14523/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.03.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Michael Bernhard, Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Betrieblicher Zuschuss zur Kinderbetreuung

 

Betriebe können seit dem Jahr 2009 ihren Mitarbeiter:innen steuerfreie Zuschüsse für die Betreuung von Kindern auszahlen. 2013 wurde die Steuerfreigrenze für diesen Zuschuss von 500 EUR auf 1.000 EUR angehoben. Seitdem ist ist dieser Zuschuss für Arbeitnehmer:innen steuerfrei, wenn das betreute Kind nicht älter als zehn Jahre ist und entweder in einer öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtung, einer privaten Kinderbetreuungseinrichtung, die den landesgesetzlichen Vorschriften entspricht, oder durch eine pädagogisch vergleichbar tätige Person betreut wird(1).

Dieser Zuschuss ist gem. § 3 Abs 1 Z 13 lit b EstG entweder direkt an die Betreuungsperson, direkt an die Kinderbetreuungseinrichtung oder in Form von Gutscheinen, die nur bei institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen eingelöst werden können, zu leisten(2). Die Zuschüsse des Arbeitgebers zur Kinderbetreuung sind gem. § 49 Abs 3 Z 11 ASVG für die Arbeitnehmer:in auch von Sozialversicherungsbeiträgen befreit(3). Für die Arbeitgeber:innen werden diese Zuschüsse als Betriebsausgaben gewertet.

Angesichts des derzeitigen Arbeits- und Fachkräftemangels haben Betriebe steigendes Interesse, bisher ungenutzte Beschäftigungspotentiale zu heben. Ein steuer- und abgabenbefreiter Arbeitgeber-Zuschuss zur Kinderbetreuung bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter:innen bei der Bewältigung von Betreuungsaufgaben und -kosten zu unterstützen. Die Frage ist, wie oft dieses Modell seit seiner Einführung tatsächlich genutzt wird.

Quellen:

  1. https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/finanzielle-entlastung-von-familien/familiensteuerentlastung/zuschuesse-arbeitgeber-kinderbetreuung.html
  2. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004570
  3. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008147
  4. https://www.seminaroberlaa.at/static/content/e38660/e84594/e85304/e87067/e87191/e87192/file/ger/130-131.pdf?checksum=6d55f25289adeff4832ce403ba031f85afa9baba

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie oft wurde der steuerfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung in den Jahren 2009-2023 in Anspruch genommen? Bitte um Angabe aufgeschlüsselt Männern/Frauen, Jahren und Bundesland.
  2. In welcher Höhe wurden diese Zuschüsse in den Jahren 2009-2023 insgesamt in Anspruch genommen? Bitte um Angabe aufgeschlüsselt nach Männern/Frauen, Jahren und Bundesland.
  3. In welcher Form wurde dieser Zuschuss in den Jahren 2009-2023 in Anspruch genommen (Zuschuss an Betreuungsperson, Betreuungseinrichtung, per Gutschein)? Bitte um Angabe aufgeschlüsselt nach Männern/Frauen und Bundesland.
  4. Wie oft und in welcher Höhe zahlte der Bund als Arbeitgeber in den Jahren 2009-2023 diesen Zuschuss an seine Mitarbeiter:innen aus? Bitte um Angabe aufgeschlüsselt nach Männern/Frauen und Bundesland.
  5. Wie oft und in welcher Höhe zahlten die Länder als Arbeitgeber in den Jahren 2009-2023 diesen Zuschuss an ihre Mitarbeiter:innen aus? Bitte um Angabe aufgeschlüsselt nach Männern/Frauen und Bundesland.
  6. Wie oft und in welcher Höhe zahlten die Gemeinden als Arbeitgeber in den Jahren 2009-2023 diesen Zuschuss an ihre Mitarbeiter:innen aus? Bitte um Angabe aufgeschlüsselt nach Männern/Frauen und Bundesland.
  7. Wie viel Steuerersparnis brachte die steuerfreie Ausgestaltung dieses Zuschusses für die Arbeitnehmer:innen in den Jahren 2009-2023? Bitte um Angabe aufgeschlüsselt nach Männern/Frauen und Bundesland.
  8. Wieviel an Sozialversicherungsbeiträgen ersparten sich die Arbeitnehmer:innen durch die SV-befreite Ausgestaltung dieses Zuschuss in den Jahren 2009-2023? Bitte um Angabe aufgeschlüsselt nach Männern/Frauen und Bundesland.
  9. Wann haben von Seiten des BMF Informationskampagnen zu dieser Maßnahme stattgefunden?
    1. Sind dem BMF Informationskampagnen von anderen Ressorts oder Interessenvertretern bekannt?
  1. Hat je eine Evaluierung dieser Maßnahme stattgefunden (z.B. im Rahmen der wirtschaftlichen Folgenabschätzung, den Rechnungshof oder ein Wirtschaftsforschungsinstitut)?
    1. Falls ja, durch wen?
    2. Falls ja, was waren die wesentlichen Ergebnisse dieser Evaluierung?
    3. Falls nein, ist eine solche Evaluierung geplant?
  1. Ist diese Maßnahme im Förderbericht als indirekte Förderung ausgewiesen?