14641/J XXVII. GP
Eingelangt am 29.03.2023
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Anfrage
des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Impfung nur noch für bestimmte Personen mit Risikofaktoren empfohlen
Am 9.3.2023 hat das Schweizerische Bundesamt für Gesundheit folgende Medienmitteilung veröffentlicht:[1]
Covid-19: Impfung nur noch für bestimmte Personen mit Risikofaktoren empfohlen
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben die Impfempfehlungen für Frühling und Sommer 2023 formuliert. Aufgrund der Erfahrungen in den letzten drei Jahren und aufgrund der Epidemiologie anderer respiratorischer Viren gehen BAG und EKIF davon aus, dass das Coronavirus saisonal bedingt weniger zirkulieren wird. Ab Anfang April 2023 wird eine Covid-19-Impfung lediglich bestimmten Personen mit Risikofaktoren empfohlen.
Sowohl das individuelle Infektionsrisiko als auch die Belastung des Gesundheitssystems werden im Frühling und Sommer 2023 als gering eingeschätzt. Die derzeit zirkulierenden Omikron-Subvarianten lösen im Vergleich zu früheren Virusvarianten eher milde Infektionen aus. Für Personen ohne Risikofaktoren besteht kaum noch ein Risiko, schwer zu erkranken. BAG und EKIF sprechen deshalb für diese Personen im Frühling und Sommer 2023 keine Impfempfehlung aus.
Für besonders gefährdete Personen ist eine Covid-19-Impfung lediglich dann empfohlen, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt diese im Individualfall als medizinisch notwendig erachten und wenn dadurch ein vorübergehend erhöhter Schutz vor schwerer Erkrankung zu erwarten ist. Die letzte Impfung oder die letzte bekannte Infektion müssen mindestens sechs Monate zurückliegen.
Weiterhin empfohlen bleibt die Covid-19-Impfung für schwer immundefiziente Personen.
Die Wirkung der Impfung auf die Übertragung der derzeit zirkulierenden Viren wird als minimal eingeschätzt. Die Impfstrategie des BAG und der EKIF hat weiterhin zum Ziel, schwere Erkrankungen zu vermindern und die Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Sollte es wider Erwarten zu einer Ausbruchswelle kommen, würden die Impfempfehlungen angepasst werden.
Impfungen für Reisen
Jedes Land legt die Bestimmungen zur Einreise, wie etwa eine Covid-19-Impfung innerhalb eines bestimmten Zeitraums, selbst fest. Es ist Aufgabe der Reisenden, sich über die Bestimmungen zu informieren und sich – falls notwendig – impfen zu lassen. Die Kosten für Reiseimpfungen gehen zu Lasten der geimpften Person.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Sind Sie über die offizielle Haltung der Schweiz gegenüber der COVID-19-Impfung informiert und welche Stellungnahme geben Sie diesbezüglich ab?
2. Können Sie diese Empfehlungen der Schweiz nachvollziehen?
a. Wenn nein, warum nicht?
3. Welche offiziellen Empfehlungen hinsichtlich der COVID-19-Imfung geben Sie bzw. Ihr Ministerium für Frühjahr und Sommer 2023 ab?
4. Inwiefern unterscheiden sich diese von den Schweizer Empfehlungen?
5. Warum gibt es diese Unterschiede und womit werden diese begründet?
6. Ist die Risikosituation in Österreich eine andere als in der Schweiz?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum gibt es dann andere Empfehlungen?
7. Welche Berechnungen und/oder Schätzungen liegen Ihnen zur Zirkulation von COVID-19-Stämmen für Frühjahr und Sommer 2023 in Österreich vor?
8. Zu welchen Schlüssen gelangen Sie in diesem Zusammenhang?
9. Welche Gefahr geht derzeit von Omikron-Subvarianten in Österreich aus und inwiefern kann die Impfung als wirksames Mittel eingesetzt werden?
10. Für welche Personengruppen geben Sie für Frühjahr und Sommer 2023 eine explizite Impfempfehlung ab und warum?
11. Für welche Personengruppen geben Sie für Frühjahr und Sommer 2023 keine Impfempfehlung ab und warum?
12. Welche Rolle spielen im derzeitigen Infektionsrisiko Empfehlungen Ihrerseits und die Eigenverantwortung der Bürger?