

b.    Wenn nein, wann kann mit einem positiven Abschluss der Alternativensuche gerechnet werden?

c.    Weiters schreiben Sie, dass ein bestimmtes Alternativmodell ministeriumsintern geprüft wird. Um welches Modell handelt es sich und wie ist diese Prüfung ausgegangen?

d.    Wer wurde für die Alternativensuche bzw. -prüfung eingebunden?

e.    Wie war der Austausch dazu mit den Sozialpartnern?

 

9)    Ebenfalls bei Fragen 10 und 11 in der Anfragebeantwortung vom 15.7.2022 schreiben Sie, dass ministeriumsintern der abzudeckende Bedarf erhoben wird. Wie hoch ist der abzudeckende Bedarf, den Sie ministeriumsintern erhoben haben?

 

10)  Im Ministerratsbeschluss wird die Finanzierung anhand eines Ausbildungsbedarfs von 1.000 Personen dargestellt. Reichen die 1.000 geplanten zusätzlichen Ausbildungsplätze für den aktuellen Bedarf, der etwa durch Pensionierungen oder sonstige Abgänge entsteht?

 

a.    Ist in dieser Bedarfsanalyse bereits der steigende Bedarf durch den nötigen Ausbau des öffentlichen Verkehrs berücksichtigt?

                                          i.    In welchem Umfang?       

 

11)  Hat Ihr Ministerium einen etwaigen Bedarf erhoben, bevor die Verkehrsarbeitsstiftung in den Ministerrat kam? Wenn ja, wie hoch war dieser zu diesem Zeitpunkt? Wenn nein, warum nicht?

 

12)  Wann soll es erste Ausbildungs- bzw. Qualifizierungsangebote geben – entweder durch eine Verkehrsarbeitsstiftung oder durch ein Alternativmodell?

 

13)  Ist eine Initiierung im Laufe des Jahres 2023 – wie Sie es in der Anfragebeantwortung angegeben haben – nach wie vor realistisch?

 

14)  Wie hoch ist das Budget für diese Qualifizierungsmaßnahme? Werden die Mittel in der Höhe von 10 Millionen Euro bei Umsetzung entsprechend des erhobenen Bedarfs bzw. der Inflation angepasst?

 

15)  Gibt es Ihrerseits Pläne, ein Förderinstrument zur Ausweitung von Ausbildungsplätzen im Öffentlichen Verkehr längerfristig fortzuführen?

 

a.    Wenn ja, sind Sie diesbezüglich in Austausch mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie?

b.    Wenn ja, sind Sie diesbezüglich in Austausch mit dem Bundesminister für Finanzen?

c.    Wenn nein, warum nicht?