14713/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.03.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr, MA, MLS, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in der Ukraine

Am 15.6.2022 wurde der Antrag Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Gudrun Kugler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in der Ukraine und individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit (2601/A(E)) einstimmig angenommen.

In diesem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung ersucht, sich weiterhin im Rahmen der Europäischen Union, bilateral sowie in multilateralen Foren nachdrücklich für die Einhaltung und Durchsetzung der Normen des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte, für eine unabhängige Aufklärung und Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht in der Ukraine sowie die Stärkung der internationalen Gerichtsbarkeit einzusetzen.

Außerdem wird sie ersucht, sich dabei insbesondere für die Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen aufgrund der Genfer Abkommen und Zusatzprotokolle betreffend den Schutz der Zivilbevölkerung und die Behandlung Kriegsgefangener einzusetzen, sowie sich weiterhin für eine starke österreichische Beteiligung bei internationalen Organisationen und Gerichten, wie dem Internationalen Strafgerichtshof, bei EU-Agenturen, Missionen und unabhängigen internationalen Untersuchungskommissionen einzusetzen und für eine weitere Vertiefung der engen Kooperation mit und zwischen diesen Institutionen einzutreten.

Die Bundesregierung wird außerdem ersucht, zusätzliche Schwerpunktschulungen im Bereich humanitäres Völkerrecht und Völkerstrafrecht für die entsprechenden nationalen Stellen zu ermöglichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.       Haben Sie sich im Rahmen der Europäischen Union, bilateral sowie in multilateralen Foren nachdrücklich für die Einhaltung und Durchsetzung der Normen des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte, für eine unabhängige Aufklärung und Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht in der Ukraine sowie die Stärkung der internationalen Gerichtsbarkeit eingesetzt?

a)       Wenn Sie sich eingesetzt haben, zu welchen Anlässen und mit welchem Erfolg?

b)      Wenn Sie sich nicht eingesetzt haben, warum nicht?

 

2.       Inwiefern haben Sie sich für die Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen aufgrund der Genfer Abkommen und Zusatzprotokolle betreffend den Schutz der Zivilbevölkerung und die Behandlung Kriegsgefangener eingesetzt?

a)       Wenn Sie sich für die Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen eingesetzt haben, zu welchem Anlass und mit welchem Erfolg?

b)      Wenn Sie sich nicht eingesetzt haben, warum nicht?

 

3.       Sind Sie für eine starke österreichische Beteiligung bei internationalen Organisationen und Gerichten, wie dem Internationalen Strafgerichtshof, bei EU-Agenturen, Missionen und unabhängigen internationalen Untersuchungskommissionen und für eine weitere Vertiefung der engen Kooperation mit und zwischen diesen Institutionen eingetreten?

a)       Wenn Sie für eine starke österreichische Beteiligung eingetreten und für eine weitere Vertiefung der engen Kooperation mit und zwischen den genannten Institutionen eingetreten sind, zu welchem Anlass und mit welchem Erfolg?

b)      Wenn Sie nicht dafür eingetreten sind, warum nicht?

 

4.       Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um zusätzliche Schwerpunktschulungen im Bereich humanitäres Völkerrecht und Völkerstrafrecht für die entsprechenden nationalen Stellen zu ermöglichen?

a)       Wenn Sie Maßnahmen ergriffen haben, für welchen nationalen Stellen wurden Schulungen angeboten und mit welchem Erfolg?

b)      Wenn Sie keine Maßnahmen ergriffen haben, warum nicht?