14552/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.03.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Mangelnder Spielerschutz durch das BMSGPK

 

Glücksspiel ist in Österreich seit Jahren ein heißes Eisen. Schon vor Jahren wurden ganze Dossiers mit dem Thema gefüllt, Staatsbeteiligungen und Hidden Champions aus Österreich füllen regelmäßig Titelschlagzeilen, auch enge personelle Verknüpfungen mit der Politik sorgen laufend für Berichterstattung. Weniger prominent sind dafür Thematisierungen von Spielerschutz und Suchtbehandlung. Doch gerade diese sollten einen weitaus größeren Fokus der Politik erhalten, immerhin scheinen Casinoausflüge sogar bei Mordfällen eine ursächliche Rolle zu haben (1).

Seit Jahren ist ganz klar ersichtlich, dass das Finanzministerium hinsichtlich einer Reform immer wieder vertröstet, zahlreiche Anfragen (z.B. Fußnote 2) belegen dies. Problematisch daran ist zudem, dass es sich nicht nur um eine Frage des Finanzministeriums handelt, sondern dass Glücksspiel und Spielerschutz aufgrund des hohen Risikos von Spielsucht als Sucht ganz klar auch in den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsministeriums fallen. Immerhin hat die Gesundheit Österreich GmbH schon vor Jahren ausführliche Berichte über die Problematik erstellt (3) und ist zu dem ganz klaren Ergebnis gekommen: Spielersperren funktionieren. 

EU Empfehlung seit 2014

Die EU hat bereits 2014 empfohlen, diese über ein Register für Selbstsperren zentral zu sammeln und viele Länder haben derartige Register bereits eingeführt. In Österreich wurde laut Finanzministerium jahrelang über ein "derartigen betreiberseitig organisiertes, bundesweites und betreiberübergreifendes Sperrdatenaustauschsystem im gesamten automatisierten Glücksspiel" diskutiert, bis zumindest 2020 gab es aber keine Einigung, wie ein derartiger Austausch ablaufen könnte - obwohl ein derartiges Register gemäß bereits in zehn Jahre alten Berichten des BMF eine zumindest technisch sehr einfache Umsetzungsmöglichkeit angeboten hätte.

Schweiz und Liechtenstein als Vorbild

Nach wie vor fehlen derartige Register aber, wie beispielsweise auch Anfragebeantwortungen des BSMGPK zeigen (4). Das führt zu einem mangelhaften Spielerschutz und mit fortschreitender Zeit, seitdem andere Länder solche Register eingeführt haben, auch zu einem immer größeren Rückstand. In Nachbarländern wird mittlerweile nämlich nicht mehr von einzelnen Registern gesprochen, sondern beispielsweise Liechtenstein und die Schweiz schaffen seit Kurzem einen Datenabgleich, um Gesundheit und Konsumentenschutz über Glücksspielinteressen zu stellen (5). 

Föderalismus schadet suchtkranken Menschen

In Österreich herrschen aber wie so oft Wildwuchs und Stillstand. Grenzüberschreitende Abkommen auf nationaler Ebene sind gegenwärtig unmöglich. Unsere Nachbarländer könnten nur mit jedem der neun Bundesländer ein eigenes Abkommen schließen. In Österreich gesperrte Spieler können daher problemlos auf grenznahe Casinos in Nachbarländern ausweichen. Allein das kleine Liechtenstein bietet sechs Spielcasinos, die vom Bezirk Feldkirch aus in weniger als 15 Minuten erreichbar sind.
Sieht man sich aber eben Vergleichsabkommen an, wie sie andere Staaten miteinander abschließen, hätte im besten Fall im Februar durch ein derartiges Abkommen sogar ein Mord verhindert werden können.  Nach wie vor müssen Spieler aber selbst an Betreiber Selbstsperreformulare abschicken, wo und wie diese gesammelt und gespeichert werden und ob überhaupt ein Datenaustausch oder -abgleich möglich ist, weiß nach wie vor niemand. Ein nationales Register für Spielersperren ist nicht einmal in politischer Sichtweite.

 

  1. https://www.krone.at/2928495
  2. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/6544
  3. https://jasmin.goeg.at/1839/1/Epidemiologie%20des%20problematischen%20und%20pathologischen%20Gl%C3%BCcksspiels.pdf
  4. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/12635
  5. https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-90788.html

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche Datenspeicher für Selbstsperren von Spielern gibt es in Österreich? (Bitte um Aufschlüsselung der einzelnen Betreiber nach Bundesländern und/ oder Firmen)
  2. Welche gesetzlichen Anpassungen wären nötig, um bei der GÖG ein zentrales Register einzurichten?
  3. Gab es in der Vergangenheit zwischen dem BMSGPK und dem BMF einen Austausch darüber?
    1. Falls ja: Was war das Ergebnis des Austausches?
  1. Ist dem BMSGPK bekannt, ob es zwischen Bundesländern oder zwischen einzelnen Bundesländern einen Datenaustausch über gesperrte Spieler gibt?
    1. Falls ja: Auf welcher Basis wurde dieser Datenaustausch eingerichtet? 
    2. Falls nein: Ist dem BMSGPK bekannt, ob es jemals derartige Bestrebungen gab?
  1. Wurden durch Nachbarländer bereits Anfragen gestellt, ob ein grenzüberschreitender Datenabgleich zu einer Verbesserung des Spielerschutzes möglich ist?
    1. Falls ja: Wurden in weiterer Folge Bemühungen angestellt, innerhalb Österreichs und/ oder grenzüberschreitend zu einem derartigen Datenabgleich zu kommen?
  1. Welche Schritte setzen Sie, um den Spielerschutz in Österreich zu verbessern?
  2. Welche Schritte setzen Sie, um das Ausweichen spielsuchtkranker Menschen über die Grenze zu unterbinden?