14734/J XXVII. GP
Eingelangt am 30.03.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits und Genoss:innen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Blackout-Vorsorge – Resiliente Polizeistandorte im Burgenland
Im Fall eines Blackouts kommt der Exekutive eine wichtige Rolle zur Krisenbewältigung und zum Schutz der Bevölkerung zu – vorausgesetzt die einzelnen Standorte der Exekutive sind so resilient, dass ein geregelter und effizienter Dienstbetrieb aufrecht erhalten werden kann.
Medienberichten zufolge sieht der Blackout-Plan der Polizei aktuell 120 „Inseln“ vor, wo es ausreichend Nahrungsmittel und Strom gibt. Dafür sollen spezielle Solaranlagen und Notstromaggregate angeschafft werden, wofür mehr als 25 Millionen Euro freigegeben wurden (Kurier, 20.11.2022)
Bereits 2021 wurde mit 8245/J XXVII. GP der Stand zu „resilienten Standorten der Polizei im Burgenland“ abgefragt. Um den aktuellen Stand der Vorbereitungen zu erfragen stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehende
Anfrage:
1. Von den 57 Dienststellen der Polizei im Burgenland waren Ende 2021 nur drei
mit Notstrom versorgt. Acht Polizeidienststellen, nämlich die jeweiligen
Bezirkspolizeikommanden Neusiedl, Mattersburg, Oberpullendorf, Oberwart,
Güssing, Jennersdorf, sowie das CC (Competence-Center) Eisenstadt und
Heiligenkreuz FGP (Fremden- und Grenzpolizei) sollten laut 8107/AB XXVII. GP
mit Beginn November 2021 mit Notstromversorgung ausgestattet werden, wobei der
Abschluss der Umrüstung für 2022 geplant war. Ist diese
Umrüstung bereits fertiggestellt?
2. Wenn nein, welche Standorte sind noch nicht umgerüstet?
3. Es war angestrebt, pro Bezirk eine Dienststelle als resilienten
Polizeistandort einzurichten, um so in jedem Bezirksrayon die polizeiliche
Grundversorgung abzudecken und sicherzustellen, dass die Aufgaben von den
Polizistinnen und Polizisten wahrgenommen werden können. Ist dieser Plan
mittlerweile umgesetzt?
4. Wie viele nicht resiliente Polizei-Dienststellen gibt es aktuell noch im
Burgenland?
5. Sie haben in 8107/AB ausgeführt, dass „eine resiliente Ausrichtung aller Polizeidienststellen im Burgenland zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant ist“. Was sind die Gründe für diese Entscheidung?