14533/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.03.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Produktivitätsrat
Am 1.1.2022 trat das Gesetz in Kraft, mit dem ein Produktivitätsrat eingerichtet wurde - Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz 2021 (FPRG 2021) (1).
Ihm obliegen folgende Aufgaben (2):
Trotz all dieser Aufgaben ist aktuell nur eine Kurzanalyse zur Klima- und Transformationsoffensive der Bundesregierung auf der Websseite verfügbar (3). Der Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit Österreichs soll im ersten Halbjahr 2023 veröffentlicht werden. Der Tätigkeitsbericht wird für Dezember 2022 versprochen. Ende Jänner 2023 wurde diese Information nicht aktualisiert, der Bericht liegt nicht vor.
FRAGWÜRDIGE ZUSTÄNDKEIT WEGEN SCHLAMPEREI IN DER GESETZGEBUNG
Wer die Zuständigkeit im Gesetz nachschlägt, steht bald vor einem Widerspruch. "Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort" muss zwar jährlich den Bericht des Produktivitätsrats an das Parlament weiterleiten, ist aber nicht für die Vollziehung zuständig. Gemäß § 10 Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz 2021 ist der Bundesminister für Finanzen für die Vollziehung dieses Gesetzes zuständig. Bundesminister Kocher ist nur für § 5 Z 6 zuständig - nach der aktuellen Gesetzeslage ist dieser also nur für die "Mitwirkung bei der öffentlichen Meinungsbildung im Zusammenhang mit den Aufgaben des Produktivitätsrates sowie Durchführung informativer Veranstaltungen" zuständig. Welche Kompetenz nach der ursprünglichen Idee der Bundesregierung an den Wirtschaftsminister bzw. die Wirtschaftsminister gehen soll, wird ersichtlich, wenn man den Begutachtungsentwurf ansieht (4). Aus dem damaligen § 2 wurde der § 5, die neue Nummerierung der Absätze wurde jedoch im Vollzugsparagrafen falsch übernommen (aus § 2 Z 6 wurde § 5 Z 5 - und nicht § 5 Z 6).
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wie hoch waren die jährlichen Kosten für die Mitarbeiter des Produktivitätsrats im Jahr 2022?
ii. Wie hoch waren die jährlichen Kosten für Sachaufwand im Jahr 2022?
iii. Wie hoch waren die jährlichen Kosten für externe Aufträge (Gutachten, Studien, etc.) im Jahr 2022?
i. Welche Kosten für die Mitarbeiter des Produktivitätsrats sind für das Jahr 2023 veranschlagt?
ii. Welche Kosten für Sachaufwand sind für das Jahr 2023 veranschlagt?
iii. Welche Kosten für externe Aufträge (Gutachten, Studien, etc.) sind für das Jahr 2023 veranschlagt?