Eingelangt am 21.03.2023
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Anfrage
der Abgeordneten MMag. Katharina Werner
Bakk. , Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Umsetzung der Empfehlungen des
Rechnungshofes
In Österreich ist der Wunsch der
Konsument:innen nach mehr Information über ihre Lebensmittel groß:
Laut einer Befragung der Arbeiterkammer im Jahr 2022 sind Konsument:innen
bereit, nachhaltig zu konsumieren, die größten Hürden dabei
stellen jedoch oft fehlende klare Kennzeichnung von nachhaltigen Lebensmitteln
und die große Anzahl an unterschiedlichen Qualitätszeichen dar, die
einen Überblick erschwert. Rund 75 % der Befragten sind der Meinung, dass
es zu viele unterschiedliche Gütezeichen gibt. Gleichzeitig geben aber 50
% der Befragten an, dass Gütezeichen für sie eine wichtige
Orientierungshilfe seien und, dass sie Produkte mit Gütezeichen anderen
Produkten vorzögen.
Der Rechnungshof hat im Jahr 2020 in seinem
Bericht über die Koordinierung von Qualitätszeichen im
Lebensmittelbereich (Bericht des Rechnungshofes: Koordinierung von
Qualitätszeichen im Lebensmittelbereich) kritisiert, dass dabei nur
die wenigsten Qualitätszeichen auf Gesetzen oder Verordnungen basieren: In
der EU sind das die Angaben „geschützte Ursprungsbezeichnung“,
„geschützte geographische Angabe“ und „garantiert
traditionelle Spezialität“ sowie das EU–Bio– Logo. In
Österreich entwickelte die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH (AMA
Marketing) auf Basis des AMA–Gesetzes das AMA–Gütesiegel
und das AMA–Biosiegel. Daneben war auf Lebensmittelverpackungen eine
Vielzahl privatrechtlicher, freiwilliger Auszeichnungen zu finden; im Jahr 2013
listete der Verein für Konsumentenschutz 105 Qualitätszeichen auf.
Das Fehlen einer abgestimmten Strategie begünstigte die Entwicklung einer
Vielzahl von Qualitätszeichen und erschwerte die Differenzierbarkeit
für die Konsument:innen.
Der Rechnungshof richtete in seinem Bericht
abschließend eine Reihe von Empfehlungen an den Bundesminister für
Konsumentenschutz um diese Probleme zu lösen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Es wäre darauf hinzuwirken, dass die im
Rahmen des Österreichischen Lebensmittelbuches etablierten Leitlinien
über die täuschungsfreie Verwendung von Abbildungen und
freiwilligen Angaben weiterentwickelt und dabei klare Anforderungen zur
Täuschungsfreiheit definiert werden. Wurde diese Empfehlung
umgesetzt?
- Wenn ja, welche Maßnahmen wurden
gesetzt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Koordinierung von Qualitätszeichen im
Lebensmittelbereich. Auf Basis einer Bedarfserhebung sollten weitere
Instrumente zur einheitlichen Beurteilung der täuschungsfreien
Verwendung von freiwilligen Angaben in das System der amtlichen
Lebensmittelkontrolle implementiert werden. Wurde diese Empfehlung
umgesetzt?
- Wenn ja, welche Maßnahmen wurden
gesetzt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Mindestanforderungen für
Qualitätszeichen bspw. zur Vergabe, Verwendung, Transparenz oder zum
Kontrollsystem als Basis des Verbraucherschutzes und als Vorgabe für
die amtliche Lebensmittelkontrolle unter Berücksichtigung der
EU– Leitlinien für Zertifizierungssysteme im Lebensmittelbereich
sollten definiert und in das Österreichische Lebensmittelbuch
implementiert werden. Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, welche Maßnahmen wurden
gesetzt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Auf die Aufnahme spezifischer Anforderungen
zur Überprüfung von Lebensmitteln und ihrer Aufmachung
(Verpackung) im Hinblick auf ihre Täuschungseignung in die
Verfahrensanweisung für die Lebensmittelkontrollorgane wäre
hinzuwirken. Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, welche Maßnahmen wurden
gesetzt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Der Prozess der Informationserhebung und
– übermittlung an die Österreichische Agentur für
Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) bzw. die
Lebensmitteluntersuchungsanstalten wäre abzustimmen, um eine
einheitliche Vorgangsweise der Lebensmittelkontrollorgane der Länder
sicherzustellen und im Rahmen der amtlichen Begutachtung eine umfassende
Bewertung von Angaben zu Lebensmitteln im Hinblick auf eine
Irreführung bzw. Täuschungseignung zu ermöglichen. Wurde
diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, welche Maßnahmen wurden
gesetzt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gemeinsam mit den Ländern sollte
für eine laufende Schulung der Lebensmittelkontrollorgane zu diesem
Thema gesorgt werden. Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, welche Maßnahmen wurden
gesetzt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Schwerpunktaktionen zum Thema
Irreführung durch freiwillige private Qualitätszeichen sollten
in den nationalen Kontrollplan aufgenommen werden. Wurde diese Empfehlung
umgesetzt?
- Wenn ja, welche Maßnahmen wurden
gesetzt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Im Bereich des Bundesministeriums für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sollte spezifisches
Know–how aufgebaut und dieses der Lebensmittelaufsicht zur
Verfügung gestellt werden, um eine Verstärkung von Kontrollen
von Qualitätszeichen im Lebensmittelbereich voranzutreiben. Wurde
diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, welche Maßnahmen wurden
gesetzt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Die Verwaltungsstrafverfahren nach
§ 5 Abs. 2 Lebensmittelsicherheits– und
Verbraucherschutzgesetz wären im Hinblick auf die Wirksamkeit und
Abschreckung der verhängten Sanktionen österreichweit zu
evaluieren und auf eine gesetzliche Verbesserung zur Erreichung der in
Art. 55 Abs. 1 der Kontrollverordnung
(EG) 882/2004 gesetzten Ziele hinzuwirken. Wurde diese
Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, welche Maßnahmen wurden
gesetzt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Der Informationsfluss in Bezug auf den
Ausgang der Verfahren (Verwaltungsstrafverfahren,
Maßnahmenverfahren) mit dem besonderen Blickwinkel auf das Thema
Irreführung sollte verbessert werden, um künftig bessere
Datengrundlagen für eine Steuerung zu schaffen. Wurde diese
Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, welche Maßnahmen wurden
gesetzt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Die Zusammenarbeit der für den
Konsumentenschutz bzw. die amtliche Lebensmittelkontrolle zuständigen
Stellen für das Themenfeld Schutz der Verbraucherinnen und
Verbraucher vor Irreführung im Lebensmittelbereich sollte in der
Ablauforganisation verstärkt vorgesehen werden. Wurde diese
Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, welche Maßnahmen wurden
gesetzt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Eine Pflicht des Vereins für
Konsumenteninformation sollte im Förderungsvertrag des
Lebensmittelchecks verankert werden, bei lebensmittelrechtlichen
Verdachtsfällen die amtliche Lebensmittelkontrolle zeitnah zu
informieren. Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, welche Maßnahmen wurden
gesetzt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche anderen Maßnahmen wurden von
Ihrem Ressort ergriffen um den Schutz der Konsument:innen vor
Irreführung oder Täuschung bei diesen Qualitätszeichen zu
schützen?