14518/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.03.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Zahlendiskrepanz zu rechtsextremen Straftaten zwischen Justiz- und Innenministerium

 

Da von der Bundesregierung immer noch kein Rechtsextremismusbericht vorliegt und die Verfassungsschutzberichte oft um ein ganzes Jahr verspätet einlangen, fragt der SPÖ-Klub regelmäßig die Fallzahlen zu Rechtsextremen Straften in den Bundesministerien für Inneres und Justiz ab. Während das Justizministerium auf für das Jahr 2022 auf 2.397 Verfahren wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz kommt, zählt das Innenministerium 929 Anzeigen wegen Verstoß gegen das Verbotsgesetz. Diese extreme Diskrepanz führte zu Recherchen von „Der Standard“, der wie folgt über die Erklärung der Ministerien berichtete[1].

 

„Das BMJ betonte rasch die Richtigkeit der gemeldeten Zahlen, die auf den "in der Verfahrensautomation der Justiz erfassten Anfallszahlen" beruhen. In den parlamentarischen Anfragen wird auch stets aufgeschlüsselt, welche Fälle eingestellt wurden und wo es zu Verurteilungen kam. Auch die diversen Delikte im Verbotsgesetz werden gesondert angeführt.

 

Aus dem Innenministerium und der DSN wurden dem STANDARD zwei Gründe genannt, wegen derer es Unterschiede geben kann, wenngleich ein Unterschied von weit über hundert Prozent so nicht erklärt werden könne.

 

Erstens würden nicht alle Taten bei der Polizei angezeigt, sondern NGOs oder auch Privatpersonen zeigen auch direkt bei der Justiz an. Allerdings ermittelt auch dann meist die Polizei, womit die große Diskrepanz nicht erklärt wird.

 

Zweitens müsse man, so eine DSN-Sprecherin, zwischen "Tathandlungen und Delikten, die im Jahr 2022 gesetzt und den Sicherheitsbehörden bekannt wurden", und jenen, die zwar bekannt wurden, aber aus der Vergangenheit stammen, unterscheiden. Letztere seien nicht in der Statistik 2022 ersichtlich, gingen aber nicht verloren, weil sie in der Kriminalstatistik eigens erfasst werden.“

 

Die Kritik an diesen Zahlen ist jedoch groß, die potenzielle Gefahr nicht zu unterschätzen. Die pensionierte Leiterin des Extremismusreferats im Verfassungsschutz (BVT) Sybille Geißler glaube, dass die Meldeschiene nicht funktioniere und attestiert ein Problem für die Lage- und Gefahreneinschätzung in der DSN.

 

Nachdem in den Zahlen des Justizministeriums ein klarer Anstieg zu verzeichnen ist und Rechtsextreme Elemente die Corona-Pandemie missbraucht haben, um an einer breiteren Vernetzung und Salonfähigkeit unter Maßnahmengegner*innen zu arbeiten, erscheint es nicht überraschend, dass die Zahlen im Steigen begriffen sind. Der Druck, gutes Datenmaterial zur Verfügung zu haben, steigt dabei mit der steigenden Gefahr durch Rechtsextreme. Dass in so einer Situation die Daten aus dem Innen- sowie dem Justizministerium immer weiter auseinanderklaffen ist beunruhigend und zeigt umso mehr die Notwendigkeit eines umfassenden Rechtsextremismusberichts, der über das Phänomen nachvollziehbar informiert. Bis dahin muss aber auch für Klarheit unter den bisher vorgelegten Zahlen zu sorgen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.      Wie erklären Sie die große Diskrepanz der Zahlen aus Ihrem Ressort und der Zahlen aus dem BMJ? 

2.      Gab es einen Abgleich der jeweils gemeldeten Daten aus dem BMI und dem BMJ? 

a.       Wenn ja, wann wurde dieser durchgeführt? 

b.       Wenn nein, warum nicht? 

3.       Wird es aufgrund der Medienberichterstattung einen Austausch mit dem BMJ geben?

a.       Wenn ja, wann wird dieser stattfinden?

b.       Wenn nein, warum nicht?

4.      Mit wie vielen Fällen der in der AB[2] ausgewiesenen Straftaten wurde sich direkt an die NS-Meldestelle in der DSN gewandt? 

5.      Mit wie vielen Fällen der in der AB[3] ausgewiesenen Straftaten wurde sich direkt an die Meldestelle Extremismus und Terrorismus in der DSN gewandt? 

6.      Welche Statistiken zieht Ihr Ressort zur Anfragebeantwortung heran? 

7.       Welche Einheit(en) Ihres Ressorts wurd(en) wann mit dieser Aufgabe betraut? 

8.       Wann wird das Ergebnis präsentiert? 

9.        Wann sollen die Rechtsextremismusberichte 2021 und 2022 vorgelegt werden?

a.       Arbeiten Justiz- und Innenministerium zusammen an der Erstellung des Rechtsextremismusberichts?



[1] https:// www.derstandard.at/story/2000144343273/verwirrung-um-rechtsextreme-fallzahlen, aufgerufen am 11.3.2023

[2] https:// www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13094/imfname_1543389.pdf, aufgerufen am 11.3.2023

[3] ibd.