14734/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.03.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits und Genoss:innen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Blackout-Vorsorge – Resiliente Polizeistandorte im Burgenland

 

Im Fall eines Blackouts kommt der Exekutive eine wichtige Rolle zur Krisenbewältigung und zum Schutz der Bevölkerung zu – vorausgesetzt die einzelnen Standorte der Exekutive sind so resilient, dass ein geregelter und effizienter Dienstbetrieb aufrecht erhalten werden kann.

Medienberichten zufolge sieht der Blackout-Plan der Polizei aktuell 120 „Inseln“ vor, wo es ausreichend Nahrungsmittel und Strom gibt. Dafür sollen spezielle Solaranlagen und Notstromaggregate angeschafft werden, wofür mehr als 25 Millionen Euro freigegeben wurden (Kurier, 20.11.2022)

Bereits 2021 wurde mit 8245/J XXVII. GP der Stand zu „resilienten Standorten der Polizei im Burgenland“ abgefragt. Um den aktuellen Stand der Vorbereitungen zu erfragen stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

1.       Von den 57 Dienststellen der Polizei im Burgenland waren Ende 2021 nur drei mit Notstrom versorgt. Acht Polizeidienststellen, nämlich die jeweiligen Bezirkspolizeikommanden Neusiedl, Mattersburg, Oberpullendorf, Oberwart, Güssing, Jennersdorf, sowie das CC (Competence-Center) Eisenstadt und Heiligenkreuz FGP (Fremden- und Grenzpolizei) sollten laut 8107/AB XXVII. GP mit Beginn November 2021 mit Notstromversorgung ausgestattet werden, wobei der Abschluss der Umrüstung für 2022 geplant war. Ist diese Umrüstung bereits fertiggestellt?

2.       Wenn nein, welche Standorte sind noch nicht umgerüstet?

 

3.       Es war angestrebt, pro Bezirk eine Dienststelle als resilienten Polizeistandort einzurichten, um so in jedem Bezirksrayon die polizeiliche Grundversorgung abzudecken und sicherzustellen, dass die Aufgaben von den Polizistinnen und Polizisten wahrgenommen werden können. Ist dieser Plan mittlerweile umgesetzt?

4.       Wie viele nicht resiliente Polizei-Dienststellen gibt es aktuell noch im Burgenland?

5.       Sie haben in 8107/AB ausgeführt, dass „eine resiliente Ausrichtung aller Polizeidienststellen im Burgenland zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant ist“. Was sind die Gründe für diese Entscheidung?