14562/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.03.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Robert Laimer,

Genossinnen und Genossen,

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend „fehlende Stellungnahme des Bundesministeriums für Landesverteidigung des Bundes-Krisensicherheitsgesetzes“

 

Am 8. November 2022 wurde von Innenminister Gerhard Karner, Verteidigungsministerin Klaudia Tanner und Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch der Entwurf eines Bundes-Krisensicherheitsgesetzes – B-KSG präsentiert. Umfassende Sicherheit, vor allem in turbulenten Zeiten wie unter der Pandemie oder dem Angriffskrieg Russlands, sei ein Bedürfnis für die Menschen in Österreich. Als „Meilenstein“ in der Krisenvorsorge der österreichischen Sicherheitsarchitektur wurde dieser Gesetzesentwurf vorgestellt und einer sechswöchigen Begutachtung zugeführt.

Was nach dieser vollmundigen Erklärung überrascht ist die Tatsache, dass die Bevölkerung an dieser Gesetzesthematik erfreulich hohes Interesse zeigt. So wurden über 18.000 Stellungnahmen, zum Entwurf dieses B-KSG abgegeben. Die weitaus überwiegende Mehrzahl davon ist deutlich negativ. Dies sowohl aus juristisch fachlichen als auch vor allem aus demokratiepolitischen Gründen.

Angesichts der Tatsache, dass selbst der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes an diesem Gesetzestext massiv Kritik übt, auch jene Punkte betreffend, die das Bundesheer betreffen, verwundert es doch sehr, dass seitens des BMLV, als eines der hauptbetroffenen Ressorts, keine Stellungnahme abgegeben wurde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

 

1.      Waren Fachabteilungen des BMLV bzw.  Kommanden und Dienststellen des Bundesheeres in die Ausarbeitung des Entwurfs des B-KSG eingebunden?

a. Wenn ja, welche?

b. Wenn nein, warum nicht?

 

2.      Wurde vom zuständigen Fachbereich (Legistik) des BMLV, im Rahmen des bis 02.03.2023 anberaumten Stellungnahmeverfahrens zum ggst. Gesetzesentwurf eine Stellungnahme erstellt?

a.      Wenn ja, warum wurde diese dem Parlament bis dato nicht übermittelt?

b.     Wenn nein, warum nicht?