14559/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.03.2023
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Anfrage

der Abgeordneten MMag. Katharina Werner Bakk. , Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes

 

In Österreich ist der Wunsch der Konsument:innen nach mehr Information über ihre Lebensmittel groß: Laut einer Befragung der Arbeiterkammer im Jahr 2022 sind Konsument:innen bereit, nachhaltig zu konsumieren, die größten Hürden dabei stellen jedoch oft fehlende klare Kennzeichnung von nachhaltigen Lebensmitteln und die große Anzahl an unterschiedlichen Qualitätszeichen dar, die einen Überblick erschwert. Rund 75 % der Befragten sind der Meinung, dass es zu viele unterschiedliche Gütezeichen gibt. Gleichzeitig geben aber 50 % der Befragten an, dass Gütezeichen für sie eine wichtige Orientierungshilfe seien und, dass sie Produkte mit Gütezeichen anderen Produkten vorzögen.

Der Rechnungshof hat im Jahr 2020 in seinem Bericht über die Koordinierung von Qualitätszeichen im Lebensmittelbereich (Bericht des Rechnungshofes: Koordinierung von Qualitätszeichen im Lebensmittelbereich) kritisiert, dass dabei nur die wenigsten Qualitätszeichen auf Gesetzen oder Verordnungen basieren: In der EU sind das die Angaben „geschützte Ursprungsbezeichnung“, „geschützte geographische Angabe“ und „garantiert traditionelle Spezialität“ sowie das EU–Bio– Logo. In Österreich entwickelte die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH (AMA ­Marketing) auf Basis des AMA–Gesetzes das AMA–Gütesiegel und das AMA–Biosiegel. Daneben war auf Lebensmittelverpackungen eine Vielzahl privatrechtlicher, freiwilliger Auszeichnungen zu finden; im Jahr 2013 listete der Verein für Konsumentenschutz 105 Qualitätszeichen auf. Das Fehlen einer abgestimmten Strategie begünstigte die Entwicklung einer Vielzahl von Qualitätszeichen und erschwerte die Differenzierbarkeit für die Konsument:innen.

Der Rechnungshof richtete in seinem Bericht abschließend eine Reihe von Empfehlungen an den Bundesminister für Konsumentenschutz um diese Probleme zu lösen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Es wäre darauf hinzuwirken, dass die im Rahmen des Österreichischen Lebensmittelbuches etablierten Leitlinien über die täuschungsfreie Verwendung von Abbildungen und freiwilligen Angaben weiterentwickelt und dabei klare Anforderungen zur Täuschungsfreiheit definiert werden. Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden gesetzt?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Koordinierung von Qualitätszeichen im Lebensmittelbereich. Auf Basis einer Bedarfserhebung sollten weitere Instrumente zur einheitlichen Beurteilung der täuschungsfreien Verwendung von freiwilligen Angaben in das System der amtlichen Lebensmittelkontrolle implementiert werden. Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden gesetzt?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Mindestanforderungen für Qualitätszeichen bspw. zur Vergabe, Verwendung, Transparenz oder zum Kontrollsystem als Basis des Verbraucherschutzes und als Vorgabe für die amtliche Lebensmittelkontrolle unter Berücksichtigung der EU– Leitlinien für Zertifizierungssysteme im Lebensmittelbereich sollten definiert und in das Österreichische Lebensmittelbuch implementiert werden. Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden gesetzt?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Auf die Aufnahme spezifischer Anforderungen zur Überprüfung von Lebensmitteln und ihrer Aufmachung (Verpackung) im Hinblick auf ihre Täuschungseignung in die Verfahrensanweisung für die Lebensmittelkontrollorgane wäre hinzuwirken. Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden gesetzt?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Der Prozess der Informationserhebung und – übermittlung an die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) bzw. die Lebensmitteluntersuchungsanstalten wäre abzustimmen, um eine einheitliche Vorgangsweise der Lebensmittelkontrollorgane der Länder sicherzustellen und im Rahmen der amtlichen Begutachtung eine umfassende Bewertung von Angaben zu Lebensmitteln im Hinblick auf eine Irreführung bzw. Täuschungseignung zu ermöglichen. Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden gesetzt?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Gemeinsam mit den Ländern sollte für eine laufende Schulung der Lebensmittelkontrollorgane zu diesem Thema gesorgt werden. Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden gesetzt?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Schwerpunktaktionen zum Thema Irreführung durch freiwillige private Qualitätszeichen sollten in den nationalen Kontrollplan aufgenommen werden. Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden gesetzt?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Im Bereich des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sollte spezifisches Know–how aufgebaut und dieses der Lebensmittelaufsicht zur Verfügung gestellt werden, um eine Verstärkung von Kontrollen von Qualitätszeichen im Lebensmittelbereich voranzutreiben. Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden gesetzt?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Die Verwaltungsstrafverfahren nach § 5 Abs. 2 Lebensmittelsicherheits– und Verbraucherschutzgesetz wären im Hinblick auf die Wirksamkeit und Abschreckung der verhängten Sanktionen österreichweit zu evaluieren und auf eine gesetzliche Verbesserung zur Erreichung der in Art. 55 Abs. 1 der Kontrollverordnung (EG) 882/2004 gesetzten Ziele hinzuwirken.  Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden gesetzt?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Der Informationsfluss in Bezug auf den Ausgang der Verfahren (Verwaltungsstrafverfahren, Maßnahmenverfahren) mit dem besonderen Blickwinkel auf das Thema Irreführung sollte verbessert werden, um künftig bessere Datengrundlagen für eine Steuerung zu schaffen. Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden gesetzt?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Die Zusammenarbeit der für den Konsumentenschutz bzw. die amtliche Lebensmittelkontrolle zuständigen Stellen für das Themenfeld Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung im Lebensmittelbereich sollte in der Ablauforganisation verstärkt vorgesehen werden. Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden gesetzt?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1.  Eine Pflicht des Vereins für Konsumenteninformation sollte im Förderungsvertrag des Lebensmittelchecks verankert werden, bei lebensmittelrechtlichen Verdachtsfällen die amtliche Lebensmittelkontrolle zeitnah zu informieren. Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
    1. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden gesetzt?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Welche anderen Maßnahmen wurden von Ihrem Ressort ergriffen um den Schutz der Konsument:innen vor Irreführung oder Täuschung bei diesen Qualitätszeichen zu schützen?