14566/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.03.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Finanzausgleichsverhandlungen

 

 

Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) regelt die Aufteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben und bildet den finanziellen Rahmen der Gebietskörperschaften. Das geltende Finanzausgleichsgesetz 2017-2021(1) wurde um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2023 verlängert und damit auch die Möglichkeit hinausgeschoben, einen aufgabenorientierteren und effizienteren Finanzausgleich zu beschließen. NEOS fordern seit Jahren einen aufgabenorientierten Finanzausgleich im Sinne größtmöglicher Transparenz von Finanzierungsströmen und Planungssicherheit für Gemeinden (2). Am 19. Dezember 2022 starteten die Verhandlungen für die nächste Finanzausgleichsperiode für die Jahre ab 2024. Das Verhandlungsergebnis soll bis Ende 2023 in einen Paktum zum Finanzausgleich einfließen. Allerdings ist unklar, in welchem Zeitraum die konkreten Arbeitsziele im Rahmen der Verhandlungen zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen zu erreichen sind.

Wurden die Reformprojekte 2017-21 umgesetzt?

Im Paktum über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2017 vereinbarten Bund, Länder und Gemeinden für die Periode 2017 bis 2021 die Umsetzung von 28 Reformprojekten in diversen Bereichen, zB "Aufgabenorientierung", "Abgabenautonomie", "Gesundheit und Pflege" u.a. (3). Der Rechnungshof überprüfte von November 2019 bis April 2020 den Umsetzungsfortschritt der Reformprojekte im Rahmen des FAG 2017 und hatte nach der Evaluierung im Endbericht (2021) eine Reihe von Empfehlungen an die Finanzausgleichspartner (4). Die Evaluierung des RH zeigt auch, dass zum damaligen Zeitpunkt zahlreiche der geplanten Reformprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen wurden, bzw. als gescheitert betrachtet wurden. Anlässlich der gerade stattfindenden Verhandlungen zum neuen Finanzausgleich ab 2024, stellt sich die Frage, ob die für 2017-21 vereinbarten Projektziele mittlerweile erreicht wurden und welche Empfehlungen aus dem RH-Bericht in den vergangenen Jahren doch noch umgesetzt wurden.

Welche Reformen sind für den neuen Finanzausgleich geplant?

Zentral ist auch die Frage, welche der Reformprojekte die Bundesregierung in der neuen Finanzausgleichsperiode umsetzen will. Denn in ihrem Regierungsprogramm 2020-2024 bekennt sich die türkis-grüne Bundesregierung zum neuen zielorientierten FAG, in dem die Aufgabenorientierung stärker berücksichtigt werden soll. Den Forderungen der Länder und Gemeinden nach einer Aufstockung ihrer finanziellen Mitteln, stellte die Bundesregierung daher bisher entgegen, dass es mehr Geld nur im Austausch für mehr Aufgaben, Transparenz und Effizienz geben würde. Gesundheitsminister Rauch forderte auch strukturelle Reformen im Gesundheitsbereich ein.(5) Der Aufruf zu Reformen kommt auch vom Österreichischen Fiskalrat: Für die langfristige Absicherung der fiskalischen Nachhaltigkeit spielten neben Investitionen in Zukunftsbereiche und zielgerichteten Bildungs- und Qualifizierungsoffensiven strukturelle Reformen, insbesondere zur gebietskörperschaftlichen Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung eine bedeutende Rolle (6). Die anstehenden Verhandlungen zum Finanzausgleich 2024 sollten daher genutzt werden, um die Aufgabenorientierung zu stärken und tatsächlich Reformen durchzuführen.

 

 

  1. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009764
  2. https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVI/UEA/118/imfname_726245.pdf
  3. https://www.bmf.gv.at/themen/budget/finanzbeziehungen-laender-gemeinden/paktum-finanzausgleich-ab-2017.html
  4. https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Reformprojekte_Finanzausgleich.pdf
  5. https://orf.at/stories/3298366/
  6. https://www.fiskalrat.at/dam/jcr:52de1365-b135-4bd1-8ce3-34bb41927a8a/20221212_PK_Pressetext.pdf

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche Verhandlungspartner sind bei Verhandlungen zum FAG 2023 offiziell beteiligt?
  2. Inwiefern sind Sozialpartner in die Verhandlungen eingebunden?
  3. Erfolgen die Verhandlungen über Arbeitsgruppen?
    1. Falls ja, in wie vielen und zu welchen Themenbereichen?
    2. Falls ja, welche Institutionen sind in den jeweiligen Arbeitsgruppen vertreten?
  1. Welche Expert: innen zu welchen Etappen werden in die Verhandlungen involviert?
  2. Gibt es seitens des BMF einen Zeitplan mit konkreten Etappen und Arbeitszielen für die Verhandlungen?
    1. Falls ja, bitte um Übermittlung des Zeitplans, aufgeschlüsselt nach Etappen und Arbeitszielen
  1. Welche Reformen plant das BMF bei den laufenden Verhandlungen zum FAG 2024 umzusetzen?
  2. Wie haben sich die Ertragsanteile für Länder und Gemeinden seit Inkrafttreten des aktuellen FAG entwickelt? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern 
  3. Ist es geplant, Zwischenberichte zum Verhandlungsstand zu veröffentlichen?
    1. Falls ja, wann?

                                          i.    Werden diese öffentlich abrufbar sein?

    1. Falls nein, warum nicht?
  1. Welche Studien hat das BMF zur Vorbereitung der Gespräche über eine grundlegende Reform des Finanzausgleichs im Auftrag gegeben?
  2. Plant das BMF für den FAG 2024 die Einrichtung eines öffentlichen zugänglichen Monitorings, um den Umsetzungsfortschritt der Projekte transparent nachvollziehbar zu machen?
  3. Aufgabenorientierung soll bei Finanzausgleich stärker berücksichtigt werden:
    1. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Bereich im Finanzausgleich 2017-23 gesetzt?
    2. Welche konkreten Maßnahmen sollen in diesem Bereich im neuen Finanzausgleich gesetzt werden?
  1. Arbeitsgruppe Aufgabenorientierung:
    1. Wurden die Ziele der Arbeitsgruppe Aufgabenorientierung in der FAG Periode 2017-23 erreicht?

                                          i.    Falls nein, warum nicht?

    1. Werden diese Ziele im neuen FAG 2024 berücksichtigt?
    2. Wurden die Empfehlungen des RH berücksichtigt?
  1. Arbeitsgruppe Bundesstaatsreform:
    1. Wurden die Ziele der Arbeitsgruppe Bundesstaatsreform in der FAG Periode 2017-23 erreicht?

                                          i.    Falls nein, warum nicht?

    1. Werden diese Ziele im neuen FAG 2024 berücksichtigt?
    2. Wurden die Empfehlungen des RH berücksichtigt?
  1. Arbeitsgruppe Benchmarking:
    1. Wurden die Ziele der Arbeitsgruppe Benchmarking in der FAG Periode 2017-23 erreicht?

                                          i.    Falls nein, warum nicht?

    1. Werden diese Ziele im neuen FAG 2024 berücksichtigt?
    2. Wurden die Empfehlungen des RH berücksichtigt?
  1. Arbeitsgruppe Spending Reviews:
    1. Wurden die Ziele der Arbeitsgruppe Spending Reviews in der FAG Periode 2017-23 erreicht?

                                          i.    Falls nein, warum nicht?

    1. Werden diese Ziele im neuen FAG 2024 berücksichtigt?
    2. Wurden die Empfehlungen des RH berücksichtigt?
  1. Arbeitsgruppe Abgabenautonomie der Länder:
    1. Wurden die Ziele der Arbeitsgruppe Abgabenautonomie der Länder in der FAG Periode 2017-23 erreicht?

                                          i.    Falls nein, warum nicht?

    1. Werden diese Ziele im neuen FAG 2024 berücksichtigt?
    2. Wurden die Empfehlungen des RH berücksichtigt?
  1. Arbeitsgruppe Grundsteuer:
    1. Wurden die Ziele der Arbeitsgruppe Grundsteuer in der FAG Periode 2017-23 erreicht?

                                          i.    Falls nein, warum nicht?

    1. Werden diese Ziele im neuen FAG 2024 berücksichtigt?
    2. Wurden die Empfehlungen des RH berücksichtigt?
  1. Verländerung des Wohnbauförderungsbeitrags:
    1. Wurde das Ziel bei Verländerung des Wohnbauförderungsbeitrags in der FAG Periode 2017-23 erreicht?

                                          i.    Falls nein, warum nicht?

    1. Wird dieses Ziel im neuen FAG 2024 berücksichtigt?
    2. Wurden die Empfehlungen des RH berücksichtigt?
  1. Evaluierung der Mittel für den Personennahverkehr (§ 23 Abs. 1 FAG 2017):
    1. Wurde das Ziel bei Evaluierung der Mittel für den Personennahverkehr in der FAG Periode 2017-23 erreicht?

                                          i.    Falls nein, warum nicht?

    1. Wird dieses Ziel im neuen FAG 2024 berücksichtigt?
    2. Wurden die Empfehlungen des RH berücksichtigt?
  1. Vereinheitlichung der Haftungsobergrenzen:
    1. Wurde das Ziel bei Vereinheitlichung der Haftungsobergrenzen in der FAG Periode 2017-23 erreicht?

                                          i.    Falls nein, warum nicht?

    1. Wird dieses Ziel im neuen FAG 2024 berücksichtigt?
    2. Wurden die Empfehlungen des RH berücksichtigt?
  1. Gemeinsame Vorarbeiten zur Voranschlags– und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015):
    1. Wurden die Ziele bei gemeinsamen Vorarbeiten zur Voranschlags– und Rechnungsabschlussverordnung  2015 in der FAG Periode 2017-23 erreicht?

                                          i.    Falls nein, warum nicht?

    1. Werden diese Ziele im neuen FAG 2024 berücksichtigt?
    2. Wurden die Empfehlungen des RH berücksichtigt?
  1. Transparenzdatenbank im Bereich Umwelt und Energie:
    1. Wurden die Ziele bei Transparenzdatenbank im Bereich Umwelt und Energie in der FAG Periode 2017-23 erreicht?

                                          i.    Falls nein, warum nicht?

    1. Werden diese Ziele im neuen FAG 2024 berücksichtigt?
    2. Wurden die Empfehlungen des RH berücksichtigt?
  1. Elementarpädagogik:
    1. Inwiefern plant das Finanzministerium die Forderung des Städtebundes und Gemeindebundes in Bezug auf die Erhöhung des Budgets für frühkindliche Bildung anzusprechen? 
  1. Welche über die bisher vereinbarten Reformprojekte hinausgehenden Reformen oder Reformprojekte sind für den neuen Finanzausgleich geplant?