Eingelangt am 24.03.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr.
Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister
für Inneres
betreffend Schnelle und
beschleunigte Asylverfahren
§ 27a AsylG sieht die
Möglichkeit der beschleunigten Verfahren in den in § 18 Abs
1 BFA-VG genannten Fällen vor, insbesondere, wenn:
- der/die Asylwerber:in aus
einem sicheren Herkunftsstaat (gemäß § 19 BFA-VG)
stammt,
- schwerwiegende Gründe
die Annahme rechtfertigen, dass der/die Asylwerber:in eine Gefahr für
die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellt,
- der/die Asylwerber das
Bundesamt durch falsche Angaben oder Dokumente oder durch Verschweigen
wichtiger Informationen oder durch Zurückhalten von Dokumenten
über seine Identität oder seine Staatsangehörigkeit zu
täuschen versucht hat,
- der/die Asylwerber:in
Verfolgungsgründe nicht vorgebracht hat,
- das Vorbringen des/der
Asylwerber:in zu seiner Bedrohungssituation offensichtlich nicht den
Tatsachen entspricht,
- gegen den/die Asylwerber:in
vor Stellung des Antrags auf internationalen Schutz eine durchsetzbare
Rückkehrentscheidung, eine durchsetzbare Ausweisung oder ein
durchsetzbares Aufenthaltsverbot erlassen worden ist, oder
- der/die Asylwerber:in sich
weigert, trotz Verpflichtung seine Fingerabdrücke abnehmen zu lassen.
Die Möglichkeit des
beschleunigten Verfahrens wurde per Gesetzesnovelle 2015 eingeführt.
Beschleunigte Verfahren gemäß § 27a AsylG sollen idR maximal
fünf Monate dauern.
Medienberichten zufolge hat das
Innenministerium im Sommer 2020 eine Testphase zu neuen
"Asyl-Schnellverfahren" lanciert. Die Schnellverfahren wurden seit
Februar 2021 "in den Regelbetrieb implementiert", so das
Innenministerium.2 In der parlamentarischen Anfragebeantwortung
12601/AB wurde angeführt, dass von Jänner bis Oktober 2022 29.525
Asylverfahren als rasche Verfahren eingeleitet wurden. Gleichzeitig wird angeführt,
dass von Jänner bis September 14.606 Verfahren in einem raschen Verfahren
negativ entschieden wurden. Laut Eurostat wurden in Österreich von
Jänner bis Ende Oktober 2022 77.890 beschleunigte Verfahren eingeleitet,
bis Dezember 2022 waren es 100.380.3
- https://kurier.at/politik/inland/nehammer-neue-asyl-schnellverfahren-verlaufen-erfolgreich/401197781
- https://bmi.gv.at/news.aspx?id=39695A4431746E70522B303D
- https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/MIGR_ASYACCM__custom_4968773/default/table?lang=de
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Wie viele Asylverfahren
wurden im Jahr 2022 jeweils in welcher Verfahrensart bzw.
Verfahrenskategorie eingeleitet? Bitte um Aufschlüsselung nach
Monat und Staatsangehörigkeit.
- Wie viele davon als
Verfahren mit beschleunigter Verfahrensabwicklung?
- Wie viele davon als
"Fast-Track" Verfahren?
- Wie viele davon im
Rahmen welcher weiteren Verfahrenskategorie?
- Wie viele Asylverfahren
wurden im Jahr 2022 jeweils in welcher Verfahrensart bzw. Verfahrenskategorie durchgeführt?
Bitte um Aufschlüsselung nach Monat, Staatsangehörigkeit und Art
der Entscheidung.
- Wie viele davon wurden
2022 jeweils erstinstanzlich bzw. rechtskräftig abgeschlossen?
- In wie vielen
Fällen wurde 2022 jeweils eine Beschwerde eingebracht?
- Wie viele Asylverfahren
welcher Verfahrenskategorie waren zum Stichtag Zeitpunkt der Anfrage
anhängig? Bitte jeweils um Aufschlüsselung nach Rechtsgang und
Staatsangehörigkeit.
- Wie viele Verfahren
waren weniger als 6 Monate anhängig?
- Wie viele Verfahren
waren zwischen 6 und 12 Monate anhängig?
- Wie viele Verfahren
waren zwischen 12 und 24 Monate anhängig?
- Wie viele Verfahren
waren zwischen 24 und 36 Monate anhängig?
- Wie viele Verfahren
waren länger als 36 Monate anhängig?
- Welche Verfahrenskategorien
bzw. welche Daten des Innenministeriums werden in der Eurostat-Statistik
als "beschleunigte Verfahren" (https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/MIGR_ASYACCM__custom_4968773/default/table?lang=de) gemeldet?
- In wie vielen Schnell-
bzw. raschen Verfahren sind asylrelevante Gründe hervorgekommen
und wurden die Verfahren folglich als Normalverfahren
weitergeführt? Bitte um Aufschlüsselung nach Monat und
Staatsangehörigkeit.
- Was unterscheidet
beschleunigte Verfahren von Schnell- bzw. raschen Verfahren?
- Auf
welcher Rechtsgrundlage beruhen Schnell- bzw. rasche
Verfahren?
- Nach welchen Kriterien
entscheidet sich die Einleitung eines Schnell- bzw. raschen
Verfahrens?
- Fallen beschleunigte
Verfahren unter die Kategorie der "Fast-Track" Verfahren?
- Wenn nein, was
unterscheidet beschleunigte Verfahren von "Fast-Track"
Verfahren?
- Fallen Schnell- bzw.
rasche Verfahren unter die Kategorie der "Fast-Track" Verfahren?
- Wenn nein, was
unterscheidet Schnell- bzw. rasche Verfahren
von "Fast-Track" Verfahren?
- Welche Verfahren sind
von „raschen Verfahren“ iSd der parlamentarischen
Anfragebeantwortung 12601/AB umfasst? Bitte um Definition.
a. Sind davon Verfahren mit beschleunigter
Verfahrensabwicklung umfasst?
b. Sind davon "Fast-Track" Verfahren
umfasst?
10. Was unterscheidet ein Schnell- bzw. rasches Verfahren
von einem regulären Asylverfahren?
- Wie erklärt sich
die in der Begründung angeführten Diskrepanz zwischen
eingeleiteten Schnell- bzw. raschen Verfahren und beschleunigten
Verfahren?
- Wie ist der
Verfahrensablauf eines
- beschleunigten
Verfahrens?
i. Wie lang war 2022 die Durchschnittsdauer eines
beschleunigten Verfahrens?
- Schnell- bzw. raschen
Verfahrens?
i. Wie lang war 2022 die Durchschnittsdauer eines
Schnell- bzw. raschen Verfahrens?
- "Fast-Track"
Verfahrens?
i. Wie lang war 2022 die Durchschnittsdauer
eines "Fast-Track" Verfahrens?
- Wie viele case owner
waren im Jahr 2022 mit der Abwicklung von beschleunigten
Verfahren, Schnell- bzw. raschen Verfahren und "Fast-Track"
Verfahren betraut? Bitte um Aufschlüsselung nach Regionaldirektion
und Monat.
- Welche Staaten galten im
Jahr 2022 als "sichere Herkunftsstaaten"?
- Welche Staaten gelten
mit Stichtag Zeitpunkt der Anfrage als
"sichere Herkunftsstaaten"?