14709/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.03.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Petra Bayr, MA, MLS, Genossinnen und Genossen

 

an die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt

 

betreffend EU-Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention

 

Am 21.4.2021 wurde der Antrag der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Harald Troch, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention(1836/A(E)) einstimmig angenommen.

 

In diesem Entschließungsantragwird die Bundesministerin für EU und Verfassung und der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, ersucht, sich im Rahmen ihrer Tätigkeiten auf EU- und Europarats-Ebene für den Beitritt der EU zur EMRK einzusetzen. Außerdem werden sie ersucht, sich in den wiederaufgenommenen Verhandlungen insbesondere dafür einzusetzen, dass die vom EuGH geäußerten Kritikpunkte gegen die ursprüngliche Vereinbarung zum EU-Beitritt zur EMRK umfassend berücksichtigt werden.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

 

1.    Haben Sie sich im Rahmen ihrer Tätigkeiten auf EU- und Europarats-Ebene für den Beitritt der EU zur EMRK eingesetzt?

a)   Wenn Sie sich eingesetzt haben, zu welchen Anlässen und mit welchem Erfolg?

b)   Wenn Sie sich nicht für den Beitritt der EU zur EMRK eingesetzt haben, warum nicht?

 

2.     Inwiefern haben Sie sich dafür eingesetzt, dass die vom EuGH geäußerten Kritikpunkte gegen die ursprüngliche Vereinbarung zum EU-Beitritt zur EMRK in den wiederaufgenommenen Verhandlungen umfassend berücksichtigt werden?

a)    Wenn Sie sich für die Berücksichtigung der Kritikpunkte eingesetzt haben, zu welchem Anlass und mit welchem Erfolg?

b)   Wenn Sie sich nicht eingesetzt haben, warum nicht?