14714/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.03.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Rechtswidrige Abbestellung des IKT-Leiters

 

Im Dezember 2021 wurde Gerhard M., der seit 1993 die IT-Abteilung des Außenministeriums leitete und im Mai 2023 in Pension gehen sollte, im Wege einer Weisung abberufen. Sein Nachfolger wurde bereits im Februar 2021 festgelegt - Gespräche über Kandidat:innen wurden geführt und ein Termin mit dem "künftigen Leiter"1 vereinbart. Offiziell ausgeschrieben wurde die Stelle der IT-Leitung erst am 15. Jänner 2022 - mit dem Argument, dass eine Neuaufstellung der Digitalisierungs- und IT-Politik des Ministeriums vonnöten wäre. 

Der abberufene Abteilungsleiter legte Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein - erfolgreich. Das BVwG hob die Entscheidung aufgrund eines Verstoßes gegen dienstrechtliche Vorschriften auf, weil eine Verwendungsänderung mittels Bescheides und nicht - wie in gegenständlichem Fall - mit einer Weisung erfolgen darf.2 Auch gegen den in weiterer Folge ausgestellten Bescheid Ihres Ministeriums erhob Gerhard M. Beschwerde. 

1Postenbesetzung: Schwarz-roter Deal im Außenministerium | kurier.at

2Wirbel um Chef-Job für die IT-Abteilung im Außenministerium | kurier.at

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Waren Sie über die geplante Abberufung von Gerhard M. informiert? 
    1. Wenn ja, seit wann? 
    2. Wenn ja, von wem wurden Sie über die Abberufung informiert? 
    3. Wenn ja, welche Gründe hatte die Abberufung des langjährigen Abteilungsleiters konkret?
  1. Waren Sie über den Mailverkehr zwischen Sigrid Berka und Michael Rendi hinsichtlich der Neubesetzung der Stelle durch Christian J. informiert?
    1. Wenn ja, seit wann? 
    2. Wenn ja, von wem wurden Sie über die mögliche Neubesetzung informiert? 
  1. Waren Sie über die geplante Neuaufstellung der Digitalisierungs- und IT-Politik in Ihrem Ministerium informiert? 
    1. Wenn ja, wer veranlasste diese Neuaufstellung? 
    2. Wenn ja, gab es in diesem Zusammenhang Weisungen? 

                                          i.    Wenn ja, von wem an wen zu welchem Zeitpunkt? 

  1. Wieso wird in Ihrem Ministerium gegen geltendes Beamtendienstrecht verstoßen, indem während des laufenden Abberufungsverfahrens von Gerhard M. die ausgeschriebene Stelle neu besetzt wurde? 
  2. Wie viele Bewerbungen gingen für die ausgeschriebene Stelle ein? 
    1. Wie viele der Bewerber:innen standen zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits in einem Dienstverhältnis mit dem BMEIA? 
  1. Was waren die Auswahlkriterien für die ausgeschriebene Stelle?
  2. Wie verlief der Entscheidungsprozess zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle? 
  3. Wie ist eine offizielle Ausschreibung im Jänner 2022 damit zu vereinbaren, dass bereits im Februar 2021 von Christian J. als zukünftigem Leiter gesprochen wurde? 
  4. Haben Anhörungen der Kandidat:innen stattgefunden? 
    1. Falls ja, wer hat diese wann durchgeführt? 
    2. Falls nein, warum nicht, wenn Hearings vor allem bei wichtigen Postenbesetzungen üblich sind? 
  1. Wurde die bestqualifizierte Person unter den Bewerber:innen genommen?
    1. Wenn ja, inwiefern war diese bestqualifiziert? 
  1. War die nun betraute Person bereits vorher mit Führungsaufgaben betraut? 
    1. Wenn ja, welche Aufgaben übernahm diese Person konkret? 
    2. Wenn nein, wird für die Leitung der Abteilung Führungserfahrung vorausgesetzt und wie wurde diese von der nun betrauten Person erworben? 
  1. Wie stellen Sie sicher, dass es in Ihrem Ministerium zu objektiven Postenvergaben kommt und Führungspositionen nicht bereits lange Zeit im Vorhinein intern vereinbart werden? 
  2. Wie stellen Sie sicher, dass es in Ihrem Ministerium zu keinen parteipolitisch motivierten Postenvergaben kommt?