14634/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.03.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr, MA, MLS, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Was wurde aus dem Verbot von autonomen Waffensystemen ohne menschliche Kontrolle?

Am 24.2.2021 wurde der Antrag der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Gudrun Kugler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von autonomen Waffensystemen ohne menschliche Kontrolle ("Killer-Robotern") (136/E) einstimmig beschlossen.

In diesem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, ersucht, das multilaterale Engagement Österreichs im Bereich der Konfliktprävention, Friedenssicherung und Abrüstung weiter aktiv fortzuführen und sich im Rahmen der Vereinten Nationen, insbesondere im Ersten Ausschuss der VN-Generalversammlung und der Konvention für bestimmte konventionelle Waffen (CCW) für ein völkerrechtliches Verbot sogenannter autonomer Waffensysteme ohne umfassender menschlicher Kontrolle einzusetzen und einen entsprechenden, internationalen und inklusiven Prozess, unter umfassender Einbindung relevanter Akteure, konsequent voranzutreiben. Außerdem wurde im Antrag darum ersucht, das Bewusstsein auf europäischer Ebene für die Problematik zu stärken und sich dafür einzusetzen, dass weiterhin autonome Waffensysteme, die insbesondere Zielauswahl und Angriffe ohne menschliche Kontrolle durchführen könnten, im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds nicht förderfähig sind und sich auf europäischer und internationaler Ebene für die Stärkung von Initiativen einzusetzen, um wirksam Problemen zu entgegnen, die durch Künstliche Intelligenz für die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie entstehen, insbesondere im Bereich Friedenssicherung und Abrüstung.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Haben Sie oder Ihr Ressort das multilaterale Engagement Österreichs im Bereich der Konfliktprävention, Friedenssicherung und Abrüstung aktiv fortgeführt?

a) Wenn ja, mit welchen Maßnahmen zu welchen Anlässen und mit welchen Personen?

b) Wenn nein, warum nicht?

 

2.       Haben Sie sich im Rahmen der Vereinten Nationen, insbesondere im Ersten Ausschuss der VN-Generalversammlung und der Konvention für bestimmte konventionelle Waffen (CCW) für ein völkerrechtliches Verbot sogenannter autonomer Waffensysteme ohne umfassender menschlicher Kontrolle eingesetzt?

a)       Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um einen entsprechenden, internationalen und inklusiven Prozess, unter umfassender Einbindung relevanter Akteure, konsequent voranzutreiben?

b)      Wenn Sie keine Maßnahmen gesetzt haben, warum nicht?

 

3.       Inwiefern haben Sie sich dafür eingesetzt, das Bewusstsein auf europäischer Ebene für die Problematik zu stärken?

a)       Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um dafür zu sorgen, dass weiterhin autonome Waffensysteme, die insbesondere Zielauswahl und Angriffe ohne menschliche Kontrolle durchführen könnten, im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds nicht förderfähig sind?

b)      Mit welchem Erfolg?

c)       Wenn Sie keine Maßnahmen ergriffen haben, warum nicht?

 

4.       Inwiefern haben Sie sich auf europäischer und internationaler Ebene für die Stärkung von Initiativen eingesetzt, die daran arbeiten, wirksam den Problemen entgegenzutreten, die durch Künstliche Intelligenz für die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie entstehen, insbesondere im Bereich Friedenssicherung und Abrüstung?

a)       Wenn Sie sich nicht für die Stärkung dieser Initiativen eingesetzt haben, warum nicht?

b)      Wenn Sie sich eingesetzt haben, mit welchem Erfolg?