14533/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.03.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Produktivitätsrat

 

Am 1.1.2022 trat das Gesetz in Kraft, mit dem ein Produktivitätsrat eingerichtet wurde - Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz 2021 (FPRG 2021) (1).

Ihm obliegen folgende Aufgaben (2): 

 

Trotz all dieser Aufgaben ist aktuell nur eine Kurzanalyse zur Klima- und Transformationsoffensive der Bundesregierung auf der Websseite verfügbar (3). Der Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit Österreichs soll im ersten Halbjahr 2023 veröffentlicht werden. Der Tätigkeitsbericht wird für Dezember 2022 versprochen. Ende Jänner 2023 wurde diese Information nicht aktualisiert, der Bericht liegt nicht vor.

 

FRAGWÜRDIGE ZUSTÄNDKEIT WEGEN SCHLAMPEREI IN DER GESETZGEBUNG

Wer die Zuständigkeit im Gesetz nachschlägt, steht bald vor einem Widerspruch. "Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort" muss zwar jährlich den Bericht des Produktivitätsrats an das Parlament weiterleiten, ist aber nicht für die Vollziehung zuständig. Gemäß § 10 Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz 2021 ist der Bundesminister für Finanzen für die Vollziehung dieses Gesetzes zuständig. Bundesminister Kocher ist nur für § 5 Z 6 zuständig - nach der aktuellen Gesetzeslage ist dieser also nur für die "Mitwirkung bei der öffentlichen Meinungsbildung im Zusammenhang mit den Aufgaben des Produktivitätsrates sowie Durchführung informativer Veranstaltungen" zuständig. Welche Kompetenz nach der ursprünglichen Idee der Bundesregierung an den Wirtschaftsminister bzw. die Wirtschaftsminister gehen soll, wird ersichtlich, wenn man den Begutachtungsentwurf ansieht (4). Aus dem damaligen § 2 wurde der § 5, die neue Nummerierung der Absätze wurde jedoch im Vollzugsparagrafen falsch übernommen (aus § 2 Z 6 wurde § 5 Z 5 - und nicht § 5 Z 6). 

 

Quellen:

  1. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011781
  2. https://www.produktivitaetsrat.at/organisation/aufgaben.html
  3. https://www.produktivitaetsrat.at/publikationen.html
  4. https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/ME/141/imfname_994521.pdf

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Änderung des FPRG 2021: Inwiefern wird eine Änderung des FPRG 2021 vorbereitet?
  2. Anzahl Sitzungen: Wie viele Sitzungen des Produktivitätsrats fanden seit 1.1.2022 statt?
  3. Teilnehmer:innen:
    1. Wer sind die Mitglieder des Produktivitätsrats (und wer hat sie bestellt)?
    2. Wer sind die Ersatzmitglieder (und wer hat sie bestellt)?
    3. Wer hat an den einzelnen Sitzungen teilgenommen? Bitte Teilnehmer:innen nach Sitzung getrennt angeben.
  1. Tätigkeit:
    1. Wann hat der Produktivitätsrat offiziell seine Tätigkeit aufgenommen?
    2. Welche Tätigkeiten wurden im Zusammenhang mit den übertragenen Aufgaben im 2. HJ 2022 vorgenommen?
    3. Wie erfolgte die Auswahl der beratenden Expert:innen?
    4. Wird der Produktivitätsrat im Rahmen seiner Analysen Empfehlungen an die Bundesregierung aussprechen?
    5. Ist die Bundesregierung an die Empfehlungen gebunden? Wenn nein, warum nicht?
  1. Berichte:
    1. Wie viele Berichte wurden im Jahr 2022 veröffentlicht? Bitte Titel, Veröffentlichungsdatum und Kosten der einzelnen Berichte angeben.
    2. Wie viele Berichte sollen im Jahr 2023 veröffentlicht werden? Bitte geplantes Thema und Veröffentlichungsdatum sowie die veranschlagten Kosten der einzelnen Berichte angeben.
    3. Warum wurde der Tätigkeitsbericht 2022 nicht, wie auf der Webseite ausgewiesen, im Dezember 2022 vorgelegt?
    4. Wann wurde der Tätigkeitsbericht 2022 gem. § 5 Z 5 FPRG 2021 vom Produktivitätsrat an das BMAW übermittelt?
  1. Kosten:
    1. 2022:

                                          i.    Wie hoch waren die jährlichen Kosten für die Mitarbeiter des Produktivitätsrats im Jahr 2022? 

                                        ii.    Wie hoch waren die jährlichen Kosten für Sachaufwand im Jahr 2022? 

                                       iii.    Wie hoch waren die jährlichen Kosten für externe Aufträge (Gutachten, Studien, etc.) im Jahr 2022? 

    1. 2023:

                                          i.    Welche Kosten für die Mitarbeiter des Produktivitätsrats sind für das Jahr 2023 veranschlagt? 

                                        ii.    Welche Kosten für Sachaufwand sind für das Jahr 2023 veranschlagt? 

                                       iii.    Welche Kosten für externe Aufträge (Gutachten, Studien, etc.) sind für das Jahr 2023 veranschlagt?