14532/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.03.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Folgeanfrage zu: Wohin zieht die EU Anti-Geldwäsche-Behörde?
Die Europäische Union (EU) gründet gerade eine europäische Anti-Geldwäsche Behörde, die dazu beitragen soll, dass die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung innerhalb der EU besser funktioniert. Im Juli 2022 einigte man sich auf europäischer Ebene über die Aufgaben der Behörde - der Standort des zukünftigen Sitz der Behörde steht jedoch nach wie vor nicht fest und droht den Arbeitsstart der Behörde zu verzögern.
Auf Anfragen der neos (1) bestätigte das BMF im November 2022, dass neben Wien auch Frankfurt, Paris, Mailand, Madrid und Vilnius und Riga ihre Bewerbung um den begehrten Behördensitz angekündigt hätten. Eine Bewerbung Österreichs war zu dem damaligen Zeitpunkt laut BMF jedoch noch nicht eingereicht worden. Beim Treffen der EU-Finanzminister im Dezember 2022 kündigten auch Spanien und Luxemburg an, die neue EU-Behörde in ihr Land holen zu wollen.(2)
Die Tage rund um den Wiener Opernball am 16.2.2023 nutzten zahlreiche EU-Minister und Staats- und Regierungschefs für einen Besuch in Wien - darunter der deutsche Finanzminister Christian Lindner, der deutsche Wirtschaftsminister Robert Habeck, der belgische Premierminister Alexander de Croo, die finnische Ministerpräsidentin Sanna Marin und der spanische Ministerpräsident Pedro Sanchez. Neben dem Besuch des Opernballs (Lindner und De Croo) fanden auch Arbeitsgespräche mit Bundeskanzler Karl Nehammer, Finanzminister Magnus Brunner und Wirtschaftsminister Martin Kocher statt.
Um die Erfolgschancen der österreichischen Bewerbung zu erhöhen, muss die Regierung das Thema auch aktiv mit EU-Ministern und Regierungschefs thematisieren. Der Opernball hätte dazu Gelegenheit geboten, weil mehrere Regierungschefs und Minister aus EU-Ländern in Wien zu Besuch waren.
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende