14571/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.03.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Türkise Geldverschwendung nicht auf Kosten der Steuerzahler:innen

 

Die Finanzprokuratur ist nach Maßgabe der Bestimmungen des Finanzprokuraturgesetzes (ProkG), BGBl. 110/2008, zur rechtlichen Beratung und Rechtsvertretung im Interesse des Staates berufen. Das Einschreiten der Finanzprokuratur für die in § 3 leg. cit. genannten Mandanten durch die in § 2 leg. cit. angeführten Befugnisse hat stets auf Grund eines Auftrages zu erfolgen. Für den Bund als Auftraggeber sind die obersten Organe des Bundes samt deren nachgeordneten Dienststellen zu einer solchen Auftragserteilung befugt.

Die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen besteht nach § 17 ProkG für die Dienst- und Fachaufsicht in Personal- und Disziplinarangelegenheiten der Finanzprokuratur und über die Finanzprokuratur als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Finanzen.

Bedient sich der Bund als Träger von Privatrechten (Art 17 B-VG) privatrechtlicher Handlungsformen, so haftet er nach den allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts für Schäden am Vermögen oder an der Person, den die als seine Organe handelnden Personen durch ein rechtswidriges Verhalten wem immer schuldhaft zugefügt haben. Hat der Bund einem Geschädigten auf Grund eines Haftungsfalles einen Schaden ersetzt, so kann er von den Personen, die als seine Organe gehandelt und die den Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht haben, Rückersatz (Regress) begehren. Eine wirksame Sanktion für Fehlverhalten ist die Verpflichtung zum Schadenersatz - liegt es doch im allgemeinen Interesse, dass für den Bund gesetzeskonform und mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt wird. 

In den letzten Jahren wurden Fälle bekannt, in denen in Ministerien Steuergeld für Parteiarbeit ausgegeben wurde - der bisher medial bekannte absurdeste Fall waren wohl die "Beinschab-Studien". Seitdem fragen sich zurecht in Österreich steuerzahlende Personen: "Muss ich letztendlich dafür zahlen, dass die ÖVP wissen wollte, ob die Menschen Sebastian Kurz eher als Eichhörnchen oder Delfin vergleichen würden?"

Der Präsident der Finanzprokuratur konnte bei seiner Befragung am 7. April 2022 nicht bejahen dass die Republik im Verfahren 17 St 5/19d einen Privatbeteiligtenanschluss beantragen wird - obwohl zu diesem Zeitpunkt klar war, dass die Hauptgeschädigten die Steuerzahler:innen sind. Über mediale Berichterstattung in der ZIB1 /https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-1/1203/ZIB-1/14170129) und im Kurier (https://kurier.at/politik/inland/oevp-ermittlungen-neues-match-um-mails-aus-kurz-buero/402350664) wurde nun berichtet, dass die Finanzprokuratur sich vermehrt dazu berufen sieht, Beweismittelerhebungen durch die Justiz anzuzweifeln bzw. zu kritisieren sowie eigene Beurteilungen des strafrechtlichen Tatsachensubstrats vorzunehmen. Es wurde bekannt, dass sich die Finanzprokuratur am 7.12.2022 weigerte, dem Rechtsvertreter der Agentur ICG, die nach dem umfassenden Geständnis von Thomas Schmid gegenüber der Republik zur Beitragstäterschaft an der Untreue geständig ist und aufgrund einer angestrebten Diversion eine Wiedergutmachung des Schadens leisten wollte, die Kontodaten zu übermitteln. Dies hätte auch nach Beurteilung der WKStA zu erfolgen gehabt - wurde aber dennoch wiederholt verweigert.  

Es besteht daher Interesse, der Frage nachzugehen, inwiefern und wann vonseiten der Finanzprokuratur mit Verve und objektiv im Interesse des Staates im Sinne der Steuerzahler:innen gehandelt wird. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 wird bei den Fragen 1 bis 6 um eine detaillierte Aufstellung ersucht: In wie vielen Fällen wurden Rechtsträger des Bundes durch rechtswidrige und schuldhafte Handlungen bzw. Unterlassungen ihrer Organe im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung mittelbar (Haftungsfälle gegenüber Dritten) oder unmittelbar geschädigt
    1. Welche Rechtsträger waren davon jeweils und in wie vielen Fällen betroffen? Um Aufgliederung nach Bundesministerien sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung wird ersucht.

                                          i.    Wie viele Fälle bezogen sich auf vorsätzliche Handlungen?  Um Aufgliederung nach Bundesministerien, Bundesländern sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung sowie Angabe der Gesamtsumme wird ersucht.

                                        ii.    Wie viele Fälle bezogen sich auf grob fahrlässige Handlungen? Um Aufgliederung nach Bundesministerien, Bundesländern sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung sowie um Angabe der Gesamtsumme wird ersucht.

                                       iii.    Wie viele Fälle bezogen sich auf leicht fahrlässige Handlungen? Um Aufgliederung nach Bundesministerien, Bundesländern sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung sowie um Angabe der Gesamtsumme wird ersucht.

    1. In wie vielen Fällen und mit welcher Schadenssumme wurden Rechtsträger des Bundes durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten ihrer Organe unmittelbar im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung geschädigt? Um Aufgliederung nach Bundesministerien sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung wird ersucht.
    2. In wie vielen Fällen und mit welcher Schadenssumme wurden Rechtsträger des Bundes durch rechtswidrige und schuldhafte Handlungen bzw. Unterlassungen ihrer Organe im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung durch Schädigung Dritter haftbar gemacht? Um Aufgliederung nach Bundesministerien sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung wird ersucht.
  1. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden Rückersatzansprüche gegen Organe geltend gemacht?
    1. In welcher Höhe und in wie vielen Fällen haben welche Organe freiwillig Rückersatz geleistet?
    2. In welcher Höhe und in wie vielen Fällen wurden welche Organe zum Rückersatz verurteilt?
  1. In welcher Höhe und in wie vielen Fällen bezogen sich die geltend gemachten Ersatzansprüche von welchen Dritten auf Handlungen von welchen Mitgliedern oder ehemaligen Mitgliedern der Bundesregierung?
  2. In welcher Höhe und in wie vielen Fällen bezogen sich die geltend gemachten Ersatzansprüche von welchen Dritten auf Handlungen von Bundesbediensteten?
  3. In welcher Höhe und in wie vielen Fällen bezogen sich die geltend gemachten Ersatzansprüche von welchen Rechtsträgern des Bundes auf Handlungen von welchen Mitgliedern oder ehemaligen Mitgliedern der Bundesregierung?
  4. In welcher Höhe und in wie vielen Fällen bezogen sich die geltend gemachten Ersatzansprüche von welchen Rechtsträgern des Bundes auf Handlungen von Bundesbediensteten?
  5. Für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 wird bei den Fragen 7 bis 12 um eine weitere detaillierte Aufstellung ersucht: In wie vielen Fällen wurden Rechtsträger des Bundes durch rechtswidrige und schuldhafte Handlungen bzw. Unterlassungen von Organen unmittelbar iSd des OrgHG geschädigt (inklusive der mittelbaren Bundesverwaltung durch die Länder)?
    1. Welche Rechtsträger waren davon jeweils und in wie vielen Fällen betroffen? Um Aufgliederung nach Bundesministerien sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung wird ersucht.

                                          i.    Wie viele Fällen bezogen sich auf vorsätzliches Organverhalten? Um Aufgliederung nach Bundesministerien, Bundesländern sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung sowie um Angabe der Gesamtsumme wird ersucht.

                                        ii.    Wie viele Fällen bezogen sich auf grob fahrlässiges Organverhalten? Um Aufgliederung nach Bundesministerien, Bundesländern sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung sowie um Angabe der Gesamtsumme wird ersucht.

                                       iii.    Wie vielen Fällen bezogen sich auf leicht fahrlässiges Organverhalten? Um Aufgliederung nach Bundesministerien, Bundesländern sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung sowie um Angabe der Gesamtsumme wird ersucht.

    1. In welcher Höhe (Schadenssumme) wurden welche Rechtsträger des Bundes durch rechtswidrige und schuldhafte Handlungen bzw. Unterlassungen von welchen Organen unmittelbar iSd des OrgHG geschädigt (inklusive der mittelbaren Bundesverwaltung durch die Länder)? Um Aufgliederung nach Bundesministerien sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung wird ersucht.
  1. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe insgesamt wurden von welchen Rechtsträgern jeweils Ersatzansprüche gegenüber ihren Organen iSd OrgHG geltend gemacht? Um Aufgliederung nach Bundesministerien sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Trägern der Sozialversicherung wird ersucht.
    1. In welcher Höhe und in wie vielen Fällen haben welche Organe freiwillig Rückersatz geleistet?
    2. In welcher Höhe und in wie vielen Fällen wurden welche Organe zum Rückersatz verurteilt?
  1. In welcher Höhe und in wie vielen Fällen bezogen sich die geltend gemachten Ersatzansprüche auf Handlungen von welchen Mitgliedern oder ehemaligen Mitgliedern der Bundesregierung?
  2. In welcher Höhe und in wie vielen Fällen bezogen sich die geltend gemachten Ersatzansprüche auf Handlungen von welchen Mitgliedern oder ehemaligen Mitgliedern von Landesregierungen in der mittelbaren Bundesverwaltung?
  3. In welcher Höhe und in wie vielen Fällen bezogen sich die geltend gemachten Ersatzansprüche auf Handlungen von Bundesbediensteten?
  4. In welcher Höhe und wie vielen Fällen bezogen sich die geltend gemachten Ersatzansprüche von welchen Rechtsträgern auf Handlungen von welchen Organen in der mittelbaren Bundesverwaltung?
  5. Da Ihr Vorgänger Hartwig Löger in der 2643/AB 22.3.2019 ausführte dass "seitens des Bundesministeriums für Finanzen die Finanzprokuratur im Jahr 2017 mit zwei Fällen beauftragt wurde, in welchen die Republik Österreich durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten eines Organes unmittelbar im Sinne des OrgHG geschädigt wurde" (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVI/AB/2643/imfname_741941.pdf): Um welche Fälle handelte es sich und welchen weiteren Verlauf nahmen diese mit welchem wann vorliegenden finalen Ergebnis? 
  6. In der Anfragebeantwortung zu der Anfrage "Wissen zu und Reaktionen auf Beinschab-Studien" vom 21.2.2022 (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/J/9819/fnameorig_1422713.html) vom 21.4.2022 (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/9632/imfname_1438560.pdf) wird ausgeführt: "Mit der Beauftragung der Untersuchungen durch die Interne Revision wurde durch den damaligen Herrn Bundesminister Mag. Gernot Blümel die Absicht verfolgt, die in der Anordnung der Sicherstellung ausgeführten Verdachtsmomente im eigenen Bereich zu prüfen, um die allenfalls erforderlichen personal-und dienstrechtlichen Konsequenzen ziehen zu können, zivil- und strafrechtliche Ansprüche festzustellen und deren Geltendmachung einzuleiten sowie die Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen". Inwiefern wurden
    1. wann durch wen gegenüber wem 

                                          i.    welche personalrechtlichen Konsequenzen gezogen

                                        ii.    welche dienstrechtlichen Konsequenzen gezogen

                                       iii.    welche zivilrechtlichen Ansprüche festgestellt

                                       iv.    welche strafrechtlichen Ansprüche festgestellt

                                        v.    die Geltendmachung welcher zivilrechtlichen Ansprüche eingeleitet

                                       vi.    die Geltendmachung welcher strafrechtlichen Ansprüche eingeleitet

    1. wann durch wen die Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Tätigkeit unterstützt
    2. wann durch die Finanzprokuratur die Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Tätigkeit unterstützt? 
  1. Auf die Frage "Gegen welche natürlichen oder juristischen Personen werden aktuell Schadenersatz- bzw. Bereicherungsansprüche von der Finanzprokuratur geprüft?" wurde in der genannten Anfragebeantwortung Folgendes geantwortet: "Die Finanzprokuratur wurde nach Zustellung der Anordnung der Sicherstellung der WKStA vom 4. Oktober 2021 beauftragt und ersucht, das Bundesministerium für Finanzen bei der Umsetzung der strafbehördlichen Maßnahmen und der Prüfung der daraus ableitbaren Vorwürfe rechtlich zu beraten. Zur Unterstützung der Strafbehörde und zur Evaluierung der vom Bundesministerium für Finanzen zu setzenden dienstrechtlichen Ansprüche sowie der der Republik Österreich allenfalls zustehenden zivilrechtlichen Ansprüche wurde die Interne Revision mit der Aufarbeitung und Untersuchung der aktenmäßigen Vorgänge zu den in Rede stehenden Studien und Inseratenschaltungen betraut. Auf Grundlage des Endberichtes der Internen Revision und der Ergebnisse aus dem noch laufenden Ermittlungsverfahren wird die Finanzprokuratur alle denkmöglichen Ansprüche gegen alle als Anspruchsgegner in Frage kommenden natürlichen und juristischen Personen prüfen. Da für die erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung die Ergebnisse der strafbehördlichen Ermittlungen von wesentlicher Bedeutung sein werden, sind diese abzuwarten." Daher sei hier die Frage wiederholt: Gegen welche natürlichen oder juristischen Personen werden aktuell Schadenersatz- bzw. Bereicherungsanprüche von der Finanzprokuratur geprüft?
    1. Werden, insbesondere dort wo ein offenkundiges Interesse der ÖVP als wahlwerbender Partei ("Themen für Wahlkampf") besteht, Ansprüche gegen die ÖVP gestellt?

                                          i.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Werden Ansprüche gegen aktive oder ehemalige Beamt:innen des BMF geprüft?

                                          i.    Wenn ja, gegen welche Personen konkret?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Werden Ansprüche gegen aktive oder ehemalige Mitarbeiter:innen eines Kabinetts geprüft?

                                          i.    Wenn ja, gegen welche Personen konkret?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Werden Ansprüche gegen Sabine Beinschab, Research Affairs oder andere, dieser zuzurechnenden Firmen geprüft?

                                          i.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Werden Ansprüche gegen andere Personen geprüft?

                                          i.    Wenn ja, gegen welche Personen konkret?

    1. Um welche konkreten Gutachten/Studien geht es bei der aktuellen Anspruchsprüfung der Finanzprokuratur?

                                          i.    Gibt es Studien von Sabine Beinschab bzw. Research Affairs, die nicht Gegenstand der aktuellen Schadenersatzprüfung sind?

1.    Wenn ja, warum nicht?

  1. Auf die Fragen "Gegen welche Personen (aktive oder ehemalige Beamt:innen oder Vertragsbedienstete) bzw. Personen in welcher Funktion wurden wann disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet?" und "Mit welchem Ergebnis wann bzgl. welcher Person?" antworteten Sie in der genannten Anfragebeantwortung: "Die Erhebungen der Internen Revision brachten eine aktenmäßige Befassung von insgesamt 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung GS/KO zutage. Bis auf eine Person sind alle Bediensteten Vertragsbedienstete und unterliegen daher keinem Disziplinarrecht wie Beamte. Das Dienstverhältnis des Leiters der Abteilung GS/KO wurde nach dem Vorliegen des Untersuchungsberichtes der Internen Revision und der Würdigung der darin beschriebenen Vorgänge durch den Dienstgeber gekündigt. Der Beitrag der anderen Bediensteten zu den aktenmäßigen Vorgängen erfolgte aufgrund ihrer unterschiedlichen dienstrechtlichen Stellung innerhalb der Abteilung GS/KO in verschiedener Intensität und reicht von der schlichten Schreibarbeit bis zur Zahlungsfreigabe in den dafür vorgesehenen IT-Systemen. Die Personalabteilung prüft derzeit diese unterschiedlichen Beiträge auf eine allfällige Verletzung von Dienstpflichten der einzelnen Bediensteten und wird in Abhängigkeit der Ergebnisse die erforderlichen Maßnahmen setzen." Daher seien die Fragen zwecks Aktualisierung der Fakten wiederholt: Gegen welche Personen (aktive oder ehemalige Beamt:innen oder Vertragsbedienstete) bzw. Personen in welcher Funktion wurden wann disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet?
  2. Mit welchem Ergebnis wann bzgl. welcher Person?
  3. Zu welchem Ergebnis kam wer in Ihrem Ressort, in welcher Höhe der Republik durch welches im Verfahren 17 St 5/19d von wem gesetztes Verhalten ein Schaden erwachsen ist? Bitte um Aufschlüsselung nach Verhalten, die/der dieser verdächtige Person/Rechtsträger, Zeitpunkt, Höhe des angenommenen Schadens. 
  4. Haben Sie der Finanzprokuratur den Auftrag erteilt, dass sie sich als Vertretung der Republik Österreich dem Verfahren 17 St 5/19d als Privatbeteiligte anschließt?
  5.  
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, warum (erst) zu diesem Zeitpunkt? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 
    4. Wenn nein, für welchen Zeitpunkt ist dies geplant? 
    5. Wenn nein, von welchen Kriterien wird dies abhängig gemacht? 

                                          i.    Wer hat diese Kriterien aufgestellt? 

  1. Hat sich die Finanzprokuratur von sich aus als Vertretung der Republik Österreich dem Verfahren 17 St 5/19d als Privatbeteiligte angeschlossen?
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn nein, warum nicht? 
    3. Wenn nein, nach welchen Kriterien ist dies für wann geplant? 
  1. Haben Sie der Finanzprokuratur den Auftrag erteilt, dem Rechtsvertreter der Agentur ICG die Kontodaten nicht bekannt zu geben? 
    1. Wenn ja, warum? 
    2. Wenn ja, seit wann erteilen Sie den Auftrag, dass die Finanzprokuratur bei geständigen Tätern dieselbe Prüfobliegenheit hat wie die Staatsanwaltschaft? 
    3. Wenn nein, warum unternahm dann die Finanzprokurator diese Schritte? 
  1. Haben Sie der Finanzprokuratur den Auftrag erteilt, auch der WKStA nicht die Kontodaten für die ICG-Zahlung bekanntzugeben? 
    1. Wenn ja, warum? 
    2. Wenn nein, warum unternahm dann die Finanzprokurator diese Schritte? 
  1. Haben Sie der Finanzprokuratur den Auftrag erteilt, dem Rechtsvertreter der Agentur ICG die Zahlung zurückzuüberweisen? 
    1. Wenn ja, warum? 
    2. Wenn ja, seit wann erteilen Sie den Auftrag, dass die Finanzprokuratur bei geständigen Täter:innen dieselbe Prüfobliegenheit hat wie die Staatsanwaltschaft? 
    3. Wenn nein, warum unternahm dann die Finanzprokurator diese Schritte? 
  1. Aus Sicht der Finanzprokuratur war der Tatausgleich im Rahmen einer Diversion kein ausreichender Grund, um Geld von Beschuldigten anzunehmen. Gab es solche Fälle zuvor, in denen bei einem derartigen Verfahrensstand die Geldannahme verweigert wurde? 
    1. Wenn ja, wann genau?
    2. Wenn ja, in welcher Causa? 
  1. In welchen wann stattfindenden Gesprächen unter Einbindung welcher Expert:innen wurde letztlich wann durch wen entschieden, dass das Finanzministerium die Position vertritt, dass eine Schadensgutmachung mit der Republik Österreich nicht möglich sei? 
  2.  Wie oft gab es eine Schadensgutmachung bisher?
    1. Wann genau?
    2. In welchen Causen? 
  1. Haben Sie der Finanzprokuratur den Auftrag erteilt, Maßnahmen zu setzen, um in der Eurofighter-Causa einen etwaigen Schaden für die Republik Österreich zu minimieren?
    1. Wenn ja, durch welche Maßnahmen?
    2. Wenn ja, wurden zivilrechtliche Klagen oder dergleichen erhoben?

                                          i.    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?  

  1. Wann erfolgte in dieser Causa der Privatbeteiligtenanschluss?
    1. In Folge eines wann durch welchen Finanzminister ergangenen Auftrages oder wann aus Eigenem?
  1. Welche Maßnahmen wurden von Seiten der Finanzprokuratur gesetzt, um in der Eurofighter-Causa einen etwaigen Schaden für die Republik Österreich zu minimieren?
    1. Wurden zivilrechtliche Klagen oder dergleichen erhoben?

                                          i.    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?  

  1. Haben Sie der Finanzprokuratur den Auftrag erteilt, Einspruch wegen Rechtsverletzung zu Ermittlungsschritten im Verfahren 17 St 5/19d zu erheben? 
    1. Wenn ja, wann gegen welche Sicherstellungsanordung, welches Amtshilfeersuchen oder sonstigen intendierten Ermittlungsschritt?
    2. Wenn ja, jeweils warum? 
    3. Wenn nein, wann haben Sie von diesem Schritt der Finanzprokuratur erfahren? 
    4. Welche Maßnahmen setzten Sie in der Folge wann? 
    5. Welche personellen und finanziellen Ressourcen wurden durch diese Maßnahme jeweils gebunden?
  1. Wann haben Sie vom Einspruch der Finanzprokuratur wegen Rechtsverletzung gegen die Sicherstellungsanordnung zu ausschließlich dienstlichen Emails der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit des Bundeskanzleramtes erfahren? 
    1. Welche Maßnahmen setzten Sie in der Folge wann? 
    2. Welche personellen und finanziellen Ressourcen wurden durch diese Maßnahme gebunden?
  1. Haben Sie der Finanzprokuratur den Auftrag erteilt, gegen die gerichtliche Entscheidung, die dem Einspruch Finanzprokuratur wegen Rechtsverletzung gegen die Sicherstellungsanordnung zu ausschließlich dienstlichen Emails der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit des Bundeskanzleramtes eine sehr deutliche Absage erteilt hatte, Beschwerde einzulegen? 
    1. Wenn ja, warum? 
    2. Wenn nein, wann haben Sie von diesem Schritt der Finanzprokuratur erfahren? 
    3. Welche Maßnahmen setzten Sie in der Folge wann? 
    4. Welche personellen und finanziellen Ressourcen wurden durch diese Maßnahme gebunden?
  1. Haben Sie der Finanzprokuratur den Auftrag erteilt, Einspruch in eigener Sache zu einem Aktenvermerk wegen eines vermeintlich "verkürzten", jedenfalls rechtlich völlig unerheblichen Zitats des Präsidenten zu erheben? 
    1. Wenn ja, warum? 
    2. Wenn nein, wann haben Sie von diesem Schritt der Finanzprokuratur erfahren? 
    3. Welche Maßnahmen setzten Sie in der Folge wann? 
    4. Welche personellen und finanziellen Ressourcen wurden durch diese Maßnahme gebunden?
  1. Haben Sie der Finanzprokuratur den Auftrag erteilt, gegen die gerichtliche Entscheidung, die auch diesem Einspruch wiederum eine sehr deutliche Absage erteilt hatte, Beschwerde einzulegen? 
    1. Wenn ja, warum? 
    2. Wenn nein, wann haben Sie von diesem Schritt der Finanzprokuratur erfahren? 
    3. Welche Maßnahmen setzten Sie in der Folge wann? 
    4. Welche personellen und finanziellen Ressourcen wurden durch diese Maßnahme gebunden?
  1. Die Finanzprokuratur unterstellte in ihrer Beschwerde an das LGS Wien der WKStA Leaks. Wer entschied, dass der Vorwurf in die Beschwerde aufgenommen wird, der mit dem Beschwerdegegenstand absolut nichts zu tun hat? 
  2. Für ihre Unterstellung von Leaks verweist die Finanzprokuratur als Beweis auf ein E-Mail vom 6.12.2022, das nicht existiert. Wie kam es zu diesen, wie die Finanzprokuratur dann selbst auf Nachfrage der WKStA einräumen musste, Falschbehauptungen vonseiten der Finanzprokuratur gegenüber einer Justizbehörde? 
  3. Haben Sie sich mit diesem Fall im Rahmen Ihrer Dienst- und Fachaufsicht befasst?
    1. Wenn ja, wann inwiefern und mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
    2. Wenn nein, warum nicht? 
    3. Wenn nein, für wann haben Sie dies geplant?  
  1. Welche Konsequenzen hatte es, dass so sensible Behauptungen ohne Vorlage der Emails aufgestellt wurden?
  2. Haben Sie sich mit einem anderen Fall im Rahmen Ihrer Dienst- und Fachaufsicht gegenüber der Finanzprokuratur befasst?
    1. Wenn ja, wann inwiefern in welchem Fall und mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
  1. Welche Konsequenzen hatte es wann, dass einer Justizbehörde das Leaken von einer für die Finanzprokuratur unangenehmen Gerichtsentscheidung, die deren Einspruch abgewiesen hatte, unterstellt wurde (die diese Behörde zum Zeitpunkt der medialen Veröffentlichung nicht besaß)?
  2. Wurde eruiert, wem das Leaken möglich war - abseits des Richters und der Finanzprokuratur?
    1. Wenn ja, durch wenn mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
    2. Wenn ja, mit welchen Konsequenzen?
  1. Welche weiteren Aufträge erteilten Sie der Finanzprokuratur bezüglich des Verfahrens 17 St 5/19d wann genau?
  2. Aus welchem Grund bzw. Anlass jeweils?
  3. Welche Maßnahmen setzte die Finanzprokuratur bezüglich des Verfahrens 17 St 5/19d ohne Ihren Auftrag?
    1. Welche personellen und finanziellen Ressourcen wurden durch diese Maßnahmen gebunden?