14597/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.03.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien

betreffend Sektenbericht 2021 – Verfolgung dissidenter Elternteile

 

 

Der Sektenbericht 2021 richtet sich großteils gegen regimekritische Österreicher und fokussiert sich auf jene, die die Corona-Maßnahmen hinterfragten oder verweigerten. Der Sektenbericht 2021 thematisiert zu 4 % religiöse Bekenntnisgemeinschaften, bzw. gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften. Die restlichen 96 % der im Sektenbericht thematisierten Gemeinschaften und Bereiche sind weltanschaulicher Natur.[1] Im Bericht wird vorgegeben, den Kinderschutz voranzustellen. Die nähere Lektüre ergibt jedoch ein Bild der Verfolgung von Bürgern für dissidente Meinungen zur Regierung und zu den Corona-Maßnahmen.

 

Die Vermeidung von Masken- und Testmaßnahmen bei Kindern durch ihre Eltern während der Coronavirus-Pandemie nimmt einen Großteil des Sektenberichts ein:

 

Die Auswirkungen religiöser, weltanschaulicher oder ideologischer Vorstellungen von Eltern wurden beispielsweise in Bezug auf die Coronavirus-Pandemie deutlich, wenn sie zu Verweigerungen von Hygiene- und Schutzmaßnahmen (z.B. Maskenpflicht) oder Corona-Testungen von Kindern und Jugendlichen etwa an Schulen führten[2].

 

Nachdem sich Anhängerinnen und Anhänger von Verschwörungstheorien zunächst mit der „Herkunft“ und vermuteten „Absicht“ der Pandemie beschäftigt oder sie ganz in Abrede gestellt hatten und das Tragen von Masken, Testen und generell alle Vorsichtsmaßnahmen abgelehnt hatten, stand gegen Ende des Jahres die Impfung im Mittelpunkt der Fehlinformationen[3].

 

Es werden auch Fallbeispiele genannt:


Der Gatte von Frau X war überzeugt, dass die COVID-19-Pandemie eigentlich nicht gefährlicher wäre als eine „einfache“ Grippewelle und weigerte sich, die vorgeschriebenen Schutz- maßnahmen einzuhalten. Er wollte auch nicht, dass die achtjährige Tochter und der elfjährige Sohn Masken tragen. In der Schule der Tochter gab es eine Konfrontation mit der Direktorin und der Klassenlehrerin, da er ebenfalls nicht wollte, dass die Tochter in der Schule auf das Coronavirus getestet wird. Den Kindern war das Verhalten des Vaters sehr unangenehm, sie wurden von Gleichaltrigen verspottet und gemieden. Der Sohn verteidigte zunehmend die Haltung des Vaters und verschickte nun ebenso verschwörungstheoretische Inhalte an seine Freundinnen und Freunde. Das isolierte ihn zusätzlich von den Gleichaltrigen.
(Fallbeispiel 1)

 

Wie Kollege Mag. Gerald Hauser und Universitätsdozent Dr. Hannes Strasser in „Und die Schwurbler hatten doch recht… Der Corona-Faktencheck“ anhand einer Vielzahl wissenschaftlicher Studien[4] und WHO-Leitlinien[5] darlegen, ist evident, dass Masken keinen adäquaten Schutz vor dem Coronavirus bieten, zu giftigen Mikroplastikrückständen in der menschlichen Lunge führen[6] und zur Keim-, Pilz- und Bakterienzucht neigen[7].

 

Weiters wurden Giftstoffe in den in Österreichs Schulen zur Anwendung gekommenen Corona-Tests ermittelt[8]. Bei den ermittelten Giftstoffen handelt es sich um Triton X-100, Natrium-Azid und Ethylenoxid. Die COVID-19-Tests wurden vor der Anwendung von den österreichischen Behörden nicht überprüft.

 

Die Vermittlung weltanschaulicher Ansichten durch Eltern an ihre Kinder wird im Sektenbericht stigmatisiert, ebenso wie die Entscheidung zum Heimunterricht:

 

Wenn es wenig Kontakte außerhalb des sozialen Umfeldes der Eltern gibt und auch der Schulbesuch umgangen wird, können Kinder und Jugendliche in einer Art Parallelwelt aufwachsen, deren Werte und Regeln manchmal im Gegensatz zu einer liberalen modernen westlichen Gesellschaft stehen[9].

 

Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sieht die Freiheit der Meinungsäußerung sowie die Informationsfreiheit vor:

 

Art. 11

Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit

(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.

(2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.

 

Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sieht überdies die weltanschauliche sowie religiöse Freiheit für jedermann vor:

 

Artikel 9 (1)

„Jedermann hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit des einzelnen zum Wechsel der Religion oder der Weltanschauung sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, Andachten und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben.“

 

§ 11 Abs 2 des Schulpflichtgesetzes (SchPflG) gewährleistet die rechtliche Möglichkeit, Kinder alternativ zum Schulbesuch im häuslichen Unterricht zu bilden.

Die Entscheidung von Eltern, ihre Kinder aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen vor den Corona-Maßnahmen behüten, wird im Sektenschutzbericht stigmatisiert. Dabei sei eine Vernachlässigung der Kinder in der Regel nicht sichtbar, die Kinder, um deren vorgeblichen Schutz sich der Sektenbericht annehmen würde, werden als angepasst und brav beschrieben.

 

In der Regel besteht keine sichtbare Vernachlässigung oder unmittelbare Gefährdung und der religiöse bzw. weltanschaulich überzeugte Elternteil ist häufig überaus engagiert und beredt in der Erklärung der eigenen Motive. Negative Auswirkungen vereinnahmender Religiosität, Weltanschauungen oder Ideologien sind in vielen Fällen erst langfristig sichtbar. Auf den ersten Blick wirken die betroffenen Kinder oft überaus angepasst und „brav“[10].

 

Fallbeispiel 5 schildert mitunter die Überforderung mit dem staatlich angeordneten Homeschooling sowie die in einer Familie vorherrschende Angst vor einem Blackout:

 

Der Enkelsohn war mit dem Homeschooling überfordert und erhielt auch wenig Unterstützung von den Eltern. Diese waren der Ansicht, dass eine Schulbildung überflüssig wäre, da sie in den nächsten Monaten den Zusammenbruch der Wirtschaft in Kombination mit einem Blackout erwarteten. Sie horteten Lebensmittel und bereiteten sich auf kriegsähnliche Zustände vor. Dem Kind machten diese Vorbereitungen große Angst, es war isoliert von Gleichaltrigen, wirkte depressiv und resigniert[11].

 

Mittlerweile wird von staatlicher Seite zur Vorbereitung auf ein Blackout geraten. Auf oesterreich.gv.at[12] wird den Bürgern dazu geraten, sich auf einen „vierzehntägigen Campingurlaub in den eigenen vier Wänden“ vorzubereiten, „Absprachen in der Familie“ zu treffen und diverse Vorräte anzulegen.

 

Die Meldungen bei der Sektenstelle würden abnehmen, ist im Bericht vermerkt:

 

Zudem kann beobachtet werden, dass im Internet kritische Kommentare und negative Erfahrungsberichte zu unterschiedlichen Gemeinschaften bzw. Angeboten zunehmend weniger werden bzw. verhindert oder unterdrückt werden[13].

 

Das Budget der Bundesstelle für Sektenfragen sei bereits um 20 Prozent gekürzt worden: 

 

Die Entwicklung der vergangenen Jahre im Personalbereich war geprägt von der finanziellen Kürzung des Gesamtbudgets der Bundesstelle für Sektenfragen um 20 Prozent und der damit verbundenen Notwendigkeit der personellen Einsparung. So wurden in den Jahren von 2014 bis 2016 mehrere vakant gewordene Dienstverhältnisse, die etwa einem knappen Drittel der gesamten Personalressourcen der Bundesstelle entsprachen, nach den Vorgaben des damaligen zuständigen Bundesministeriums für Familien und Jugend bzw. des Bundeskanzleramts nicht mehr nachbesetzt[14].

 

Ansonsten finden sich im Bericht mehrfach „Querdenker“, „Staatsverweigerer“, verschiedene Organisationen, die eigene Ordnungssysteme etablieren wollten, die nicht als NGOs anerkannt werden sollten und Kopien von Gerichtsdokumenten. Freie und von staatlicher Förderung unabhängige Medienberichterstattung wird als „Fake News“ diffamiert. Ausgewählte Berichte regierungsgeförderter Medien werden im Gegenzug ohne nähere Erläuterung listenartig angeführt und sollen wohl Grundlage für die Arbeit sein. Der Bericht enthält mehrfache Wiederholungen einzelner Sachverhalte, ohne in der Vervielfältigung einen Erkenntnisgewinn zu generieren.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wer ist für die wissenschaftliche Qualität des Sektenberichts 2021 verantwortlich?

2.    Welche formalen Kriterien wurden für die Erstellung des Sektenberichts 2021 herangezogen?

3.    Wie viele Personen waren an der Erstellung des Sektenberichts 2021 beteiligt?

a.    In welcher Funktion waren diese Personen an der Erstellung des Sektenberichts 2021 beteiligt?

b.    Über welche Qualifikation verfügen diese Personen?

4.    Wie hoch sind die Kosten für die Erstellung des Sektenberichts 2021?

5.    Warum werden im Sektenbericht zu 96 % weltanschauliche Gemeinschaften thematisiert?

6.    Auf welche Definition von „Sekte“ stützt sich die Entscheidung, weltanschauliche Gemeinschaften im Sektenschutzbericht zu verarbeiten?

7.    Inwieweit ist der Sektenbericht mit der Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit nach Art. 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar?

8.    Inwieweit ist der Sektenbericht mit der religiösen und weltanschaulichen Freiheit für jedermann entsprechend Artikel 9 der EMRK vereinbar?

9.    Entsprechend welcher Überlegungen erfolgt die Differenzierung zwischen Gemeinschaften, die im Sinne des Sektenschutzberichts als problematisch eingestuft werden, und Gemeinschaften, die von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit Gebrauch machen?

10. Welche Konsequenzen ergaben sich für Elternteile der im Sektenbericht 2021 angeführten Fallbeispiele (je nach Fallbeispiel)?

a.    In welchen Fällen wurde das Jugendamt involviert?

b.    In welchen Fällen wurde Anzeige erstattet?

c.    Welche Delikte werden den Eltern je nach Fallbeispiel angelastet?

d.    Wie viele Kindesabnahmen erfolgten im Auftrag bzw. auf Anregung der Bundesstelle für Sektenfragen 2021?

e.    Welche psychologische Betreuung erhalten Familien, die aufgrund der Tätigkeit durch die Bundesstelle für Sektenfragen getrennt werden?

f.     Wie viele Familien wurden aufgrund der Tätigkeit der Bundesstelle für Sektenfragen getrennt?

11. Welches Procedere erfolgt nach einer Meldung bei der Bundesstelle für Sektenfragen?

a.    Wie und wo erfolgen derartige Meldungen?

12. Wodurch wird die Verfolgung dissidenter Meinungen durch die Bundesstelle für Sektenfragen vermieden?

13. Anhand welcher Kriterien differenziert die Bundesstelle für Sektenfragen Meinungen, Ideologien, Religionen und Sekten?

14. Nach welcher Definition bewertet die Bundesstelle für Sektenfragen, ob es sich um Verschwörungstheorien oder Fakten handelt?

15. Was unterscheidet den Sektenschutzbericht in seiner Zielsetzung vom Verfassungsschutzbericht?

16. Wie viele Personen sind für die Bundesstelle für Sektenfragen tätig?

a.    Über welche Qualifikation verfügen diese Personen?

17. Nach welchen Kriterien erfolgt das Einstellungsverfahren für Bewerber bei der Bundesstelle für Sektenfragen?

18. Wie hoch sind die jährlichen Aufwendungen für die Bundesstelle für Sektenfragen?

19. Welche Organisationen stehen in Zusammenarbeit mit der Bundesstelle für Sektenfragen?

20. Welche dieser Organisationen werden mit Mitteln aus Ihrem Ressort gefördert? (Bitte um entsprechende Aufschlüsselung nach Förderhöhe in den Jahren 2018 bis laufend.)

21. Sind weitere Budget-Kürzungen für die Bundesstelle für Sektenfragen vorgesehen?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe?

b.    Wenn nein, warum nicht?

22. Wie bewertet die Bundesstelle für Sektenfragen die etwaige Schädlichkeit von Corona-Tests nach aktuellem Stand der Wissenschaft?

23. Wie bewertet die Bundesstelle für Sektenfragen die etwaige Schädlichkeit von Corona-Masken nach aktuellem Stand der Wissenschaft?

24. Wie bewertet die Bundesstelle für Sektenfragen die etwaige Schädlichkeit von Corona-Impfungen nach aktuellem Stand der Wissenschaft?

25. Welche wissenschaftlichen Quellen wurden zur Bewertung von Fehlinformationen zu Corona-Maßnahmen herangezogen?

26. Ist es aus Sicht der Bundesstelle für Sektenfragen problematisch, Kinder vor staatlichem Versagen in der Gesundheitspolitik zu behüten?

a.    Wenn ja, warum?

27. Wie bewertet die Bundesstelle für Sektenfragen die Blackout-Vorsorge in Familien nach aktuellem Stand der Wissenschaft?

28. Womit begründet die Bundesstelle für Sektenfragen die unterschiedliche Bewertung des regulären Schulbesuchs und des Heimunterrichts?



[1] S. 40 Sektenbericht 2021

[2] S. 48 Sektenbericht 2021

[3] S. 86 Sektenbericht 2021

[4] S. 199: „Und die Schwurbler hatten doch recht… Der Corona-Faktencheck“

[5] S. https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/337199/WHO-2019-nCov-IPC_Masks-2020.5-eng.pdf?sequence=1&isAllowed=y

[6] https://www.westernstandard.news/features/study-finds-plastics-found-in-masks-present-in-patients-lungs/article_056590f2-0615-5bc9-aab0-730e7704634e.html#:~:text=In%20einer%20kürzlich,Medien%20in%20Alberta

[7] https://www.nature.com/articles/s41598-022-15409-x

[8] S. 27 ff: „Und die Schwurbler hatten doch recht… Der Corona-Faktencheck“

[9] S. 76 Sektenbericht 2021

[10] S. 77 Sektenbericht 2021

[11] S. 76 Sektenbericht 2021

[12] https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesundheit_und_notfaelle/katastrophenfaelle/1/Seite.29500329.html

[13] S. 36 Sektenbericht 2021

[14] S. 19 Sektenbericht 2021