Eingelangt am 30.03.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr.
Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister
für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend
Rechtswidrige Abbestellung des IKT-Leiters
Im Dezember 2021 wurde Gerhard M., der seit 1993
die IT-Abteilung des Außenministeriums leitete und im Mai 2023 in Pension
gehen sollte, im Wege einer Weisung abberufen. Sein Nachfolger wurde bereits im
Februar 2021 festgelegt - Gespräche über Kandidat:innen wurden
geführt und ein Termin mit dem "künftigen Leiter"1
vereinbart. Offiziell ausgeschrieben wurde die Stelle der IT-Leitung erst am
15. Jänner 2022 - mit dem Argument, dass eine Neuaufstellung der
Digitalisierungs- und IT-Politik des Ministeriums vonnöten
wäre.
Der abberufene Abteilungsleiter legte Beschwerde
vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein - erfolgreich. Das BVwG hob die
Entscheidung aufgrund eines Verstoßes gegen dienstrechtliche Vorschriften
auf, weil eine Verwendungsänderung mittels Bescheides und nicht - wie in
gegenständlichem Fall - mit einer Weisung erfolgen darf.2 Auch
gegen den in weiterer Folge ausgestellten Bescheid Ihres Ministeriums erhob
Gerhard M. Beschwerde.
1Postenbesetzung: Schwarz-roter Deal im Außenministerium |
kurier.at
2Wirbel um Chef-Job für die IT-Abteilung im Außenministerium
| kurier.at
Die unterfertigten Abgeordneten
stellen daher folgende
Anfrage:
- Waren Sie über die
geplante Abberufung von Gerhard M. informiert?
- Wenn ja, seit
wann?
- Wenn ja, von wem wurden
Sie über die Abberufung informiert?
- Wenn ja, welche
Gründe hatte die Abberufung des langjährigen Abteilungsleiters
konkret?
- Waren Sie über den
Mailverkehr zwischen Sigrid Berka und Michael Rendi hinsichtlich der
Neubesetzung der Stelle durch Christian J. informiert?
- Wenn ja, seit
wann?
- Wenn ja, von wem wurden
Sie über die mögliche Neubesetzung informiert?
- Waren Sie über die
geplante Neuaufstellung der Digitalisierungs- und IT-Politik in Ihrem
Ministerium informiert?
- Wenn ja, wer
veranlasste diese Neuaufstellung?
- Wenn ja, gab es in
diesem Zusammenhang Weisungen?
i. Wenn ja, von wem an wen zu welchem Zeitpunkt?
- Wieso wird in Ihrem
Ministerium gegen geltendes Beamtendienstrecht verstoßen, indem
während des laufenden Abberufungsverfahrens von Gerhard M. die
ausgeschriebene Stelle neu besetzt wurde?
- Wie viele Bewerbungen
gingen für die ausgeschriebene Stelle ein?
- Wie viele der
Bewerber:innen standen zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits in einem
Dienstverhältnis mit dem BMEIA?
- Was waren die
Auswahlkriterien für die ausgeschriebene Stelle?
- Wie verlief der
Entscheidungsprozess zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle?
- Wie ist eine offizielle
Ausschreibung im Jänner 2022 damit zu vereinbaren, dass bereits im
Februar 2021 von Christian J. als zukünftigem Leiter gesprochen
wurde?
- Haben Anhörungen
der Kandidat:innen stattgefunden?
- Falls ja, wer hat diese
wann durchgeführt?
- Falls nein, warum
nicht, wenn Hearings vor allem bei wichtigen Postenbesetzungen
üblich sind?
- Wurde die
bestqualifizierte Person unter den Bewerber:innen genommen?
- Wenn ja, inwiefern war
diese bestqualifiziert?
- War die nun betraute Person
bereits vorher mit Führungsaufgaben betraut?
- Wenn ja, welche
Aufgaben übernahm diese Person konkret?
- Wenn nein, wird
für die Leitung der Abteilung Führungserfahrung vorausgesetzt
und wie wurde diese von der nun betrauten Person erworben?
- Wie stellen Sie sicher,
dass es in Ihrem Ministerium zu objektiven Postenvergaben kommt und
Führungspositionen nicht bereits lange Zeit im Vorhinein intern
vereinbart werden?
- Wie stellen Sie sicher,
dass es in Ihrem Ministerium zu keinen parteipolitisch motivierten Postenvergaben
kommt?