14552/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.03.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Mangelnder Spielerschutz durch das BMSGPK
Glücksspiel ist in Österreich seit Jahren ein heißes Eisen. Schon vor Jahren wurden ganze Dossiers mit dem Thema gefüllt, Staatsbeteiligungen und Hidden Champions aus Österreich füllen regelmäßig Titelschlagzeilen, auch enge personelle Verknüpfungen mit der Politik sorgen laufend für Berichterstattung. Weniger prominent sind dafür Thematisierungen von Spielerschutz und Suchtbehandlung. Doch gerade diese sollten einen weitaus größeren Fokus der Politik erhalten, immerhin scheinen Casinoausflüge sogar bei Mordfällen eine ursächliche Rolle zu haben (1).
Seit Jahren ist ganz klar ersichtlich, dass das Finanzministerium hinsichtlich einer Reform immer wieder vertröstet, zahlreiche Anfragen (z.B. Fußnote 2) belegen dies. Problematisch daran ist zudem, dass es sich nicht nur um eine Frage des Finanzministeriums handelt, sondern dass Glücksspiel und Spielerschutz aufgrund des hohen Risikos von Spielsucht als Sucht ganz klar auch in den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsministeriums fallen. Immerhin hat die Gesundheit Österreich GmbH schon vor Jahren ausführliche Berichte über die Problematik erstellt (3) und ist zu dem ganz klaren Ergebnis gekommen: Spielersperren funktionieren.
EU Empfehlung seit 2014
Die EU hat bereits 2014 empfohlen, diese über ein Register für Selbstsperren zentral zu sammeln und viele Länder haben derartige Register bereits eingeführt. In Österreich wurde laut Finanzministerium jahrelang über ein "derartigen betreiberseitig organisiertes, bundesweites und betreiberübergreifendes Sperrdatenaustauschsystem im gesamten automatisierten Glücksspiel" diskutiert, bis zumindest 2020 gab es aber keine Einigung, wie ein derartiger Austausch ablaufen könnte - obwohl ein derartiges Register gemäß bereits in zehn Jahre alten Berichten des BMF eine zumindest technisch sehr einfache Umsetzungsmöglichkeit angeboten hätte.
Schweiz und Liechtenstein als Vorbild
Nach wie vor fehlen derartige Register aber, wie beispielsweise auch Anfragebeantwortungen des BSMGPK zeigen (4). Das führt zu einem mangelhaften Spielerschutz und mit fortschreitender Zeit, seitdem andere Länder solche Register eingeführt haben, auch zu einem immer größeren Rückstand. In Nachbarländern wird mittlerweile nämlich nicht mehr von einzelnen Registern gesprochen, sondern beispielsweise Liechtenstein und die Schweiz schaffen seit Kurzem einen Datenabgleich, um Gesundheit und Konsumentenschutz über Glücksspielinteressen zu stellen (5).
Föderalismus schadet suchtkranken Menschen
In Österreich herrschen aber wie so oft
Wildwuchs und Stillstand. Grenzüberschreitende Abkommen auf nationaler Ebene
sind gegenwärtig unmöglich. Unsere Nachbarländer könnten
nur mit jedem der neun Bundesländer ein eigenes Abkommen schließen.
In Österreich gesperrte Spieler können daher problemlos auf grenznahe
Casinos in Nachbarländern ausweichen. Allein das kleine Liechtenstein
bietet sechs Spielcasinos, die vom Bezirk Feldkirch aus in weniger als 15
Minuten erreichbar sind.
Sieht man sich aber eben Vergleichsabkommen an, wie sie andere Staaten
miteinander abschließen, hätte im besten Fall im Februar durch ein
derartiges Abkommen sogar ein Mord verhindert werden können. Nach
wie vor müssen Spieler aber selbst an Betreiber Selbstsperreformulare
abschicken, wo und wie diese gesammelt und gespeichert werden und ob
überhaupt ein Datenaustausch oder -abgleich möglich ist, weiß
nach wie vor niemand. Ein nationales Register für Spielersperren ist nicht
einmal in politischer Sichtweite.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende