14549/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.03.2023
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Anfrage
des Abgeordneten Kai Jan
Krainer,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Sanktionsüberwachung durch die Oesterreichische Nationalbank
Sehr geehrter Herr Finanzminister!
Die Oesterreichische Nationalbank ist gemäß Sanktionengesetz 2010 Behörde iZm dem Einfrieren von Geldern bzw. Vermögenswerten. Das BMI und die Nationalbank sind berechtigt, für die Durchführung und Überwachung von Sanktionsmaßnahmen von natürlichen und juristischen Personen Auskünfte und Meldungen einzuholen bzw. Daten zu ermitteln, das schließt auch eine Vor-Ort-Prüfung mit ein (§ 8 Sanktionengesetz). Alle Organe des Bundes und der Länder bzw. Gemeinden sind zur Hilfeleistung an die OeNB verpflichtet (§ 9). Für die Erfüllung der nach dem Sanktionengesetz übertragenen hoheitlichen Aufgaben unterliegt die OeNB den Weisungen des Bundesministers für Finanzen (§ 10).
Laut einem Reuters-Bericht vom 20.2.2023 hat die Raiffeisen Bank International im Jänner ein Auskunftsersuchen der US-Sanktionsbehörde OFAC (Office of Foreign Assets Control im U.S. Treasury Department) zu ihren Russlandgeschäften erhalten[1], die RBI hat über diese „OFAC Request for Information“ am 17.2.2023 auf ihrer Website berichtet und dabei angemerkt, dass die Anfragen genereller Natur seien und darauf abzielen das Zahlungsverkehrsgeschäft und damit verbundene Prozesse in Bezug auf die Entwicklungen in Russland und die Ukraine zu klären. [2]
Laut Medienberichten wickelt eine RBI-Tochterunternehmung in Russland signifikante Volumina im Zahlungsverkehr ab, der Rechtsabteilung der OeNB wären im Juli 2022 Verdachtsmomente bekannt geworden und die Bank hat im Jahr 2022 2,2 Mrd. € Gewinn in Russland und Belarus gemacht, die aber auf Grund der Sanktionen nicht ausgeschüttet werden können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende
ANFRAGE
(1) Ergingen seitens der OeNB im Zusammenhang mit den Geschäften der Raiffeisen Bank International Anfragen gem. § 9 Sanktionengesetz an das Ministerium? Wenn ja, wann und zu welchem Inhalt?
(2) Hat der Bundesminister für Finanzen seit Beginn des Jahres 2022 Weisungen an die OeNB im Zusammenhang mit der Umsetzung der Russlandsanktionen erteilt? Wenn ja, wann und welchen Inhalts?
(3) Wie übt der Bundesminister für Finanzen das Weisungsrecht nach dem Sanktionengesetz gegenüber der OeNB aus? Welche Vorgaben wurden diesbezüglich gemacht bzw. welche Vereinbarungen mit der OeNB getroffen?
a. Welche laufenden Berichte, Informationen und Auskünfte werden an den Minister übermittelt? In welcher Frequenz werden diese vorgelegt? Was sind die Inhalte dieser Berichte, Informationen und Auskünfte in den Jahren 2022 und 2023?
b. Wurde ein unverzügliches Berichts-/Mitteilungserfordernis aus besonderen Anlässen vorgesehen oder mit der OeNB vereinbart? Welche Auskünfte, Mitteilungen, Informationen, Berichte dieser Art liegen dem Minister vor? Was sind die Inhalte dieser Berichte in den Jahren 2022 und 2023?
c. Liegen dem Minister Berichte oder Informationen zu Verdachtsmomenten vor? Wenn ja welche und seit wann?
(4) Hat der Bundesminister für Finanzen seit Beginn des Jahres 2022 Weisungen an die OeNB im Zusammenhang mit der Umsetzung der Russlandsanktionen bezüglich der Raiffeisen Bank International erteilt? Wenn ja, wann und welchen Inhalts?
(5) Gab es im Jahr 2022 oder 2023 Verdachtsmomente, dass die Sanktionsbestimmungen durch die Raiffeisenbank International, z.B. im Zahlungsverkehr, umgangen wurden oder werden?
a. Wenn ja, wurde diesen nachgegangen? Wenn diesen nicht nachgegangen wurde, warum nicht?
b. Wenn ja, seit welchem Zeitpunkt und wem (z.B. insbesondere OeNB aber auch BMI oder BMF) liegen diese Verdachtsmomente/Informationen vor?
c. Wenn ja, welche konkreten Schritte bzw. Maßnahmen wurden insbesondere von der OeNB aber auch vom BMF oder dem BMI gesetzt um diesen nachzugehen? Wurden Überwachungs- und Auskunftsmaßnahmen gem. § 8 Abs. 2 Sanktionengesetz vorgenommen (wenn ja, welchen Inhalts und wann)?
d. Wenn ja, konnten diese Verdachtsmomente/Informationen verifiziert werden, um welche Verstöße handelt es sich (bzw. von wann datieren diese)?