14593/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.03.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Vergewaltigungsvorwurf gegen Afghanen nach Hartberger Oktoberfest
Am 17. September 2022 soll ein 15-jähriges Mädchen nach dem Besuch des Hartberger Oktoberfestes vergewaltigt worden sein. Laut Berichten habe sie sich gegen 3 Uhr ein Taxi organisiert. Ein 31-jähriger Afghane soll dieses Taxi mit ihr gemeinsam nutzen haben wollen, um ebenfalls in die Stadt zu kommen. Als die 15-jährige zuhause ausstieg, soll ihr der 31-Jährige gefolgt sein, woraufhin es zu der Vergewaltigung gekommen sein soll. Das Mädchen erstattete umgehend Anzeige. Wenige Tage später wurde der tatverdächtige Afghane ausgeforscht und festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Graz bestätigte, dass der Mann in der Justizanstalt Graz-Jakomini in Untersuchungshaft sei. Der Afghane habe die Tat bestritten.[1]
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Befindet sich der Tatverdächtige noch in Untersuchungshaft?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, ist Ihnen bekannt, ob der Mann sich noch in Österreich aufhält?
2. Wurde gegen den Tatverdächtigen bereits Anklage erhoben?
a. Wenn ja, wann kommt es voraussichtlich zur Verhandlung?
b. Wenn nein, warum nicht?
3. Wurden die Ermittlungen eingestellt?
a. Wenn ja, aus welchem Grund?
b. Wenn nein, wie ist der Stand der Ermittlungen?
4. Ist der Tatverdächtige zuvor bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten?
a. Wenn ja, aufgrund welcher Straftaten?
5. Welchen Aufenthaltsstatus hat der Tatverdächtige in Österreich?
6. Sofern er einen aufrechten Asylstatus hat, ist Ihnen bekannt, ob ein Asylaberkennungsverfahren eingeleitet wurde?