14648/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.03.2023
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Anfrage

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenteninformation

betreffend Weiter Gezerre um Tarife für E-Tankstellen

 

 

ORF On berichtete am 7. März 2023 folgendes:[1]

 

Weiter Gezerre um Tarife für E-Tankstellen

Wer E-Autos an öffentlichen Ladestationen auflädt, muss dafür oft nach Minuten zahlen und nicht nach Verbrauch. Auch bei den E-Tankstellen der Wien Energie gibt es bis jetzt nur den Minutentarif. Diese sehen die Schuld beim Bund.

 

Laut ÖAMTC ist ab einem Akkufüllstand von rund 80 Prozent ein signifikanter Rückgang der Ladeleistung zu beobachten. Und auch bei tieferen Temperaturen, wie etwa im Winter, dauert das Laden länger. Das lässt dann die Kosten bei einer Minutenabrechnung nach oben gehen. Der ÖAMTC fordert deshalb eine rasche Umstellung auf Tarife auf Grundlage der tatsächlich geladenen Energie.

 

Dem ist die Wien Energie aber noch nicht nachgekommen. Sie betreibt rund 1.000 öffentliche Ladestationen in Wien und noch einmal so viele in halb öffentlichen Bereichen, wie auf Supermarktparkplätzen und in Parkgaragen. Bisher bietet der städtische Energieanbieter nur einen Minutentarif an. Auch wenn die verbrauchsabhängige Abrechnung ein „absoluter Kundinnenwunsch“ sei, wie man aus Befragungen wisse, sagte ein Sprecher.

 

Wien Energie kritisiert „unsicheren Rechtsrahmen“

Eine Abrechnung nach Kilowattstunden an den Ladestationen wäre technisch schon jetzt möglich, „aufgrund des unsicheren Rechtsrahmens muss aber die Einführung solcher Tarife sehr gut abgewogen werden“, so der Sprecher.

 

Vereinfacht gesagt, sind die bestehenden Ladestationen das Problem, weil es laut dem Sprecher keine Firmen gibt, die diese nach den bestehenden Auflagen eichen können. Und trotz „jahrelanger Forderung der Branche“ sei „noch keine Anpassung des Eichrechts erfolgt“. Die Wien Energie fordert deshalb genauso wie die Interessenvertretung der österreichischen E-Wirtschaft eine Übergangsfrist, um auch auf den bestehenden Ladestationen eine Verbrauchsabrechnung anbieten zu können.

 

Verordnung derzeit in Arbeit

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen arbeitet derzeit an einer Verordnung, die den rechtlichen Rahmen für die E-Tankstellen abstecken soll. Aus dem zuständigen Wirtschaftsministerium heißt es dazu auf Anfrage, dass die „dazu eingelangten Stellungnahmen derzeit ausgewertet“ werden und man an einer raschen Umsetzung in den kommenden Monaten arbeite.

 

Teil der Verordnung soll auch die geforderte Übergangsfrist für die bestehenden E-Tankstellen sein. Dazu heißt es aus dem Ministerium: „Im Rahmen der Beurteilung der eingelangten Stellungnahmen erfolgt ebenfalls eine eingehende Prüfung der Übergangsregelungen. Im Rahmen der Prüfung werden auch Gespräche mit Stakeholdern geführt werden.“ Wie rasch es zu einer Lösung kommt, bleibt abzuwarten. Für die E-Auto-Fahrerinnen und – fahrer läuft die Zeit, zumindest beim „Tanken“ an der Ladesäule.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der Abgeordnete Peter Wurm an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Kennen Sie als Konsumentenschutzminister die Problematik rund um die Tarifgestaltung an den E-Ladestationen in Wien und an anderen Standorten?

a.    Wenn ja, seit wann?

2.    Wie rechtfertigen sie als Konsumentenschutzminister die Gestaltung eines Minutenpreises anstatt eines tatsächlichen Verbrauchspreises?

3.    Wie beurteilen Sie die Mitteilung eines Wien-Energie-Verantwortlichen, wonach eine Abrechnung nach Kilowattstunden an den Ladestationen technisch schon jetzt möglich wäre, auf Grund des unsicheren Rechtsrahmens die Einführung solcher Tarife aber sehr gut abgewogen werden müsste“?

4.    Ist es nach Ihrer Rechtsauffassung richtig, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit für diesen „unsicheren Rechtsrahmen“ im Zusammenhang mit der Einführung von Kilowattstunden-Tarifen zuständig ist?

5.    Wie reagieren Sie als Konsumentenschutzminister darauf, dass bei den „bestehenden Ladestationen das Problem bestehe, dass diese nach derzeitigen Auflagen nicht geeicht werden könnten“?

6.    Werden hier entsprechende Maßnahmen durch Sie als Konsumentenschutzminister gesetzt?

7.    Wie reagieren Sie als Konsumentenschutzminister darauf, dass „trotz jahrelanger Forderung der Branche noch keine Anpassung des Eichrechts erfolgt sei“?

8.    Werden hier entsprechende Maßnahmen durch sie als Konsumentenschutzminister gesetzt?

9.    Wie reagieren Sie als Konsumentenschutzminister darauf, dass die Energiebranche eine Übergangsfrist fordert, auch „auf den bestehenden Ladestationen eine Verbrauchsabrechnung anbieten zu können“?

10. Werden Sie einer solchen Übergangsfrist in der Koordination zwischen Wirtschafts- und Konsumentenschutzministerium zustimmen?

a.    Wenn ja, bis wann und warum?

11. Wie reagieren Sie als Konsumentenschutzminister darauf, dass sich viele Konsumenten durch diese Situation an den E-Ladestationen in ihren Verbraucherrechten in Sachen Preistransparenz, Abrechnungsgenauigkeit und Höhe der Abgabe- bzw. Abgabepreise verletzt sehen?

12. Werden Sie in diesem Zusammenhang ein Musterverfahren durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Betreiber der E-Ladestationen anstreben?

a.    Wenn ja, bis wann und warum?

b.    Wenn nein, warum nicht?



[1] https://wien.orf.at/stories/3197178/