14551/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.03.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Mangelnder Spielerschutz durch das BMF
Glücksspiel ist in Österreich seit Jahren ein heißes Eisen. Schon vor Jahren wurden ganze Dossiers mit dem Thema gefüllt, Staatsbeteiligungen und Hidden Champions aus Österreich machen regelmäßig Titelschlagzeilen, auch enge personelle Verknüpfungen mit der Politik sorgen laufend für Berichterstattung. Weniger prominent sind dafür Thematisierungen von Spielerschutz und Suchtbehandlung. Doch gerade diese sollten einen weitaus größeren Fokus der Politik erhalten, denn exzessives "Glücksspiel" zerstört Jahr für Jahr Familien und Existenzen und spielt sogar bei häuslicher Gewalt und Mordfällen eine ursächliche Rolle (1). Die Reformvorschläge zum Spielerschutz liegen seit über einem Jahrzehnt auf dem Tisch, Wissenschaft und Empirie liefern hier seit Jahren klare Handlungsanweisungen. Aber anstatt hier endlich Reformen zum Schutz von Betroffenen und ihren Familien durchzuführen, verschleppt das Finanzministerium diese seit Jahren.
EU empfiehlt Sperr-Datenbanken für den Spielerschutz
Die EU empfiehlt seit 2014, Spielerdaten über ein Register für Selbstsperren zentral zu sammeln, und viele Mitgliedstaaten haben derartige Register bereits eingeführt. In Österreich wurde laut Finanzministerium jahrelang über ein derartiges betreiberseitig-organisiertes, bundesweites und betreiberübergreifendes Sperrdatenaustauschsystem im gesamten automatisierten Glücksspiel diskutiert. Bis 2020 gab es aber nachweislich keine Einigung, wie ein derartiger Austausch ablaufen könnte, und zwar weder betreiberseitig organisiert, noch über eine betreiberunabhängige Umsetzung - obwohl ein derartiges Register gemäß bereits in zehn Jahre alten Berichten des BMF eine zumindest technisch sehr einfache Umsetzungsmöglichkeit angeboten hätte (2).
Österreich schützt seine Bürger:innen ungenügend vor den Folgen von Spielsucht
Glücksspiel und Spielerschutz fallen aufgrund des hohen Risikos von Spielsucht auch in den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsministeriums. Die im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsministeriums stehende und mit der Erstellung einer bundesweiten Sperrdatenbank beauftragte Gesundheit Österreich GmbH stellte schon vor Jahren fest, dass Spielersperren funktionieren (4). Konkret umgesetzt wurde von ihr wurde aber bisher nichts - wie auch Anfragebeantwortungen des BSMGPK zeigen (5).
Österreichs Nachbarländer hingegen haben es längst geschafft, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Interessen der Glücksspielindustrie zu stellen. Die Schweiz und Liechtenstein führten nicht nur jeweils eigene Sperr-Register ein, sondern ermöglichten vor kurzem einen grenzübergreifenden Datenabgleich (6). So können Spielsüchtige, die sich freiwillig in eine Sperrdatenbank eingetragen haben, nun nicht mehr auf Casinos im nahegelegenen Ausland ausweichen.
Föderalismus schadet suchtkranken Menschen
In Österreich herrschen aber wie so oft Wildwuchs und Stillstand. Grenzüberschreitende Abkommen auf nationaler Ebene sind gegenwärtig unmöglich. Unsere Nachbarländer könnten nur mit jedem der neun Bundesländer ein eigenes Abkommen schließen. In Österreich gesperrte Spieler können daher problemlos auf grenznahe Casinos in Nachbarländern ausweichen. Allein das kleine Liechtenstein bietet sechs Spielcasinos, die vom Bezirk Feldkirch aus in weniger als 15 Minuten erreichbar sind.
Sieht man sich aber Vergleichsabkommen an, wie sie andere Staaten miteinander abschließen, hätte im besten Fall im Februar durch ein derartiges Abkommen sogar ein Mord verhindert werden können. Nach wie vor haben Spieler in Österreich aber nur die Möglichkeit, an einzelne Betreiber Selbstsperre-Formulare abschicken. Wo und wie diese gesammelt und gespeichert werden und ob überhaupt ein Datenaustausch oder -abgleich möglich ist, weiß nach wie vor niemand. Ein nationales Register für Spielersperren ist nicht einmal in politischer Sichtweite.
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende