14525/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.03.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend BAWAG P.S.K. Hausbank der Republik 2023
Der Zahlungsverkehr des Bundes wird über zwei Bankverbindungen abgewickelt: Zum einen über ein Konto bei der OeNB, welches vorallem für Finanzschuldzahlungen verwendet wird und zum anderen über ein Kontopoolingsystem bei der BAWAG Group AG. Alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes - unter anderem Strafmandate, Beamtengehälter und Beamtenpensionen - laufen über diese BAWAG-Konten.
Als sich die Österreichische Postsparkasse (PSK) noch im Eigentum der Republik Österreich befand, wurde diese aufgrund ihrer bundesweit vernetzen Infrastruktur als Hausbank in Anspruch genommen. Dieser Umstand wurde dann im Laufe der Zeit auch im Bundeshaushaltsgesetz festgeschrieben. Seit mehr als 120 Jahren ist das Institut nun für den Zahlungsverkehr des Bundes, der Behörden und Ämter sowie zahlreicher bundesnaher Unternehmen verantwortlich.
Die Grundsätze des Zahlungsverkehr des Bundes sind in §111 BHG 2013 festgeschrieben:
§ 111. (1) Der Zahlungsverkehr des Bundes ist grundsätzlich bargeldlos abzuwickeln. Der bargeldlose Zahlungsverkehr ist nach Tunlichkeit im Wege der Österreichischen Postsparkasse zu besorgen. Der Barzahlungsverkehr ist auf das unumgänglich notwendige Ausmaß zu beschränken. Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs obliegt den ausführenden Organen.
(2) Für jede haushaltsführende Stelle hat die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen haushaltsleitenden Organ mindestens ein Sub- oder Nebenkonto zum Hauptkonto des Bundes bei der Österreichischen Postsparkasse zu eröffnen, wenn dies der Zusammenfassung und der allgemeinen Verfügbarkeit der Zahlungsmittel des Bundes dient. Bei der Eröffnung eines Sub- oder Nebenkontos zum Hauptkonto des Bundes bei der Oesterreichischen Nationalbank ist sinngemäß vorzugehen. Die Eröffnung eines sonstigen Kontos bei einem Kreditunternehmen ist nur zulässig, wenn es die besonderen örtlichen oder sachlichen Voraussetzungen erfordern und die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen der Eröffnung im Wege des jeweils zuständigen haushaltsleitenden Organs zugestimmt hat.
(3) Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, die zur Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs erforderlichen Vereinbarungen mit der Österreichischen Postsparkasse, der Oesterreichischen Nationalbank oder den sonstigen Kreditunternehmen abzuschließen und die für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs des Bundes zugelassenen Entrichtungsformen unter Berücksichtigung der Regeln des wirtschaftlichen Verkehrs festzulegen.
(4) Die Entgegennahme von Überweisungen und Schecks sowie Kartenzahlungen oder andere elektronisch unterstützte Entrichtungsformen sind zulässig, soweit sie von einer Vereinbarung nach Abs. 3 umfasst sind und die Einlösung gesichert ist. Die Entgegennahme von Wechseln durch Organe des Bundes oder durch die Buchhaltungsagentur des Bundes zur Erfüllung von Forderungen ist unzulässig.
(5) Das ausführende Organ hat die Auszahlungen unter optimaler Nutzung gewährter Zahlungsbedingungen oder nach Maßgabe ihrer Fälligkeit zu leisten. Forderungen des Empfangsberechtigten sind nach Maßgabe bestehender Vorschriften gegen die Forderungen des Bundes aufzurechnen.
Bis zum Jahr 2000 war die PSK noch zu 100 % im Eigentum des Bundes. Im Jahr 2000 kaufte die damalige BAWAG von der Republik Österreich 74,82 % der Anteile der Österreichischen Postsparkasse (PSK) und somit auch die Rechte auf die Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Mit 2003 übernahm die BAWAG dann auch die restlichen 25,18 %.
Im Jahr 2007 - nach dem BAWAG-Skandal und den damit einhergehenden finanziellen Problemen des ÖGB - wurde die BAWAG-P.S.K. vom US-Fonds Cerberus übernommen. Aktuell befinden sich die BAWAG-Aktien im Streubesitz - mit grösseren Beteiligungen der Investiment-Firmen T Rowe Price, Blackrock, Wellington. 3,6% der Aktien hält das BAWAG-Senior Leadership Team. Schon damals wurde überlegt, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs des Bundes neu auszuschreiben (2) - stattgefunden hat diese Ausschreibung letztlich nie. Eine Anfrage von NEOS-Abgeordneten im Jahr 2018 und 2019 an Finanzminister Eduard Müller bestätigt, dass die BAWAG mit den Staatskonten auch zehn Jahre nach der mehrheitliche Übernahme durch US-Investoren noch gute Geschäfte macht. Bedarf an einer Neu-Ausschreibung sah man von Seiten des BMF auch 2018 nicht.(4)
Im Jahr 2023 unterscheidet sich das Geschäftsmodell der ehemaligen Gewerkschaftsbank BAWAG deutlich von dem der anderen Geschäftsbanken Österreichs. Das klassische Bankgeschäft spielt mittlerweile eine Nebenrolle, was die BAWAG in vieler Hinsicht in eine Spitzenposition bringt:
Der Bund budgetiert auch 2023 in der UG 15 Finanzverwaltung Mittel für die Postsparkassen.(6)
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Falls keine gesetzliche Änderung angestrebt wird - warum nicht?