14560/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.03.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Rückführungs-Vereinbarung zwischen Österreich und Marokko

 

Am 27. und 28. Februar 2023 reisten Innenminister Gerhard Karner und Bundeskanzler Karl Nehammer nach Marokko, um die Kooperation zwischen Österreich und Marokko im Bereich Rückführungen zu besprechen. Medienberichten zufolge hat Innenminister Gerhard Karner mit seinem marokkanischen Amtskollegen Abdelouafi Laftit eine bilaterale Deklaration unterzeichnet, welche "die Kooperation im konsequenten Vorgehen gegen die international agierende Schleppermafia sowie rasche Rückführungen von illegal aufhältigen Staatsbürgern" im Fokus haben soll. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe soll sich alle drei Monate treffen und die Vereinbarungen rasch umsetzen. Laut Innenminister Karner ginge es darum, zu verhindern, dass sich Menschen aus Ländern wie Marokko auf den Weg nach Europa machen und dass die Rückführungen und Abschiebungen konsequenter und rascher durchgeführt werden.1 

Eine Kooperation soll es auch zwischen den Sicherheitskräften geben. So wurde etwa zwischen der marokkanischen Sicherheitsdirektion, der royalen Gendarmerie und dem österreichischen Innenministerium die Fortsetzung der Zusammenarbeit im Bereich Polizeihunden und Trainings vereinbart. Mit dem marokkanischen Außenminister Nasser Bourita wurde außerdem ein Abkommen paraphiert, wonach inhaftierte Staatsbürger in die jeweilige Heimat zurückgeholt werden können. Derzeit sitzen 59 Marokkaner in österreichischen Gefängnissen. 

Österreich sei von "illegaler" Migration aus Marokko besonders betroffen, so das Innenministerium. In Österreich hätten alleine im Jänner 2023 mehr als 1.300 Menschen aus Marokko einen Asylantrag gestellt. Das sind etwa 28 Prozent aller Asylanträge in diesem Monat in Österreich. Anzumerken ist jedoch, dass eine hohe Anzahl an Asylanträgen keine kausale Mehrbelastung für Österreich darstellt. Viele Verfahren werden nämlich eingestellt, so auch ein Großteil der Verfahren von Marokkaner:innen.So befanden sich im Januar 2023 240 Marokkaner:innen in der Grundversorgung - ein geringer Anteil jener, die zwischen Anfang 2022 und Januar 2023 um Asyl angesucht haben (knapp 10.000 Personen).Marokkanische Staatsbürger:innen dürfen grundsätzlich visafrei in die Türkei einreisen und ziehen von dort aus weiter. 

Nach der Vereinbarung Österreichs mit Marokko über eine Kooperation bei Rückübernahmen zeigten sich Expert:innen zurückhaltend. Bilaterale Vereinbarungen mit europäischen Ländern ließen sich in Marokko "gut verkaufen", sagte der Politologe Manuel Gath von der Friedrich-Ebert-Stiftung im Ö1-Morgenjournal am 1. März 2023. "Ob das im Ergebnis dazu führt, dass die Rückführungen einfacher werden und erhöht werden, das muss man dann in der Praxis sehen." Seit 2000 hat die Europäische Kommission ein Verhandlungsmandat für ein etwaiges EU-Rückführungsabkommen. Aufgrund des in Art 5 Abs 3 EUV verankerten Subsidiaritätsprinzip kann Österreich kein bilaterales Rückführungsabkommen abschließen.   

 

  1. https://www.derstandard.at/story/2000144015523/oesterreich-und-marokko-wollen-bei-rueckfuehrungen-kooperieren
  2. https://www.bmi.gv.at/301/Statistiken/files/2023/Asylstatistik_Jaenner_2023.pdf
  3. https://www.sn.at/politik/weltpolitik/nehammer-vereinbart-mit-marokko-kooperation-zu-rueckfuehrungen-134734231

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Was beinhaltet die bilaterale Deklaration genau? Bitte um Übermittlung der Deklaration. 
  2. Wurde die Rückführungs-Vereinbarung bereits umgesetzt?
    1. Wenn ja, wann durch welche konkreten Maßnahmen? 
    2. Wenn ja, welche konkrete Ergebnisse hat die Vereinbarung bis zum Zeitpunkt der Beantwortung gebracht? 

                                          i.    Gab es einen Anstieg der Anzahl an Rückführungen? 

    1. Wenn ja, zu welchen Kosten? 
    2. Wenn nein, wann ist die Umsetzung der Vereinbarung vorgesehen?  

                                          i.    Mit welchen Ergebnissen rechne nach Umsetzung der Vereinbarung? 

                                        ii.    Wird mit einem Anstieg der Anzahl an Rückführungen gerechnet? 

1.    Wenn ja, in welchem Ausmaß?

  1. Hat die gemeinsame Arbeitsgruppe bereits ihre Tätigkeiten aufgenommen? 
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, woran arbeitet die Arbeitsgruppe konkret? 
    3. Wenn ja, wie stellt sich die Arbeitsgruppe zusammen?

                                          i.    Welcher Vertreter:innen welcher Stelle Ihres Ressorts sind jeweils in welchem Ausmaß in dieser Arbeitsgruppe tätig?  

    1. Wenn ja, welche Kosten sind durch die Tätigkeiten der Arbeitsgruppe entstanden? 
  1. Da die Europäische Kommission das Verhandlungsmandat für ein etwaiges EU-Rückführungsabkommen mit Marokko inne hat: Besteht ein Dialog bzgl. Rückführungen nach Marokko auf EU-Ebene?
    1. Wenn ja, in welchen Gremien?  
    2. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? 
    3. Wenn ja, wie ist der Stand der Verhandlungen bzgl. eines EU-Rückführungsabkommens mit Marokko? 
  1. Die meisten Marokkaner:innen sollen über ein Visafreiheitsabkommen in die Türkei einreisen, bevor sie in andere europäische Staaten weiterziehen: Haben Sie bzw. Vertreter:innen Ihres Ressorts mit der Vertreter:innen der Türkei diesbezüglich den Dialog gesucht? 
    1. Wenn ja, wann mit wem und mit welchem Ergebnis? 
    2. Wenn ja, haben Sie eine Anpassung der türkischen Visapolitik bzgl. Marokkos thematisiert? 

                                          i.    Wenn ja, wann mit wem und mit welchem Ergebnis? 

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht? 

    1. Wenn nein, warum nicht?