14633/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.03.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Rückführung von österreichischen Staatsbürger:innen aus Gefangenenlagern in Syrien

 

Obwohl die Niederlage des Islamischen Staates bereits mehrere Jahre zurückliegt und es von verschiedenen (auch europäischen) Ländern Initiativen gab, ihre Staatsbürger:innen aus Gefangenenlagern in Syrien zurückzuholen, ist Österreich in dieser Hinsicht immer noch säumig. Obwohl in den letzten Jahren vereinzelt Kinder aus Syrien nach Österreich zurückgeholt wurden, sitzen laut Ihrer Anfragebeantwortung 10555/AB mit 27. Juni 2022 "weniger als 10" österreichische Staatsbürger:innen in den Lagern fest. Dass die humanitäre Situation in diesen Lagern katastrophal ist, ist bekannt.

Als Grund, warum eine Rückholung der österreichischen Staatsbürger:innen bisher nicht stattgefunden hat, nannten Sie in ebendieser Anfragebeantwortung "die Abwägung zwischen der Schutzwürdigkeit der betroffenen Person einerseits, und andererseits einer möglichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Österreich durch die betroffene Person nach einer Rückholung". Diese Abwägung ist augenscheinlich bei den in Syrien verbleibenden Personen, darunter die Salzburgerin Maria Golser, zu deren Ungunsten ausgefallen. Bezüglich der Kinder von österreichischen Staatsbürgerinnen, wird immer wieder von den Behörden darauf hingewiesen, dass man diese Kinder nicht gegen den Willen ihrer Mütter von diesen trennen könne. Man nimmt dafür in Kauf, dass diese österreichischen Kinder in menschenunwürdigen und humanitär prekären Umständen aufwachsen und weder Zugang zu Schulbildung noch zu altersgerechten Beschäftigungsmöglichkeiten haben. Ihre Radikalisierung ist wahrscheinlich – was wiederum eine mögliches zukünftiges Sicherheitsrisiko für Österreich darstellt. Dazu kommt eine mögliches Risiko in der Zukunft im Falle einer unkontrollierten Rückkehr der Staatsbürger:innen nach Österreich. Als die Türkei Syrien im Oktober 2019 angegriffen hat, wurde ein Gefangenenlager befreit und die Insass:innen konnten unkontrolliert ausreisen. Ein solcher Angriff der Türkei auf die Region Nord- / Ostsyrien kann nicht ausgeschlossen werden und damit auch nicht die mögliche Befreiung der Lager.

Seit September 2022 liegt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) für einen Fall vor, der jenem der Familie Golser sehr ähnlich ist. Die französischen Beschwerdeführer:innen haben sich mehrmals an die französischen Behörden gewandt, um diese zur Rückholung ihrer Töchter und Enkelkinder zu bewegen. Trotz der in Frankreich gegen sie anhängigen Strafverfahren und der bestehenden Haftbefehle wollten die Frauen, die 2014 und 2015 nach Syrien gereist waren und deren Kinder in Syrien geboren wurden, zurückkehren. Das Ergebnis des Verfahrens: Laut dem Urteil H.F. and others v. France müssen nationale Regierungen eine individuelle Prüfung anhand der Umstände des Einzelfalls vornehmen. Diese Einzelfallentscheidungen müssen einer Überprüfung durch einen unabhängigen Spruchkörper zugänglich sein, was eine nachvollziehbare Begründung seitens der Behörde voraussetzt. In Österreich besteht in dieser Hinsicht Nachholbedarf. Da offenbar nach wie vor Österreicherinnen mit ihren Kindern in Syrien festgehalten werden, ist fraglich, wie das BMEIA mit diesen Fällen umgeht und ob die österreichische Vorgehensweise mit den im Urteil des EGMR dargelegten Kriterien kompatibel ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele österreichische Staatsbürger:innen halten sich derzeit noch in Lagern in Syrien auf? Bitte um genaue Angabe der Anzahl ohne weitere personenbezogene Daten.
    1. Wie viele von diesen Personen sind Kinder?
  1. Inwiefern hat sich wer in Ihrem Ressort wann durch welche Maßnahme bemüht, österreichische Staatsbürger:innen ausfindig zu machen?
  2. Sind Ihnen österreichische Waisenkinder bekannt, die sich noch in Syrien aufhalten?
    1. Wenn ja, wieviele?
  1. Wie viele der volljährigen Personen haben wann über welchen Weg einen Rückkehrwunsch nach Österreich welcher Behörde oder Institution gegenüber geäußert?
  2. Wie wurde in Ihrem Ressort wann jeweils mit diesen Ersuchen verfahren?
    1. Wie vielen Personen wurde wann die Rückkehr ermöglicht?
    2. Wie vielen Personen wurde wann die Rückkehr versagt?
    3. Wie vielen Personen wurde zum Zeitpunkt der Anfrage die Antwort noch vorenthalten?
  1. Welche Kriterien werden bei der Entscheidung herangezogen, ob Personen aus syrischen Gefangenenlagern nach Österreich zurückgeholt werden?
    1. Welche Rolle spielt bei diesen Entscheidungen insbesondere das Kindeswohl?
  1. Aus welchen Gründen hat eine Rückführung der Österreicher:innen, die einen Rückkehrwunsch geäußert haben, bisher nicht stattgefunden? Bitte um genaue Darlegung der Kriterien, die in diese Entscheidung eingeflossen sind.
  2. Aus welchen Gründen konnten Kinder in zwei Fällen von ihren Eltern getrennt und nach Österreich rückgeführt werden, während dies für andere Kinder nicht möglich ist?
  3. Oftmals wird als Grund für die nicht erfolgte Rückholung angegeben, dass von den österreichischen Staatsbürgerinnen ein zu hohes Sicherheitsrisiko für die Republik ausgehe. Die Kinder dieser Frauen könnten nicht alleine zurückgeholt werden, da die Mütter sich nicht von ihnen trennen wollen. Wie wurde das Sicherheitsrisiko, das von den Müttern ausgeht, eruiert?
  4. Weshalb wird das Sicherheitsrisiko der Mütter schwerer gewichtet als das Wohlergehen der Kinder?
    1. Wurde bei der Abwägung von den österreichischen Behörden das Risiko einer Radikalisierung der Kinder und das mögliche zukünftige Sicherheitsrisiko, das von ihnen ausgeht, berücksichtigt?

                                          i.    Wenn ja, inwiefern?

    1. Wurde bei der Abwägung von den österreichischen Behörden das Risiko einer unkontrollierten Rückkehr Staatsbürger:innen (z.B. im Falle eines türkischen Angriffs auf die Region Nord-/Ostsyrien) berücksichtigt?

                                          i.    Wenn ja, inwiefern?

  1. In anderen Ländern (wie Deutschland, Schweden, Finnland oder Frankreich) werden Frauen und Kinder in ihre Heimatländer zurückgeholt. Wer in Ihrem Ressort hat sich der Frage gewidmet, welche Unterschiede zu den Fällen von Österreicherinnen und deren Kindern bestehen, die eine Andersbehandlung rechtfertigen? 
    1. Mit welchem wann vorliegenden Ergebnis? 
    2. Hat das BMEIA sich mit Staaten, die ihre Staatsbürgerinnen und deren Kinder zurückgeholt haben, über deren Erfahrungen ausgetauscht?

                                          i.    Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht? 

    1. Ermittelt das BMeiA internationale best practices um sich an diesen zu orientieren?

                                          i.    Wenn ja, welche Resultate gab es in diesem Prozess, und wann wir er abgeschlossen sein?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Setzt die Republik Österreich den Urteilsspruch aus H.F. and others v. France um? 
    1. Wenn ja, seit wann inwiefern?
    2. Wenn nein, mit welcher rechtlichen Begründung nicht?