14541/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.03.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Christian Oxonitsch, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Anpassungen des Schulentwicklungsprogramms 2020
In Österreich bildet das Schulentwicklungsprogramm 2020 (SCHEP 2020), veröffentlicht von Bundesminister Faßmann vor genau drei Jahren, die offizielle Planungsgrundlage für Schulentwicklung im baulichen Bereich. Es legt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für den Neu- und Umbau von Schulen fest und beschreibt die Ziele insbesondere in Bezug auf Architektur und Bauwesen.
Das Ziel des Schulentwicklungsprogramms 2020 ist es, ein gleichwertiges Schulangebot für alle Regionen zu garantieren und den neuen Anforderungen der digitalen Bildung gerecht zu werden. Die Gebäude müssen für neue pädagogische Konzepte wie klassenübergreifendes, kreatives und freies Lernen sowie Arbeiten in kleinen Gruppen und digitales Lernen angepasst werden. Das SCHEP 2020 basiert auf den Bildungszielen der vorherigen SCHEPS aus den Jahren 2000 und 2008 und legt besonderes Augenmerk auf ökologische Aspekte und demografische Entwicklungen seit dem Jahr 2020. Durch die Umsetzung des Programms, den Umbau und die Renovierung von Gebäuden sollen Schulen fit gemacht werden für die Zukunft und den sich wandelnden Bildungsbedarf. Praktische Architektur und bauliche Maßnahmen sollen Pädagog*innen und Schüler*innen zugutekommen und den Schüler*innen eine förderliche und inspirierende Umgebung bereitstellen. Eine Schule muss so ausgestattet sein, dass sie den Jugendlichen einen Raum für ihre Entfaltung bietet und sie dabei unterstützt. Daher müssen die Ansprüche an die Raumgestaltung und die Architektur in diese Überlegungen einbezogen werden.
Ein wichtiger Schwerpunkt in der Planung ist sicherlich der Ausbau der ganztägigen Schulformen im AHS-Unterstufenbereich. Das Ziel ist es, eine auf die Bedürfnisse abgestimmte schulische Tagesbetreuung anzubieten und auch die entsprechenden Räume und Aufenthaltsorte dafür zu schaffen, damit die Schüler*innen möglichst wohl fühlen.
Auch wichtig zu beachten ist bei allen Investitionsstrategien, dass diese auch ständig an die sich verändernden Schüler*innenzahlen angepasst werden müssen. Insbesondere in städtischen Gebieten braucht es immer mehr Plätze für Schüler*innen und daher muss auch der Bedarf an Investitionen ständig angepasst werden, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Das SCHEP 2020 ist nicht als unveränderlicher Plan gedacht, sondern muss ständig an neue Entwicklungen angepasst werden (SCHEP 2020,17). Die folgende Anfrage, richtet sich an den aktuellen Umsetzungsstand des SCHEP 2020.
Die unterfertigten Abgeordneten Stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Welche Schulen mit welcher Klassenzahl im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung sind seit 2020 fertiggestellt worden? Bitte aufgeschlüsselt nach Schultyp, Jahr und Bundesland darstellen.
2. Welche Schulen wurden seit 2020 mit entsprechender Infrastruktur für eine ganztägige Betreuung fertiggestellt? Bitte aufgeschlüsselt nach Schultyp, Jahr und Bundesland darstellen.
3. Welche Schulen sind derzeit in Bau? Bitte aufgeschlüsselt nach Schultyp, Klassenzahl, Jahr und Bundesland und geplantem Eröffnungstermin darstellen.
4. Welche Schulen sind derzeit in Bau, die über eine entsprechende Infrastruktur für ganztägige Betreuung durch Küche, Gemeinschaftsräume etc. verfügen? Bitte aufgeschlüsselt nach Schultyp, Jahr und Bundesland darstellen.
5. Welche Schulen sind derzeit in Planung? Bitte, aufgeschlüsselt nach Schultyp, Klassenzahl, Jahr und Bundesland und geplantem Baubeginn darstellen.
6. Welche Schulen sind in Planung, die über eine entsprechende Infrastruktur für ganztägige Betreuung durch Küche, Gemeinschaftsräume etc. verfügen? Bitte aufgeschlüsselt nach Schultyp, Jahr und Bundesland darstellen.
7. Welche Beträge für den Schulneubau wurden hier in den Jahren 2020-23 bereitgestellt? Bitte, aufgeschlüsselt nach Schultyp, Jahr und Bundesland darstellen.
8. Gibt es geplante Anpassungen des SCHEP 2020, um der unterschiedlich wachsenden Anzahl an Schüler*innen in den einzelnen Bundesländern gerecht zu werden und in näherer Zukunft ausreichend Schulplätze zu gewährleisten?
9. Sind bereits konkrete Überlegungen, Anpassungen und Überarbeitungen für die Entwicklung des nächsten SCHEP geplant?
10. In den Ballungsräumen ist es notwendig, schulische Freiflächen abseits des Schulbetriebs auch der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Planen Sie bei der Umsetzung der Projekte auch einen verstärkten Stellenwert auf die Mehrfachnutzung und freie Zugänglichkeit für die umliegenden Bewohner*innen zu legen? Wenn ja, bei welchen Projekten konkret? Wenn nein, warum nicht?
11. Wie viele Schulplätze stellen Sie in den nächsten Jahren über Schulneubauten für Schüler*innen mit Behinderungen zur Verfügung? Bitte aufgeschlüsselt nach Schultyp, Jahr und Bundesland darstellen.
12. Klimaschonende Planung und Umsetzung sollte ein bedeutender Schwerpunkt im Bildungsbau darstellen. Welche Maßnahmen in der Umsetzung sind hier konkret geplant bzw. in Vorbereitung? Insbesondere im Hinblick auf – Vermeidung sommerlicher Erwärmung der Räume, - Heizung, Photovoltaik, Fassadenbegrünung und Beschattung sowie Kreislaufwirtschaft.
13. Welche Mittel sind für die Umsetzung der Projekte im Bundesbudget vorgesehen?