Eingelangt am 15.03.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Michael Bernhard, Mag.
Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Betrieblicher Zuschuss zur
Kinderbetreuung
Betriebe können
seit dem Jahr 2009 ihren Mitarbeiter:innen steuerfreie Zuschüsse für
die Betreuung von Kindern auszahlen. 2013 wurde die Steuerfreigrenze für
diesen Zuschuss von 500 EUR auf 1.000 EUR angehoben. Seitdem ist ist dieser
Zuschuss für Arbeitnehmer:innen steuerfrei, wenn das betreute Kind nicht
älter als zehn Jahre ist und entweder in einer öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtung,
einer privaten Kinderbetreuungseinrichtung, die den landesgesetzlichen
Vorschriften entspricht, oder durch eine pädagogisch vergleichbar
tätige Person betreut wird(1).
Dieser Zuschuss ist gem. § 3 Abs 1 Z 13
lit b EstG entweder direkt an die Betreuungsperson, direkt an die
Kinderbetreuungseinrichtung oder in Form von Gutscheinen, die nur bei
institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen eingelöst werden
können, zu leisten(2). Die Zuschüsse des Arbeitgebers zur
Kinderbetreuung sind gem. § 49 Abs 3 Z 11 ASVG für die
Arbeitnehmer:in auch von Sozialversicherungsbeiträgen befreit(3). Für
die Arbeitgeber:innen werden diese Zuschüsse als Betriebsausgaben
gewertet.
Angesichts des derzeitigen Arbeits- und
Fachkräftemangels haben Betriebe steigendes Interesse, bisher ungenutzte
Beschäftigungspotentiale zu heben. Ein steuer- und abgabenbefreiter
Arbeitgeber-Zuschuss zur Kinderbetreuung bietet Unternehmen die
Möglichkeit, ihre Mitarbeiter:innen bei der Bewältigung von
Betreuungsaufgaben und -kosten zu unterstützen. Die Frage ist, wie oft
dieses Modell seit seiner Einführung tatsächlich genutzt wird.
Quellen:
- https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/finanzielle-entlastung-von-familien/familiensteuerentlastung/zuschuesse-arbeitgeber-kinderbetreuung.html
- https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004570
- https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008147
- https://www.seminaroberlaa.at/static/content/e38660/e84594/e85304/e87067/e87191/e87192/file/ger/130-131.pdf?checksum=6d55f25289adeff4832ce403ba031f85afa9baba
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie oft wurde der
steuerfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung in den Jahren 2009-2023 in
Anspruch genommen? Bitte um Angabe aufgeschlüsselt
Männern/Frauen, Jahren und Bundesland.
- In welcher Höhe wurden diese
Zuschüsse in den Jahren 2009-2023 insgesamt in Anspruch genommen?
Bitte um Angabe aufgeschlüsselt nach Männern/Frauen, Jahren und
Bundesland.
- In welcher Form wurde dieser Zuschuss in den
Jahren 2009-2023 in Anspruch genommen (Zuschuss an Betreuungsperson,
Betreuungseinrichtung, per Gutschein)? Bitte um Angabe
aufgeschlüsselt nach Männern/Frauen und Bundesland.
- Wie oft und in welcher Höhe zahlte der
Bund als Arbeitgeber in den Jahren 2009-2023 diesen Zuschuss an seine
Mitarbeiter:innen aus? Bitte um Angabe aufgeschlüsselt nach
Männern/Frauen und Bundesland.
- Wie oft und in welcher Höhe zahlten die
Länder als Arbeitgeber in den Jahren 2009-2023 diesen Zuschuss an
ihre Mitarbeiter:innen aus? Bitte um Angabe aufgeschlüsselt nach
Männern/Frauen und Bundesland.
- Wie oft und in welcher Höhe zahlten die
Gemeinden als Arbeitgeber in den Jahren 2009-2023 diesen Zuschuss an ihre
Mitarbeiter:innen aus? Bitte um Angabe aufgeschlüsselt nach
Männern/Frauen und Bundesland.
- Wie viel Steuerersparnis brachte die
steuerfreie Ausgestaltung dieses Zuschusses für die
Arbeitnehmer:innen in den Jahren 2009-2023? Bitte um Angabe
aufgeschlüsselt nach Männern/Frauen und Bundesland.
- Wieviel an Sozialversicherungsbeiträgen
ersparten sich die Arbeitnehmer:innen durch die SV-befreite Ausgestaltung
dieses Zuschuss in den Jahren 2009-2023? Bitte um Angabe
aufgeschlüsselt nach Männern/Frauen und Bundesland.
- Wann haben von Seiten des BMF
Informationskampagnen zu dieser Maßnahme stattgefunden?
- Sind dem BMF Informationskampagnen von
anderen Ressorts oder Interessenvertretern bekannt?
- Hat je eine Evaluierung dieser
Maßnahme stattgefunden (z.B. im Rahmen der wirtschaftlichen
Folgenabschätzung, den Rechnungshof oder ein
Wirtschaftsforschungsinstitut)?
- Falls ja, durch wen?
- Falls ja, was waren die wesentlichen
Ergebnisse dieser Evaluierung?
- Falls nein, ist eine solche Evaluierung
geplant?
- Ist diese Maßnahme im
Förderbericht als indirekte Förderung ausgewiesen?