14528/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.03.2023
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend „Gratis-Computer“ kostet plötzlich € 459

 

 

In der U-Bahn-Zeitung „Heute“ schildert der Lehrer und Kolumnist Niki Glattauer den Fall einer Mutter, der für den vermeintlichen Gratis-Computer ihres Sohnes im Zusammenhang mit einem Reparaturfall ein erheblicher finanzieller Aufwand entstand:[1]

 

„Gratis-Computer“ kostet plötzlich € 459,-

 

Wie ließ sich die Regierung für die landesweite Ausstattung der Schüler mit Computern doch feiern! Jetzt stellt sich immer öfter heraus: Husch – Pfusch! So musste die Mutter eines Wiener Gymnasiasten, dessen iPad von einem Tag auf den anderen schwarz blieb, nun feststellen, dass es sich bei dem Gerät um ein generalsaniertes Alt(!)gerät handelt.

 

Und nicht nur das: Sie soll für das Ersatzgerät 459 Euro zahlen. Abgesehen vom privaten Zeitaufwand – Ausfindigmachen des Händlers, Lösen des Online-Reparaturtickets, wochenlanger Mail- und Telefonverkehr – frage ich: Hieß die Aktion nicht ‚Gratis-Computer‘?

 

Nina W. ist sauer. „Eineinhalb Jahre hat das iPad gehalten. Dass es gebraucht war, hat uns niemand gesagt, und jetzt kostet mich der Austausch mehr als ein Neugerät. Ich finde das ziemlich unseriös.“

 

 

Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

 

 

 

 

Anfrage

 

1.    Wie viele der „Gratis-Computer“ wurden seitens des BMBWF Schülern zur Verfügung gestellt?

2.    Welche Kosten wurden dafür seitens des BMBWF getragen, welche seitens der Eltern?

3.    Wie verteilt sich die Zahl der verteilten „Gratis-Computer“ auf die verschiedenen Schultypen? (Bitte auch nach Bundesländern getrennt beantworten.)

4.    Wurden auch Lehrern „Gratis-Computer“ zur Verfügung gestellt?

5.    Welche Kosten dafür wurden seitens des BMBWF getragen, welche seitens der Lehrer?

6.    Um welche Geräte handelte es sich jeweils?

7.    Bei wie vielen der Geräte handelte es sich jeweils um Refurbished-Geräte/generalsanierte Altgeräte?

8.    Für welchen Zeitraum besteht bzw. bestand bei den Geräten eine Garantie?

9.    Welchen Garantiezeitraum gibt bzw. gab es bei den Refurbished-Geräten?

10. Ist für Fälle wie den oben beschriebenen, in denen nach einer relativ kurzen Nutzungsdauer von nur eineinhalb Jahren Kosten anfallen, welche die Kosten für die Anschaffung eines Neugeräts übersteigen, irgendeine Form der Unterstützung für Betroffene vorgesehen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, wie stellen Sie sicher, dass etwa Schüler, deren Eltern sich Reparaturkosten, welche die Kosten für die Anschaffung eines Neugeräts übersteigen würden, nicht leisten können, weiterhin dem Unterricht folgen können?

 



[1] https://www.heute.at/s/gratis-pc-an-wiener-schule-kostet-ploetzlich-459-euro-100257311