14741/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.03.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Umsetzungsstand des NAP Behinderung

 

 

Am 1. Juni 2022 hat das Magazin „BIZEPS“ folgende Presseaussendung veröffentlicht:[1]

 

Ist der Nationale Aktionsplan Behinderung noch zu retten?

Die Begutachtungsfrist für den Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP) ist verstrichen. BIZEPS fordert mit Nachdruck Verbesserungen ein.

 

Zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen soll in den kommenden Wochen vom Ministerrat ein Nationaler Aktionsplan (NAP) für die Jahre 2022 bis 2030 beschlossen werden.

 

Seit einem Beschluss im April 2019 stand fest, dass in einem großen Prozess ein NAP erarbeitet werden soll. Was nun vorliegt umfasst zwar hunderte Seiten, hat aber kaum substanzielle Inhalte.

 

„Ich finde es er­schüt­ternd, dass nach so viel Zeit und Energie, die in den neuen NAP gesteckt worden ist, wieder nur ein Sammelsurium zahnloser Maßnahmen überbleibt“, fasst Cornelia Scheuer, Vorstandsmitglied BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, enttäuscht zusammen.

 

Noch Anfang 2020 wurde im Regierungsprogramm folgendes Ziel festgeschrieben: „Bedarfsgerechte Finanzierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des NAP“

 

Nichts davon ist passiert. „Die UN-Konvention wurde von Österreich 2008 ratifiziert. Es gibt also einen Auftrag an die Regierung, diese Konvention umzusetzen“, erläutert Scheuer. Doch im nun vorgelegten NAP-Entwurf sind weder klare Strategien noch Umsetzungspläne für wichtige Bereiche wie beispielsweise Inklusion im Bildungsbereich, De-Institutionalisierung (Abbau der Heime) oder österreichweit bedarfsgerechte Persönliche Assistenz enthalten. Des Weiteren gibt es auch kein Bekenntnis, ob solche Maßnahmen finanziert werden. „Wer braucht dann einen NAP?“, fragt Scheuer.

 

„Ich empfinde es als Frechheit, so mit Bürgerrechten umzugehen“, hält Cornelia Scheuer fest und fordert umgehend substanzielle Verbesserungen im NAP und eine Finanzierungszusage ein.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage

 

1.    Welche Punkte wurden aus dem letzten „NAP-Behinderung“ bisher in welchem Umfang umgesetzt?

2.    Welche konkreten Punkte wurden im vollen Umfang wie, durch wen und mit welchen Mitteln umgesetzt?

3.    Welche Punkte aus dem letzten „NAP-Behinderung“ sind noch ausständig?

4.    Warum wurden diese Punkte nicht umgesetzt?

5.    Woran liegt die ausstehende Umsetzung dieser einzelnen Punkte?

6.    Welche unerledigten Punkte des letzten NAP-Behinderung werden in den neuen eingearbeitet?

7.    Wie wollen Sie garantieren, dass diese Punkte diesmal mehr Berücksichtigung finden?

8.    Was wurde im letzten „NAP-Behinderung“ an Maßnahmen, welche die Persönliche Assistenz betreffen, umgesetzt?

9.    Welche und wie viele Mittel wurden dafür eingesetzt?

10. Welche konkreten Maßnahmen, welche die Persönliche Assistenz betreffen, sollen im neuen NAP-Behinderung  umgesetzt werden?

11. Wie garantieren Sie, dass diese Maßnahmen, welche die Persönliche Assistenz betreffen, im neuen „NAP-Behinderung“ umgesetzt werden?

12. Bis wann werden diese Maßnahmen umgesetzt?

13. Welche und wie viele Mittel sollen dafür eingesetzt werden?

14. Was wurde im letzten NAP an Maßnahmen, welche den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt betreffen, umgesetzt?

15. Welche und wie viele Mittel wurden dafür eingesetzt?

16. Welche konkreten Maßnahmen, welche den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt betreffen, sollen im neuen „NAP-Behinderung“ umgesetzt werden?

17. Wie garantieren Sie, dass diese Maßnahmen, welche den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt betreffen, im neuen NAP umgesetzt werden?

18. Bis wann werden diese Maßnahmen umgesetzt?

19. Welche und wie viele Mittel sollen dafür eingesetzt werden?

20. Was wurde im letzten „NAP-Behinderung“ an Maßnahmen, welche eine reguläre Sozialversicherung von Menschen mit Behinderungen betreffen, umgesetzt?

21. Welche und wie viele Mittel wurden dafür eingesetzt?

22. Welche konkreten Maßnahmen, welche eine reguläre Sozialversicherung von Menschen mit Behinderungen betreffen, sollen im neuen „NAP-Behinderung“ umgesetzt werden?

23. Wie garantieren Sie, dass diese Maßnahmen, welche eine reguläre Sozialversicherung von Menschen mit Behinderungen betreffen, im neuen „NAP-Behinderung“ umgesetzt werden?

24. Bis wann werden diese Maßnahmen umgesetzt?

25. Welche und wie viele Mittel sollen dafür eingesetzt werden?

26. Was wurde im letzten „NAP-Behinderung“ an Maßnahmen, welche ein reguläres Gehalt von Menschen mit Behinderungen in Tagesstrukturen betreffen, umgesetzt?

27. Welche und wie viele Mittel wurden dafür eingesetzt?

28. Welche konkreten Maßnahmen, welche ein reguläres Gehalt von Menschen mit Behinderungen in Tagesstrukturen betreffen, sollen im neuen „NAP-Behinderung“ umgesetzt werden?

29. Wie garantieren Sie, dass diese Maßnahmen, welche ein reguläres Gehalt von Menschen mit Behinderungen in Tagesstrukturen betreffen, im neuen „NAP-Behinderung“ umgesetzt werden?

30. Bis wann werden diese Maßnahmen umgesetzt?

31. Welche und wie viele Mittel sollen dafür eingesetzt werden?

32. Was wollen Sie bis wann konkret unternehmen, damit Menschen in Tagesstrukturen nicht mehr nur mit einem geringen Taschengeld entlohnt werden?

33. Was wollen Sie bis wann konkret unternehmen, damit Menschen in Tagesstrukturen nicht mehr ausgebeutet werden?



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220601_OTS0094/ist-der-nationale-aktionsplan-behinderung-noch-zu-retten