14538/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.03.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen‚ Familie‚ Integration und Medien
betreffend Erhebung Betriebskindergärten
Der Arbeitskräftemangel ist in Österreich ein Thema geworden, das so gut wie jeden Tag in den Nachrichten vorkommt. Demographischer Wandel, Lehrerengpass, Pflegenotstand, in fast allen Branchen gibt es zu wenig Personal. Mittlerweile ist dieser so weit verbreitet, dass er als Gefahr für Wohlstand bezeichnet wird (1 ), auch die Wertung von Teilzeitarbeit führt mittlerweile zu enorm hitzigen Debatten, wie Arbeitsminister Kocher wohl eher unabsichtlich demonstriert hat (2).
Eine der Maßnahmen, deren Wirkung gegen den Arbeitskräftemangel im laufe der Zeit zu breitem Konsens geworden ist, ist ein weiterer Ausbau der Kinderbetreuung. Im Jänner demonstrierten de facto alle Interessenvertretungen auf Einladung des Bundespräsidenten hin ihre Einigkeit bei dieser Frage, Umwegrentabilität, zukünftige Arbeitskräfte und bessere Bildungspfade für nächste Generationen stehen damit außer Frage (3). Gerade kleinere und mittlere Betriebe stehen dabei aber vor enormen Herausforderungen. Hat eine Gemeinde keinen Kindergarten oder nur bedingt freie Plätze, können Betriebe selbst kaum das Angebot für Arbeitnehmer:innen ausbauen oder aufbessern. Denn Betriebskindergärten sind zwar eine gute Alternative, oftmals sind sie aber schwierig zu gründen und natürlich haben auch Betriebe für den Betrieb eines Kindergartens Kosten. 2019 gaben bei einer Befragung des Portals Karriere.at nur knapp 20 Prozent aller Betriebe an, eine Betreuungsmöglichkeit zu bieten, weitere 45 Prozent wünschten sich allerdings die Möglichkeit (4).
Ein Unternehmen, das lediglich 20 Mitarbeiter:innen hat, hat aber nur bedingt Spielraum, um dieses Angebot zu schaffen und dann erst Recht zu halten. Einzelbeispiele von innovativeren Betreuungsformen, wie etwa von der Gemeinde Turnau vorgezeigt, lassen hier viel Entwicklungspotenzial erahnen (5). Auch in Oberösterreich gibt es Pilotprojekte von betriebsübergreifender Betreuung, die vom Familienbund organisiert wird (6). Sucht man genauere Informationen, steht man allerdings schnell an. Immerhin gibt auch der Leitfaden zur betrieblichen Kinderbetreuung nur einen groben Überblick über Einzelbeispiele (7), und Bundesweite Statistiken gibt es ebenso wenig.
Selbst bei der Familie und Beruf GmbH, die Betrieben bei der Orientierung am Weg zu solchen familienfreundlichen Maßnahmen helfen soll, gibt es nur eine Kurzfassung, Best Practice Beispiele sind nur für Netzwerkpartner zugänglich (8). Je nach Ausgestaltung der betrieblichen Kinderbetreuung sollte ein grober Überblick aber dennoch möglich sein. Förderungen oder Zertifikate der Familie und Beruf GmbH müssten auswertbar sein, auch die Erhebungen zur Bildungsfinanzierung (9) müssten Ableitungen über die Anzahl von Betriebskindergärten und betrieblicher Kinderbetreuung generell getroffen werden können.
Um gerade in einer derartig angespannten Arbeitsmarktsituation ordentlich erheben zu können, welche Potenziale an Kinderbetreuung schon genutzt werden oder noch genutzt werden könnten, braucht es also einen umfassenden Überblick bisheriger Maßnahmen und auch konsequente Überlegungen, wie betriebliche Kinderbetreuung gefördert werden kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende