14705/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.03.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc

 

Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

betreffend Aussagen des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zu fehlerhaften Verhütungsspiralen von Eurogine.

 

Der Verbraucherschutzverein (VSV) betreibt aktuell eine Sammelaktion von Frauen, die durch fehlerhafte Verhütungsspiralen des Herstellers Eurogine (Barcelona) zu Schaden gekommen sind (www.verbraucherschutzverein.eu/eurogine/). An dieser Sammelaktion beteiligen sich bislang rund 1900 betroffene Frauen.

 

Unter anderem gab es am 24.10.2022 es eine Verhandlung in der Causa EUROGINE am Bezirksgericht Gmunden mit Aussagen von Zeugen. Die  ausschließliche Vertriebsfirma von Eurogine Verhütungsspiralen in Österreich zwischen 2013-2019, war Angelini Pharma Österreich GmbH.[1]

 

In den Medien wurde und wird über die Sammelaktion des VSV und die Probleme mit den fehlerhaften Verhütungsspiralen laufend berichtet. Es besteht daher ein öffentliches Interesse daran, wie das BASG in einem solchen Fall vorgeht.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage

 

 

1)    Laut Anfragebeantwortung 12670/AB waren die Aktivitäten des Herstellers (Anm.: EUROGINE S.L.) sowie des österr. Exklusivhändlers (Anm.: Angelini Pharma Österreich GmbH) im März 2018 sowie wiederkehrend im April 2019 für das BASG als ausreichend zu bewerten. Was hat das BASG deshalb im September 2019 veranlasst, nun aktiv zu werden und die Daten der Kund:innen beim österr. Exklusivhändler Angelini Pharma Österreich GmbH anzufragen?

2)    Die ausschließliche Vertriebsfirma von Eurogine Verhütungsspiralen in Österreich zwischen 2013-2019, hat die kompletten Kund:innendaten an die AGES übergeben. Welche Dokumentationen wurden konkret durch die Firma dem BASG/dem Ministerium übergeben?

3)    Welche Kund:innendaten waren darin enthalten und was wurde mit den Kund:innendaten unternommen?

4)    An welche Kund:innen konkret wurden im fraglichen Zeitraum 2014 bis April 2018 die betroffenen Spiralen verkauft?

5)    Welche Chargennummern wurden im fraglichen Zeitraum 2014 bis April 2018 durch verkauft?

6)    Welche Schritte wurden durch die AGES bzw. durch das BASG anhand dieser zentralen Kund:inneninformationen unternommen, um betroffene Frauen erreichen und warnen zu können?

7)    Welche Chargennummern waren vom Materialfehler betroffen?



[1] https://www.derstandard.at/story/2000142842302/gebrochene-verhuetungsspiralen-neue-chance-fuer-amtshaftungklage (dl: 29.3.23)