Eingelangt am 22.03.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin
Doppelbauer, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Finanzausgleichsverhandlungen
Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) regelt die
Aufteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben und bildet den finanziellen
Rahmen der Gebietskörperschaften. Das geltende Finanzausgleichsgesetz
2017-2021(1) wurde um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2023 verlängert und
damit auch die Möglichkeit hinausgeschoben, einen aufgabenorientierteren
und effizienteren Finanzausgleich zu beschließen. NEOS fordern seit
Jahren einen aufgabenorientierten Finanzausgleich im Sinne
größtmöglicher Transparenz von Finanzierungsströmen und
Planungssicherheit für Gemeinden (2). Am 19. Dezember 2022 starteten die
Verhandlungen für die nächste Finanzausgleichsperiode für die
Jahre ab 2024. Das Verhandlungsergebnis soll bis Ende 2023 in einen Paktum zum
Finanzausgleich einfließen. Allerdings ist
unklar, in welchem Zeitraum die konkreten Arbeitsziele im Rahmen der
Verhandlungen zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen zu erreichen sind.
Wurden die Reformprojekte 2017-21
umgesetzt?
Im Paktum über den Finanzausgleich ab dem
Jahr 2017 vereinbarten Bund, Länder und Gemeinden für die Periode
2017 bis 2021 die Umsetzung von 28 Reformprojekten in diversen Bereichen, zB
"Aufgabenorientierung", "Abgabenautonomie",
"Gesundheit und Pflege" u.a. (3). Der Rechnungshof
überprüfte von November 2019 bis April 2020 den Umsetzungsfortschritt
der Reformprojekte im Rahmen des FAG 2017 und hatte nach der Evaluierung im
Endbericht (2021) eine Reihe von Empfehlungen an die Finanzausgleichspartner
(4). Die Evaluierung des RH zeigt auch, dass zum damaligen Zeitpunkt zahlreiche
der geplanten Reformprojekte noch nicht erfolgreich
abgeschlossen wurden, bzw. als gescheitert betrachtet wurden. Anlässlich
der gerade stattfindenden Verhandlungen zum neuen Finanzausgleich ab 2024,
stellt sich die Frage, ob die für 2017-21
vereinbarten Projektziele mittlerweile erreicht wurden und welche Empfehlungen
aus dem RH-Bericht in den vergangenen Jahren doch noch umgesetzt wurden.
Welche Reformen sind
für den neuen Finanzausgleich geplant?
Zentral ist auch die
Frage, welche der Reformprojekte die Bundesregierung in der neuen
Finanzausgleichsperiode umsetzen will. Denn in ihrem Regierungsprogramm 2020-2024 bekennt sich die türkis-grüne Bundesregierung zum neuen
zielorientierten FAG, in dem die Aufgabenorientierung stärker
berücksichtigt werden soll. Den Forderungen der Länder und Gemeinden
nach einer Aufstockung ihrer finanziellen Mitteln, stellte die Bundesregierung
daher bisher entgegen, dass es mehr Geld nur im Austausch für mehr
Aufgaben, Transparenz und Effizienz geben würde. Gesundheitsminister Rauch
forderte auch strukturelle Reformen im Gesundheitsbereich ein.(5) Der
Aufruf zu Reformen kommt auch vom Österreichischen Fiskalrat: Für die
langfristige Absicherung der fiskalischen
Nachhaltigkeit spielten neben Investitionen in Zukunftsbereiche und zielgerichteten Bildungs- und Qualifizierungsoffensiven
strukturelle Reformen, insbesondere zur gebietskörperschaftlichen
Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung eine
bedeutende Rolle (6). Die anstehenden Verhandlungen zum Finanzausgleich 2024
sollten daher genutzt werden, um die Aufgabenorientierung zu stärken und
tatsächlich Reformen durchzuführen.
- https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009764
- https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVI/UEA/118/imfname_726245.pdf
- https://www.bmf.gv.at/themen/budget/finanzbeziehungen-laender-gemeinden/paktum-finanzausgleich-ab-2017.html
- https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Reformprojekte_Finanzausgleich.pdf
- https://orf.at/stories/3298366/
- https://www.fiskalrat.at/dam/jcr:52de1365-b135-4bd1-8ce3-34bb41927a8a/20221212_PK_Pressetext.pdf
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Welche Verhandlungspartner sind bei
Verhandlungen zum FAG 2023 offiziell beteiligt?
- Inwiefern sind Sozialpartner in die
Verhandlungen eingebunden?
- Erfolgen die Verhandlungen über
Arbeitsgruppen?
- Falls ja, in wie vielen und zu welchen
Themenbereichen?
- Falls ja, welche Institutionen sind in den
jeweiligen Arbeitsgruppen vertreten?
- Welche Expert: innen zu welchen
Etappen werden in die Verhandlungen involviert?
- Gibt es seitens des BMF einen Zeitplan mit
konkreten Etappen und Arbeitszielen für die Verhandlungen?
- Falls ja, bitte um Übermittlung des
Zeitplans, aufgeschlüsselt nach Etappen und Arbeitszielen
- Welche Reformen plant das BMF bei den
laufenden Verhandlungen zum FAG 2024 umzusetzen?
- Wie haben sich die Ertragsanteile für
Länder und Gemeinden seit Inkrafttreten des aktuellen FAG entwickelt?
Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern
- Ist es geplant, Zwischenberichte zum
Verhandlungsstand zu veröffentlichen?
- Falls ja, wann?
i. Werden diese öffentlich abrufbar sein?
- Falls nein, warum nicht?
- Welche Studien hat das BMF zur
Vorbereitung der Gespräche über eine grundlegende Reform des
Finanzausgleichs im Auftrag gegeben?
- Plant das BMF für den FAG 2024 die
Einrichtung eines öffentlichen zugänglichen Monitorings, um
den Umsetzungsfortschritt der Projekte transparent nachvollziehbar zu
machen?
- Aufgabenorientierung soll bei
Finanzausgleich stärker berücksichtigt werden:
- Welche konkreten Maßnahmen wurden in
diesem Bereich im Finanzausgleich 2017-23 gesetzt?
- Welche konkreten Maßnahmen sollen in
diesem Bereich im neuen Finanzausgleich gesetzt werden?
- Arbeitsgruppe Aufgabenorientierung:
- Wurden die Ziele der Arbeitsgruppe
Aufgabenorientierung in der FAG Periode 2017-23 erreicht?
i. Falls nein, warum nicht?
- Werden diese Ziele im neuen FAG 2024 berücksichtigt?
- Wurden die Empfehlungen des RH
berücksichtigt?
- Arbeitsgruppe Bundesstaatsreform:
- Wurden die Ziele der Arbeitsgruppe
Bundesstaatsreform in der FAG Periode 2017-23 erreicht?
i. Falls nein, warum nicht?
- Werden diese Ziele im neuen FAG 2024
berücksichtigt?
- Wurden die Empfehlungen des RH
berücksichtigt?
- Arbeitsgruppe Benchmarking:
- Wurden die Ziele der Arbeitsgruppe
Benchmarking in der FAG Periode 2017-23 erreicht?
i. Falls nein, warum nicht?
- Werden diese Ziele im neuen FAG 2024
berücksichtigt?
- Wurden die Empfehlungen des RH
berücksichtigt?
- Arbeitsgruppe Spending Reviews:
- Wurden die Ziele der Arbeitsgruppe
Spending Reviews in der FAG Periode 2017-23 erreicht?
i. Falls nein, warum nicht?
- Werden diese Ziele im neuen FAG 2024
berücksichtigt?
- Wurden die Empfehlungen des RH
berücksichtigt?
- Arbeitsgruppe Abgabenautonomie der
Länder:
- Wurden die Ziele der Arbeitsgruppe
Abgabenautonomie der Länder in der FAG Periode 2017-23 erreicht?
i. Falls nein, warum nicht?
- Werden diese Ziele im neuen FAG 2024
berücksichtigt?
- Wurden die Empfehlungen des RH
berücksichtigt?
- Arbeitsgruppe Grundsteuer:
- Wurden die Ziele der Arbeitsgruppe
Grundsteuer in der FAG Periode 2017-23 erreicht?
i. Falls nein, warum nicht?
- Werden diese Ziele im neuen FAG 2024
berücksichtigt?
- Wurden die Empfehlungen des RH
berücksichtigt?
- Verländerung des
Wohnbauförderungsbeitrags:
- Wurde das Ziel bei Verländerung des
Wohnbauförderungsbeitrags in der FAG Periode 2017-23 erreicht?
i. Falls nein, warum nicht?
- Wird dieses Ziel im neuen FAG 2024
berücksichtigt?
- Wurden die Empfehlungen des RH
berücksichtigt?
- Evaluierung der Mittel für den
Personennahverkehr
(§ 23 Abs. 1 FAG 2017):
- Wurde das Ziel bei Evaluierung der Mittel
für den Personennahverkehr in der FAG Periode 2017-23 erreicht?
i. Falls nein, warum nicht?
- Wird dieses Ziel im neuen FAG 2024
berücksichtigt?
- Wurden die Empfehlungen des RH
berücksichtigt?
- Vereinheitlichung der
Haftungsobergrenzen:
- Wurde das Ziel bei Vereinheitlichung der
Haftungsobergrenzen in der FAG Periode 2017-23 erreicht?
i. Falls nein, warum nicht?
- Wird dieses Ziel im neuen FAG 2024
berücksichtigt?
- Wurden die Empfehlungen des RH
berücksichtigt?
- Gemeinsame Vorarbeiten zur
Voranschlags– und Rechnungsabschlussverordnung 2015
(VRV 2015):
- Wurden die Ziele bei gemeinsamen
Vorarbeiten zur Voranschlags– und Rechnungsabschlussverordnung
2015 in der FAG Periode 2017-23 erreicht?
i. Falls nein, warum nicht?
- Werden diese Ziele im neuen FAG 2024
berücksichtigt?
- Wurden die Empfehlungen des RH
berücksichtigt?
- Transparenzdatenbank im Bereich Umwelt
und Energie:
- Wurden die Ziele bei Transparenzdatenbank
im Bereich Umwelt und Energie in der FAG Periode 2017-23 erreicht?
i. Falls nein, warum nicht?
- Werden diese Ziele im neuen FAG 2024
berücksichtigt?
- Wurden die Empfehlungen des RH
berücksichtigt?
- Elementarpädagogik:
- Inwiefern plant das Finanzministerium die
Forderung des Städtebundes und Gemeindebundes in Bezug auf die
Erhöhung des Budgets für frühkindliche Bildung
anzusprechen?
- Welche über die bisher vereinbarten
Reformprojekte hinausgehenden Reformen oder Reformprojekte sind für
den neuen Finanzausgleich geplant?