Eingelangt am 29.03.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen
und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Vorsorgevollmachten in
Österreich
In Österreich besteht die rechtliche
Möglichkeit - für den Fall, dass eine Person ihre
Handlungsfähigkeit verliert - einer anderen Person bzw. mehreren anderen
Personen vorsorglich eine Vollmacht für die Besorgung von generellen oder
bestimmten Rechtsgeschäften zu erteilen. Diese Vollmacht muss dafür
bei einer der eintragenden Stellen (Notariat, Rechtsanwaltskanzlei oder
– in "einfachen" Fällen – einem
Erwachsenenschutzverein) schriftlich errichtet und
im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis
(ÖZVV) registriert werden. Sie entfaltet ab Eintragung des Eintritts
des Vorsorgefalls im ÖZVV, also mit Wegfall der Entscheidungsfähigkeit
der betroffenen Person für die von der Vorsorgevollmacht umfassten
Angelegenheiten, ihre Wirksamkeit.
Die Vollmacht kann - so wie jede andere
Vollmacht auch - jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf muss allerdings
wiederum ins ÖZVV eingetragen werden.1
In das Register können nur Gerichte und
die eintragenden Stellen sowie Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger
Einsicht nehmen. Die vertretene Person und ihre Vertretung können
(über die eintragenden Stellen) Einsicht in das ÖZVV nehmen. Alle
anderen Stellen bzw. Personen können bei Gericht Auskunft darüber
erlangen, ob eine Person eine Vertretung hat und für welche
Angelegenheiten. Das Auskunftsverlangen muss schriftlich gestellt werden und
einen Nachweis des rechtlichen Interesses enthalten.2
Trotz einer aktivierten Vorsorgevollmacht ist
es derzeit nicht möglich, dass ein mit einer Vorsorgevollmacht
ausgestatteter Vertreter/ eine mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattete
Vertreterin in die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) des/der vertretenen
Person Einsicht nehmen kann.3
- https://www.justiz.gv.at/html/default/2c94848a60c1583801614bb46eb355a0.de.html
- https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/erwachsenenvertretung_und_vorsorgevollmacht_bisher_sachwalterschaft/4.html
- https://www.sn.at/panorama/oesterreich/trotz-vorsorgevollmacht-tochter-einer-demenzkranken-kann-ueber-elga-arztbefunde-nicht-einsehen-131794957
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Laut Vorsorge-Studie 2021
haben rund vier Prozent der Bevölkerung eine Vorsorgevollmacht
errichtet. Wie hoch ist der Anteil (Stand: 2023) an Vorsorgevollmachten
gemessen an der österreichischen Gesamtbevölkerung und wie viele
Vollsorgevollmachten bedeutet das?
- Wie viele davon sind
wirksam?
- Wie viele
Vorsorgevollmachten wurden in den letzten fünf Jahren widerrufen?
- Laut Vorsorge-Studie 2021 wurden
176.000 Vorsorgevollmachten erteilt. Wie viele sind es insgesamt 2023?
- Wie viele Vorsorgevollmachten wurden dabei
von Männern bzw. Frauen erteilt?
- Wie viele davon wurden in der Altersgruppe
ab 60 Jahren erteilt?
- Gibt es Kampagnen, die die Bevölkerung
über die Möglichkeit einer Vorsorgevollmacht aufklären?
i. Falls ja, welche?
ii. Falls nein, warum nicht?
- Ist eine Gesetzesänderung, die die
Einsicht der Vorsorgebevollmächtigten in die ELGA ermöglicht, in
Ausarbeitung?
- Falls ja, wann ist mit einem Inkrafttreten
zu rechnen?
- Falls nicht, warum nicht?
- Falls nicht, wie kann ein mit einer
Vorsorgevollmacht ausgestatteter betroffener Vertreter/ eine mit einer
Vorsorgevollmacht ausgestattete betroffene Vertreterin Einsicht in die
ELGA des/der Vertretenen nehmen?
- Ist eine Gesetzesänderung hinsichtlich
der Einsichtmöglichkeit in das ÖZVV geplant, sodass künftig
die vertretende sowie vertretene Person direkt in das Verzeichnis Einschau
halten können ohne dabei die eintragende Stelle bemühen zu
müssen?
- Wie werden Ärztinnen und Ärzte
hinreichend über Vorsorgevollmachten aufgeklärt?
- Gibt es neben dem ÖZVV Register, in
welchen Vorsorgevollmachten eingetragen werden?
- Falls ja, hat das Ministerium darauf
Zugriff?
i. Werden die Daten mit jenen des ÖZVV abgeglichen?
- Wie viele Personen haben bisher bei den
Patientenanwaltschaften Beschwerde im Zusammenhang mit einem medizinischen
Eingriff, der ohne Zustimmung des Vorsorgebevollmächtigten
durchgeführt worden ist, eingereicht? (Bitte um Aufschlüsselung
nach Bundesland und Jahr)
- In wie vielen dieser Fälle kam es
dabei zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens?