14707/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.03.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Robert Laimer,

Genossinnen und Genossen,

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend „Österreichs Beteiligung an der Europäischen Friedensfazilität

 

Die Europäische Friedensfazilität wurde 2019 als Instrument zur Unterstützung von Maßnahmen zur Friedenssicherung und Konfliktverhütung in Drittstaaten geschaffen. Sie soll dazu beitragen, dass die EU in der Lage ist, schnell und wirksam auf Krisensituationen zu reagieren, um die Stabilität und den Frieden in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU zu fördern. Angesichts der derzeitigen sicherheitspolitischen Ereignissen ist es eine glaubhafte vergemeinschaftete Vertiefung der Verteidigungskapazitäten der Mitgliedstaaten notwendig. Ein unmittelbares Finanzierungsinstrument ist dabei die Europäische Friedensfazilität, wobei sich Österreich mit 2,78% beteiligt. Für die Europäische Friedensfazilität galt für den Zeitraum 2021-2027 zunächst eine finanzielle Obergrenze von 5,692 Mrd. € zu jeweiligen Preisen (5 Mrd. € zu Preisen von 2018); in der Folge wurden die jährlichen Obergrenzen schrittweise angehoben. Die Beiträge der Mitgliedstaaten werden auf der Grundlage eines Verteilungsschlüssels des Bruttonationaleinkommens (BNE) festgelegt.

Der Rat hat sich am 12. Dezember 2022 darauf geeinigt, die finanzielle Obergrenze der Europäischen Friedensfazilität um 2,287 Mrd. € zu jeweiligen Preisen anzuheben (2 Mrd. € zu Preisen von 2018). Er ist ferner übereingekommen, dass die Obergrenze bis 2027 bei Bedarf um weitere 3,5 Mrd. € angehoben werden kann.

Am 13. März 2023 hat der Rat einen Beschluss angenommen, mit dem diese Übereinkunft umgesetzt und die finanzielle Obergrenze der Europäischen Friedensfazilität bis 2027 auf 7,979 Mrd.€ (zu jeweiligen Preisen bzw. 7 Mrd. € zu Preisen von 2018) angehoben wird, wodurch sichergestellt wird, dass der zusätzliche Finanzbedarf gedeckt werden kann.

Das Instrument der Europäischen Fazilität muss mit der österreichischen Neutralität vereinbar sein. Dies bedeutet, dass Österreich nicht an militärischen Aktionen oder Einsätzen beteiligt sein kann, es sei denn, es handelt sich um Friedensmissionen im Rahmen der Vereinten Nationen. Spätestens seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine hat sich die Europäische Union massiv der Aufrüstung verschrieben – Österreich stellt das als neutrales Land vor Schwierigkeiten. Die Position der Bundesregierung ist klar auf Seiten der Ukraine, aber als neutrales Land kann man einigen Beschlüssen der jüngsten Vergangenheit nicht folgen. Österreich hat sich aus diesem Grund – ähnlich wie Malta und Irland – mehrfach konstruktiv enthalten.

Da die gemeinsamen militärischen Hilfs- und Unterstützungsleistungen durch die Europäische Friedensfazilität bezahlt werden, stellt sich die Frage inwiefern genau getrennt werden kann, wofür der österreichische Beitrag verwenden wird und inwieweit der Neutralität damit Folge geleistet wird.

Wichtig wäre jedenfalls, dass die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Europäischen Friedensfazilität sowie die potenzielle Beteiligung Österreichs an bestimmten Projekten oder Maßnahmen von Fall zu Fall geprüft werden muss, um sicherzustellen, dass sie mit der Neutralität Österreichs vereinbar sind.

Im EU-Hauptausschuss am 22. März 2023 hat der Bundeskanzler versichert, dass mit Mitteln, die von Österreich im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Verfügung gestellt werden, nur nicht-letale Ausrüstung finanziert würde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folglich folgende

 

Anfrage

 

1.       Finanziert Österreich direkt oder indirekt letale Ausrüstung im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität?

2.       Wie wird sichergestellt, dass Österreich im Rahmen der Friedensfazilität keine letalen Waffen finanziert?

3.       Wie stellen Sie sicher, dass sich Österreich nicht an direkter oder indirekter militärischer Unterstützung – im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität und generell - beteiligt?

4.       Erhält Ihr Ressort eine Aufstellung über die Ausgaben der Europäischen Friedensfazilität bzw. die Beiträge Österreichs und wofür diese konkret verwendet werden?

a.       Falls ja: In welchen Abständen erhält Ihr Ressorts eine Aufstellung über die Ausgaben der Europäischen Friedensfazilität?

b.       Ist diese öffentlich einsehbar?

c.       Kann diese dem Nationalrat zugeleitet werden?

d.       Wofür wurden die österreichischen Beiträge bislang verwendet?

e.       Inwieweit koordiniert sich Österreich in all den Fragen mit Irland bzw. Malta?

5.       Gibt es diesbezüglich einen regelmäßigen Austausch?

a.       Falls ja: auf welcher Ebene?

b.       Falls nein: weshalb nicht?

6.       Wie oft haben sich Vertreter*innen der österreichischen Bundesregierung seit Beginn des Angriffskriegs in Ratssitzungen konstruktiv enthalten (mit der Bitte um Aufzählung der Sitzung, des Datums und der Ratsformation und Erläuterung der Entscheidung)

7.       Im Regierungsprogramm wurde ein aktiver Einsatz für die internationale Abrüstung festgeschrieben. Wie geht die Bundesregierung und konkret Sie als Außenminister mit der Tatsache um, dass Europa aufrüstet?

8.       Welche konkreten Initiativen setz Österreich im Bereich der Abrüstung gemäß dem Ziel im Regierungsübereinkommen zwischen ÖVP/Grüne?