14551/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.03.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Mangelnder Spielerschutz durch das BMF

 

Glücksspiel ist in Österreich seit Jahren ein heißes Eisen. Schon vor Jahren wurden ganze Dossiers mit dem Thema gefüllt, Staatsbeteiligungen und Hidden Champions aus Österreich machen regelmäßig Titelschlagzeilen, auch enge personelle Verknüpfungen mit der Politik sorgen laufend für Berichterstattung. Weniger prominent sind dafür Thematisierungen von Spielerschutz und Suchtbehandlung. Doch gerade diese sollten einen weitaus größeren Fokus der Politik erhalten, denn exzessives "Glücksspiel" zerstört Jahr für Jahr Familien und Existenzen und spielt sogar bei häuslicher Gewalt und Mordfällen eine ursächliche Rolle (1). Die Reformvorschläge zum Spielerschutz liegen seit über einem Jahrzehnt auf dem Tisch, Wissenschaft und Empirie liefern hier seit Jahren klare Handlungsanweisungen. Aber anstatt hier endlich Reformen zum Schutz von Betroffenen und ihren Familien durchzuführen, verschleppt das Finanzministerium diese seit Jahren.

EU empfiehlt Sperr-Datenbanken für den Spielerschutz

Die EU empfiehlt seit 2014, Spielerdaten über ein Register für Selbstsperren zentral zu sammeln, und viele Mitgliedstaaten haben derartige Register bereits eingeführt. In Österreich wurde laut Finanzministerium jahrelang über ein derartiges betreiberseitig-organisiertes, bundesweites und betreiberübergreifendes Sperrdatenaustauschsystem im gesamten automatisierten Glücksspiel diskutiert. Bis 2020 gab es aber nachweislich keine Einigung, wie ein derartiger Austausch ablaufen könnte, und zwar weder betreiberseitig organisiert, noch über eine betreiberunabhängige Umsetzung - obwohl ein derartiges Register gemäß bereits in zehn Jahre alten Berichten des BMF eine zumindest technisch sehr einfache Umsetzungsmöglichkeit angeboten hätte (2).

Österreich schützt seine Bürger:innen ungenügend vor den Folgen von Spielsucht

Glücksspiel und Spielerschutz fallen aufgrund des hohen Risikos von Spielsucht auch in den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsministeriums. Die im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsministeriums stehende und mit der Erstellung einer bundesweiten Sperrdatenbank beauftragte Gesundheit Österreich GmbH stellte schon vor Jahren fest, dass Spielersperren funktionieren (4). Konkret umgesetzt wurde von ihr wurde aber bisher nichts - wie auch Anfragebeantwortungen des BSMGPK zeigen (5).

Österreichs Nachbarländer hingegen haben es längst geschafft, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Interessen der Glücksspielindustrie zu stellen. Die Schweiz und Liechtenstein führten nicht nur jeweils eigene Sperr-Register ein, sondern ermöglichten vor kurzem einen grenzübergreifenden Datenabgleich (6). So können Spielsüchtige, die sich freiwillig in eine Sperrdatenbank eingetragen haben, nun nicht mehr auf Casinos im nahegelegenen Ausland ausweichen.

 

Föderalismus schadet suchtkranken Menschen

In Österreich herrschen aber wie so oft Wildwuchs und Stillstand. Grenzüberschreitende Abkommen auf nationaler Ebene sind gegenwärtig unmöglich. Unsere Nachbarländer könnten nur mit jedem der neun Bundesländer ein eigenes Abkommen schließen. In Österreich gesperrte Spieler können daher problemlos auf grenznahe Casinos in Nachbarländern ausweichen. Allein das kleine Liechtenstein bietet sechs Spielcasinos, die vom Bezirk Feldkirch aus in weniger als 15 Minuten erreichbar sind.

Sieht man sich aber Vergleichsabkommen an, wie sie andere Staaten miteinander abschließen, hätte im besten Fall im Februar durch ein derartiges Abkommen sogar ein Mord verhindert werden können. Nach wie vor haben Spieler in Österreich aber nur die Möglichkeit, an einzelne Betreiber Selbstsperre-Formulare abschicken. Wo und wie diese gesammelt und gespeichert werden und ob überhaupt ein Datenaustausch oder -abgleich möglich ist, weiß nach wie vor niemand. Ein nationales Register für Spielersperren ist nicht einmal in politischer Sichtweite.

 

Quellen:

  1. https://www.krone.at/2928495
  2. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/351
  3. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/6544
  4. https://jasmin.goeg.at/1839/1/Epidemiologie%20des%20problematischen%20und%20pathologischen%20Gl%C3%BCcksspiels.pdf
  5. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/12635
  6. https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-90788.html

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche Datenspeicher für Selbstsperren von Spielern gibt es in Österreich? (Bitte um Aufschlüsselung der einzelnen Betreiber nach Bundesländern und/ oder Firmen)
  2. Welche gesetzlichen Anpassungen wären nötig, um bei der GÖG ein zentrales Register einzurichten?
  3. Gab es in der Vergangenheit zwischen dem BMF und dem BMSGPK einen Austausch darüber?
    1. Falls ja: Was war das Ergebnis des Austausches?
  1. Ist dem BMF bekannt, ob es zwischen Bundesländern oder zwischen einzelnen Bundesländern einen Datenaustausch über gesperrte Spieler gibt?
    1. Falls ja: Auf welcher Basis wurde dieser Datenaustausch eingerichtet?
    2. Falls nein: Ist dem BMF bekannt, ob es jemals derartige Bestrebungen gab?
  1. Wurden durch Nachbarländer bereits Anfragen gestellt, ob ein grenzüberschreitender Datenabgleich zu einer Verbesserung des Spielerschutzes möglich ist?
    1. Falls ja: Wurden in weiterer Folge Bemühungen angestellt, innerhalb Österreichs und/ oder grenzüberschreitend zu einem derartigen Datenabgleich zu kommen?
  1. Welche Schritte setzen Sie, um den Spielerschutz in Österreich zu verbessern?
  2. Welche Schritte setzen Sie, um das Ausweichen spielsuchtkranker Menschen über die Grenze zu unterbinden?
  3. Welche Schritte setzten Sie, damit österreichische Spieler im benachbarten Ausland gut geschützt sind?