14614/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.03.2023
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Peter Schmiedlechner

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend EVN-Stellungnahme zur Kritik des VKI - Kein gesetzlicher Versorgungsauftrag?

 

 

Das NÖ. Energieversorgungsunternehmen EVN veröffentlichte am 11. März 2023 via APA-OTS folgende Stellungnahme zum Thema „gesetzlicher Versorgungsauftrag:[1]

 

Zur Kritik des VKI, die in zahlreichen Medien zur neuen Tarifstruktur der EVN für Optima-Klassik-Verträge geäußert wurde, nimmt die EVN Stellung:

 

„Einen vom VKI behaupteten gesetzlichen ´Versorgungsauftrag´ gibt es nicht und kann daher auch nicht für eine Beurteilung der Änderungskündigung ins Treffen geführt werden.“, so EVN Sprecher Stefan Zach. „Wir laden die E-Control und den VKI gerne zu einem Gespräch ein, um eine rechtlich und betriebswirtschaftlich solide Vorgangsweise festzulegen. Andernfalls kommt die EVN KG um den Weg der Änderungskündigung nicht herum."

 

Die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN KG), ein Unternehmen der Energie Allianz Austria, möchte vermeiden, dass mit 1. April 2023 einige Tarife aufgrund der in den Lieferbedingungen vorgesehenen Indexanpassung stark erhöht werden – für einen Durchschnittshaushalt sprechen wir beim Strom von rund 80% (Mehrkosten: ca. 80 Euro / Monat) und beim Gas von rund 60% (Mehrkosten: ca. 115 Euro / Monat).

 

Ein automatischer Tarifwechsel in bestehenden Verträgen wurde vom VKI in der Vergangenheit aus rechtlichen Gründen angegriffen, weshalb die Kund*innen die neuen Verträge abschließen müssen.

 

Das Unternehmen hat daher in intensiven Gesprächen mit Jurist*innen und Expert*innen ein Tarifmodell erarbeitet, das die Kosten für die Kund*innen weitgehend unverändert belässt, einen Fixpreis für 12 Monate garantiert und für beide Vertragspartner Rechtssicherheit schafft. Für das neue Angebot wurden entsprechende Energiemengen eingekauft und für diese Kund*innen zum aus heutiger Sicht bestmöglichen Preis gesichert. Damit werden für sie die Unsicherheiten auf den Energiemärkten für die nächsten 12 Monate ausgeschlossen und die Versorgungssicherheit gewährleistet.

 

„Wir sehen den neuen „Optima Garant Natur 12“-Tarif als die beste Lösung für unsere Kundinnen und Kunden. In den nächsten 8 Wochen werden wir in jede Gemeinde Niederösterreichs kommen und vor Ort persönlich beraten.“, sagt Herwig Hauenschild, Geschäftsführer der Energie Allianz Austria.

 

Der EVN Konzern steht seit über 100 Jahren für Versorgungssicherheit und erfüllt in diesem Zusammenhang alle rechtlichen Verpflichtungen. Das zeigt auch das vergangene Jahr – Tausende Kund*innen, die von ihrem bisherigen Lieferanten gekündigt worden waren, wechselten zur EVN KG.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die der Abgeordneten Peter Wurm und Peter Schmiedlechner an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie beurteilen Sie als zuständiger Konsumentenschutzminister die Äußerung der EVN: „Einen vom VKI behaupteten gesetzlichen ‚Versorgungsauftrag‘ gibt es nicht und kann daher auch nicht für eine Beurteilung der Änderungskündigung ins Treffen geführt werden“?

2.    Welche weiteren Schritte werden Sie als zuständiger Konsumentenschutzminister konsumentenschutzpolitisch und konsumentenschutzrechtlich setzen, um hier die Verbraucherschutzrechte gegen die EVN durchzusetzen?

3.    Welche Aufträge werden Sie als zuständiger Konsumentenschutzminister dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) erteilen, um gegenüber der EVN die Verbraucherschutzrechte durchzusetzen?

4.    Sind Ihnen weitere Energieversorgungsunternehmen bekannt, die einen gesetzlichen Versorgungsauftrag in Abrede stellen, und wenn ja, mit welcher Begründung tun sie das?

 



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230311_OTS0024/evn-stellungnahme-zur-kritik-des-vki