14525/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.03.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend BAWAG P.S.K. Hausbank der Republik 2023

 

Der Zahlungsverkehr des Bundes wird über zwei Bankverbindungen abgewickelt: Zum einen über ein Konto bei der OeNB, welches vorallem für Finanzschuldzahlungen verwendet wird und zum anderen über ein Kontopoolingsystem bei der BAWAG Group AG. Alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes - unter anderem Strafmandate, Beamtengehälter und Beamtenpensionen - laufen über diese BAWAG-Konten.

Als sich die Österreichische Postsparkasse (PSK) noch im Eigentum der Republik Österreich befand, wurde diese aufgrund ihrer bundesweit vernetzen Infrastruktur als Hausbank in Anspruch genommen. Dieser Umstand wurde dann im Laufe der Zeit auch im Bundeshaushaltsgesetz festgeschrieben. Seit mehr als 120 Jahren ist das Institut nun für den Zahlungsverkehr des Bundes, der Behörden und Ämter sowie zahlreicher bundesnaher Unternehmen verantwortlich.

Die Grundsätze des Zahlungsverkehr des Bundes sind in §111 BHG 2013 festgeschrieben:

§ 111. (1) Der Zahlungsverkehr des Bundes ist grundsätzlich bargeldlos abzuwickeln. Der bargeldlose Zahlungsverkehr ist nach Tunlichkeit im Wege der Österreichischen Postsparkasse zu besorgen. Der Barzahlungsverkehr ist auf das unumgänglich notwendige Ausmaß zu beschränken. Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs obliegt den ausführenden Organen.

(2) Für jede haushaltsführende Stelle hat die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen haushaltsleitenden Organ mindestens ein Sub- oder Nebenkonto zum Hauptkonto des Bundes bei der Österreichischen Postsparkasse zu eröffnen, wenn dies der Zusammenfassung und der allgemeinen Verfügbarkeit der Zahlungsmittel des Bundes dient. Bei der Eröffnung eines Sub- oder Nebenkontos zum Hauptkonto des Bundes bei der Oesterreichischen Nationalbank ist sinngemäß vorzugehen. Die Eröffnung eines sonstigen Kontos bei einem Kreditunternehmen ist nur zulässig, wenn es die besonderen örtlichen oder sachlichen Voraussetzungen erfordern und die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen der Eröffnung im Wege des jeweils zuständigen haushaltsleitenden Organs zugestimmt hat.

(3) Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, die zur Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs erforderlichen Vereinbarungen mit der Österreichischen Postsparkasse, der Oesterreichischen Nationalbank oder den sonstigen Kreditunternehmen abzuschließen und die für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs des Bundes zugelassenen Entrichtungsformen unter Berücksichtigung der Regeln des wirtschaftlichen Verkehrs festzulegen.

(4) Die Entgegennahme von Überweisungen und Schecks sowie Kartenzahlungen oder andere elektronisch unterstützte Entrichtungsformen sind zulässig, soweit sie von einer Vereinbarung nach Abs. 3 umfasst sind und die Einlösung gesichert ist. Die Entgegennahme von Wechseln durch Organe des Bundes oder durch die Buchhaltungsagentur des Bundes zur Erfüllung von Forderungen ist unzulässig.

(5) Das ausführende Organ hat die Auszahlungen unter optimaler Nutzung gewährter Zahlungsbedingungen oder nach Maßgabe ihrer Fälligkeit zu leisten. Forderungen des Empfangsberechtigten sind nach Maßgabe bestehender Vorschriften gegen die Forderungen des Bundes aufzurechnen.

Bis zum Jahr 2000 war die PSK noch zu 100 % im Eigentum des Bundes. Im Jahr 2000 kaufte die damalige BAWAG von der Republik Österreich 74,82 % der Anteile der Österreichischen Postsparkasse (PSK) und somit auch die Rechte auf die Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Mit 2003 übernahm die BAWAG dann auch die restlichen 25,18 %.

Im Jahr 2007 - nach dem BAWAG-Skandal und den damit einhergehenden finanziellen Problemen des ÖGB - wurde die BAWAG-P.S.K. vom US-Fonds Cerberus übernommen. Aktuell befinden sich die BAWAG-Aktien im Streubesitz - mit grösseren Beteiligungen der Investiment-Firmen T Rowe Price, Blackrock, Wellington. 3,6% der Aktien hält das BAWAG-Senior Leadership Team. Schon damals wurde überlegt, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs des Bundes neu auszuschreiben (2) - stattgefunden hat diese Ausschreibung letztlich nie. Eine Anfrage von NEOS-Abgeordneten im Jahr 2018 und 2019 an Finanzminister Eduard Müller bestätigt, dass die BAWAG mit den Staatskonten auch zehn Jahre nach der mehrheitliche Übernahme durch US-Investoren noch gute Geschäfte macht. Bedarf an einer Neu-Ausschreibung sah man von Seiten des BMF auch 2018 nicht.(4)

Im Jahr 2023 unterscheidet sich das Geschäftsmodell der ehemaligen Gewerkschaftsbank BAWAG deutlich von dem der anderen Geschäftsbanken Österreichs. Das klassische Bankgeschäft spielt mittlerweile eine Nebenrolle, was die BAWAG in vieler Hinsicht in eine Spitzenposition bringt:

Der Bund budgetiert auch 2023 in der UG 15 Finanzverwaltung Mittel für die Postsparkassen.(6)

 

Quellen:

  1. https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006632&FassungVom=2019-04-07&Artikel=&Paragraf=111&Anlage=&Uebergangsrecht=
  2. https://www.derstandard.at/story/2894256/oevp-bund-prueft-neuausschreibung-von-staatskonten
  3. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVI/J/4206
  4. https://www.derstandard.at/story/2000084637851/staat-bringt-bawag-viel-geschaeft
  5. https://kurier.at/wirtschaft/die-vorstaende-als-gagen-kaiser-die-kapitalisten-bank-bawag/402292313
  6. https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2023/bfg/teilhefte/UG15/UG15_Teilheft_2023.pdf

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie hoch war der Umsatz des Zahlungsverkehrs gesamt, der in den Jahren 2019-2023 jeweils über die BAWAG abgewickelt wurde?
  2. Wie hoch war der Umsatz des Zahlungsverkehrs nach Ressorts, der in den Jahren 2019-2023 jeweils über die BAWAG abgewickelt wurde?
  3. Wie hoch waren in den Jahren 2019-23 jeweils die Einzahlungen des gesamten Zahlungsverkehrs, welcher über die BAWAG abgewickelt wurde?
  4. Wie hoch waren in den Jahren 2019-23 jeweils die Einzahlungen des Zahlungsverkehrs nach Ressorts, welcher über die BAWAG abgewickelt wurde?
  5. Wie hoch waren in den Jahren 2019-23 jeweils die Auszahlungen des gesamten Zahlungsverkehrs, welcher über die BAWAG abgewickelt wurde?
  6. Wie hoch waren in den Jahren 2019-23 jeweils die Auszahlungen des Zahlungsverkehrs nach Ressorts, welcher über die BAWAG abgewickelt wurde?
  7. Welche Haben- und Sollzinsen (in %) wurden mit der BAWAG im Zeitraum zwischen 2019 und 2023 vereinbart? (bitte um jährliche Auflistung)
  8. Wie hoch waren die Gebühren für die Konten? (bitte um jährliche Auflistung ab 2019)
  9. Wie hoch war der Umsatz der Zahlungen in den Jahren 2019-22, welche über die OeNB abgewickelt wurden?
  10. Welche Haben- und Sollzinsen (in %) wurden mit der OeNB im Zeitraum zwischen 2019 und 2023 vereinbart?
  11. Ist der Vergabe der Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs des Bundes an die BAWAG ein Ausschreibungsprozess vorangegangen?
  12. Wurden seit 2007 jemals die Abwicklung des Zahlungsverkehrs über die BAWAG je evaluiert, bzw. mit potentiellen alternativen Möglichkeiten am Bankenmarkt verglichen?
    1. Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Evaluierung?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Unter welchen Bedingungen kann es zu einer Beendigung der Abwicklung des Zahlungsverkehrs des Bundes über die PSK kommen?
  2. Steht die derzeit geltende gesetzliche Regelung, dass der Zahlungsverkehr des Bundes "nach Tunlichkeit" über die Postsparkasse abgewickelt werden soll einer Neuausschreibung dieser Aufgaben entgegen?
    1. Wenn ja, hat man vor diese gesetzliche Regelung zu ändern?

                                          i.    Falls keine gesetzliche Änderung angestrebt wird - warum nicht?

    1. Wenn nein, warum erfolgt keine Neuausschreibung?
  1. Gibt es von Seiten des BMF Bedenken bezüglich der Eigentumsverhältnisse bei der BAWAG?
  2. Wie steht das BMF zur Geschäftsstrategie der BAWAG, die ja über die PSK die Hausbankenfunktion des Bundes wahrnimmt?
  3. Wie steht das BMF zur Tatsache, dass die BAWAG unter Bankkunden die Beschwerdestatistiken anführt - wo doch die BAWAG über die PSK die Hausbankenfunktion des Bundes wahrnimmt?
  4. Verfügt die BAWAG über eine eigenen Hotline, bzw. Support-Kontakt für BMF und Bund?
  5. Wie viele Anfragen stellt der Bund/das BMF pro Jahr im Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr des Bundes an die BAWAG?
  6. Innerhalb welchen Zeitraums werden diese Anfragen von der BAWAG bearbeitet?
  7. Wieviel war in den Budgets 2019-23 für die Postsparkassen veranschlagt? Welche Aufgaben und Ausgaben wurden damit finanziert?
  8. Wie viele Planstellen wurden in diesem Zusammenhang 2019-23 veranschlagt? Wie viele davon waren besetzt (bitte Angabe nach Verwendungsgruppen und Funktionsstufen)?